Home BÜRGERINNEN | POLITIK GEMEINDERAT EHRUNGEN
Der Gemeinderat kann Personen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben, durch Ehrungen auszeichnen. Diese Ehrungen begründen weder Sonderpflichten noch Sonderrechte (§ 4 Abs. 9 Innsbrucker Stadtrecht).
Download: geehrte Persönlichkeiten (alphabetisch gereiht)
Zu Ehrenbürgern kann der Gemeinderat Personen ernennen, die sich um die Stadt hervorragende Verdienste erworben oder das Ansehen der Stadt bedeutend gefördert haben.
Download: Ehrenbürger (alphabetisch gereiht)
Den Ehrenring kann der Gemeinderat an Personen verleihen, die sich um die Stadt durch außerordentliche Leistungen oder vorbildliche Pflichterfüllung verdient gemacht haben oder das Ansehen der Stadt im In- oder Ausland vermehrt haben.
Download: Ehrenring (alphabetisch gereiht)
Das Verdienstkreuz kann der Gemeinderat an Personen verleihen, die sich um die Stadt besondere Verdienste erworben haben.
Download: Verdienstkreuz (alphabetisch gereiht)
Das Ehrenzeichen für Kunst und Kultur kann der Gemeinderat an Personen verleihen, die sich um die Stadt auf dem Gebiet der Kunst oder der Kultur verdient gemacht haben.
Download: Ehrenzeichen für Kunst und Kultur (alphabetisch gereiht)
Das Sportehrenzeichen kann der Gemeinderat an Personen verleihen, die sich um die Stadt auf dem Gebiet des Sports verdient gemacht haben.
Download: Sportehrenzeichen (alphabetisch gereiht)
Das Sozialehrenzeichen kann der Gemeinderat an natürliche oder juristische Personen verleihen, die sich auf dem Gebiet der Sozialarbeit besondere Verdienste erworben haben.
Download: Sozialehrenzeichen (alphabetisch gereiht)
Das Wirtschaftsehrenzeichen kann der Gemeinderat an natürliche oder juristische Personen verleihen, die sich um die Stadt auf dem Gebiet der Wirtschaft verdient gemacht haben.
Download: Wirtschaftsehrenzeichen (alphabetisch gereiht)
Die Verdienstmedaille kann der Gemeinderat an natürliche oder juristische Personen verleihen, die sich um die Stadt verdient gemacht haben.
Download: Verdienstmedaille (alphabetisch gereiht)
* Gemäß § 4 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr. 53/1975, wurde bis 1989 die Humanitätsmedaille an natürliche und juristische Personen verliehen, die sich in der Hilfeleistung am Mitmenschen besondere Verdienste erworben haben. Mit Gemeindratsbeschluss vom 25.2.1992 wurde anstelle der Humanitätsmedaille die Verdienstmedaille der Stadt Innsbruck eingeführt.
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