Der Stadtmagistrat besteht aus:
- dem Bürgermeister als Vorstand mit dem Büro des Bürgermeisters
- dem Magistratsdirektor mit dem Büro des Magistratsdirektors
- dem Stadtrechnungshof
- den übrigen Bediensteten der Stadt Innsbruck. Sie sind hierarchisch aufgeteilt in:
Alle Bediensteten des Stadtmagistrats sind automatisch Mitglieder der Personalvertretung.
Aufgaben
Der Stadtmagistrat ist Hilfsorgan bzw. Amtsapparat aller Organe und Behörden der Stadt und zudem grundsätzlich in Verwaltungsverfahren Behörde erster Instanz (z.B. Erteilung von Baubewilligungen).