Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Stadtsenat. Dieser besteht aus dem Bürgermeister, den beiden ersten und zweiten VizebürgermeisterInnen und höchstens sechs weiteren StadträtInnen. Die Anzahl der StadträtInnen legt der Gemeinderat fest.
Der Gemeinderat hat die Größe des Stadtsenats für die laufende Periode auf sieben Mitglieder festgesetzt. Neben dem Bürgermeister und dem ersten und dem zweiten Bürgermeister-Stellvertreter gehören dem Stadtsenat vier weitere Mitglieder an. Die Sitze werden nach Mandatsstärke im Gemeinderat vergeben, derzeit zwei Grüne, zwei FPÖ (nicht amtsführend), ein FI, ein VP und ein SP.
Mitglieder & Fraktionen
Name | Funktion | Partei/Klub | |
---|---|---|---|
Willi Georg | Bürgermeister | GRÜNE | buergermeister@innsbruck.gv.at |
Lassenberger Markus | 1. Bürgermeister-Stellvertreter | FPÖ | Markus.Lassenberger@magibk.at |
Ing. Mag. Anzengruber Johannes, BSc | 2. Bürgermeister-Stellvertreter | ÖVP | Johannes.Anzengruber@magibk.at |
Mag.a Schwarzl Uschi | amtsführende Stadträtin | GRÜNE | Ursula.Schwarzl@magibk.at |
Mag.a Oppitz-Plörer Christine | amtsführende Stadträtin | FI | Christine.Oppitz@magibk.at |
Mag.a Mayr Elisabeth | amtsführende Stadträtin | SPÖ | Elisabeth.Mayr@magibk.at |
Federspiel Rudolf | Stadtrat ohne Amtsführung | FPÖ | Rudolf.Federspiel@magibk.at |
Welche Aufgaben erfüllt der Stadtsenat?
- Im Stadtsenat erfolgt die Vorberatung aller der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, wenn dafür nicht besondere Ausschüsse bestellt sind oder der Gemeinderat die Angelegenheiten nicht unmittelbar in Behandlung nimmt.
- In bestimmten Angelegenheiten kann der Stadtsenat selbstständig Beschlüsse fassen.
- Die Sitzungen des Stadtsenats finden einmal wöchentlich statt.
Für welche Bereiche der Stadtsenat zuständig ist, steht im § 28 Innsbrucker Stadtrecht.
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Zuletzt aktualisiert am 09.11.2022