Der Stadtmagistrat besteht aus:
- dem Bürgermeister als Vorstand mit dem Büro des Bürgermeisters
- dem Magistratsdirektor mit dem Büro des Magistratsdirektors
- dem Stadtrechnungshof
- den übrigen Bediensteten der Stadt Innsbruck. Sie sind hierarchisch aufgeteilt in:
Aufgaben
Der Stadtmagistrat ist Hilfsorgan bzw. Amtsapparat aller Organe und Behörden der Stadt und zudem grundsätzlich in Verwaltungsverfahren Behörde erster Instanz (z.B. Erteilung von Baubewilligungen).