Compliance

Hier finden Sie Leitbild, Leitziel, Werte und Compliance-Richtlinie der Stadt Innsbruck und Links für anonyme Hinweise. 

Unser Leitbild

Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent, wirtschaftlich und nachhaltig arbeitet.

Unser Leitziel

Die Bürger sollen unsere Leistungen anerkennen, schätzen und akzeptieren. Wir hinterfragen sie regelmäßig auf Bedarf, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Wir sorgen für ein geordnetes Zusammenleben in der Stadt und erbringen für die Bürger Leistungen der Daseinsvorsorge.

Wir verpflichten uns zu einem umweltschonenden und effizienten Umgang mit Energie und Ressourcen in allen Bereichen unseres Handelns. Wir möchten den Bürgern größtmöglichen Nutzen bringen und tragen damit zur Lebensqualität der Stadt Innsbruck bei.

Unsere Werte

Mitarbeiterorientierung – Bürgerorientierung – Wirtschaftlichkeit – Nachhaltigkeit

Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck

Die Compliance-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter des Stadtmagistrates Innsbruck.

Was versteht man unter dem Begriff „Compliance“ und was bedeutet die Compliance-Richtlinie für die Mitarbeiter des Stadtmagistrates Innsbruck?

Der Begriff „Compliance“ stammt von dem englischen Wort „to comply with“ und heißt übersetzt so viel wie „einhalten, beachten, berücksichtigen“. Es ist für uns Mitarbeiter selbstverständlich, dass wir die Gesetze und Verordnungen einhalten, wozu also „Compliance“? Die Compliance-Richtlinie schafft Strukturen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen und die es den Mitarbeitern ermöglichen, sich innerhalb dieser Strukturen zurecht zu finden. Mit der Compliance-Richtlinie präsentiert sich der Stadtmagistrat Innsbruck auch nach außen und gewährleistet, dass die Mitarbeiter den Bürgern der Stadt Innsbruck korrekt und im Einklang mit den Grundprinzipien der Stadtverwaltung Innsbruck begegnen.

Die Compliance-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, von den Führungskräften bis zu den Ferialpraktikanten. Sie schützt den Ruf der Stadt Innsbruck und vermeidet schädigende und gefährliche Praktiken. Juristische Sachverhalte, wie beispielsweise Korruption oder Datenschutzverletzungen, werden klar definiert.

Die Compliance-Richtlinie schafft keine zusätzliche Kontrolle durch die Führungsebene, sondern ist eine Hilfe für die Mitarbeiter, die sie in allen Zweifelsfällen in Anspruch nehmen können. Die Einhaltung der Compliance-Richtlinie schützt die Mitarbeiter und garantiert deren Unangreifbarkeit.

Die Compliance-Richtlinie sichert den guten Ruf des Stadtmagistrates Innsbruck. Sie soll gewährleisten, dass die einzelnen Mitarbeiter stolz sein können, in der Stadtverwaltung Innsbruck zu arbeiten.

Die Compliance-Richtlinie des Stadtmagistrates Innsbruck enthält derzeit folgende Module:

Module der Compliance-Richtlinie des Stadtmagistrats Innsbruck

Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Leitbild, in der Compliance-Richtlinie und in der Geschäftsordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer geschlechtsspezifischen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Geschäftsordnung

Hier finden Sie die Geschäftsordnung zur Umsetzung der Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck.

Compliance-Beauftragte

So erreichen Sie die Compliance-Beauftragten der Stadt Innsbruck:

Anonyme Hinweise & Whistle-Blowing Portal

Gemäß der Geschäftsordnung zur Umsetzung der Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck gehen die Compliance-Beauftragten des Stadtmagistrates Innsbruck anonymen Meldungen nicht nach; dadurch soll das Vertrauen der Mitarbeiter zu den Compliance-Beauftragten gestärkt werden. 

Dessen ungeachtet steht es jeder Person frei, sich anonym an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Rahmen deren Whistleblowing-Systems sowie das Whistle-Blowing Portal der Stadt Innsbruck zu wenden. Dadurch sollten allfällige Missstände in der Verwaltung im Korruptionszusammenhang aufgezeigt, Schäden verhindert oder zumindest begrenzt werden können.