Der Stadtmagistrat besteht aus:
- dem Bürgermeister als Vorstand mit dem Büro des Bürgermeisters
- der Magistratsdirektorin mit dem Büro der Magistratsdirektorin
- der Kontrollabteilung
- den übrigen Bediensteten der Stadt Innsbruck. Sie sind organisatorisch aufgeteilt in:
- 5 Abteilungen
- 28 Ämter
- 107 Referate
Aufgaben
Der Stadtmagistrat ist Hilfsorgan bzw. Amtsapparat aller Organe und Behörden der Stadt und zudem grundsätzlich in Verwaltungsverfahren Behörde erster Instanz (z. B. Erteilung von Baubewilligungen).
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Zuletzt aktualisiert am 17.10.2022