Compliance

Hier finden Sie Leitbild, Leitziel, Werte und Compliance-Richtlinie der Stadt Innsbruck und Links für anonyme Hinweise. 

Unser Leitbild

Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent, wirtschaftlich und nachhaltig arbeitet.

Unser Leitziel

Die BürgerInnen sollen unsere Leistungen anerkennen, schätzen und akzeptieren. Wir hinterfragen sie regelmäßig auf Bedarf, Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Wir sorgen für ein geordnetes Zusammenleben in der Stadt und erbringen für die BürgerInnen Leistungen der Daseinsvorsorge.

Wir verpflichten uns zu einem umweltschonenden und effizienten Umgang mit Energie und Ressourcen in allen Bereichen unseres Handelns. Wir möchten den BürgerInnen größtmöglichen Nutzen bringen und tragen damit zur Lebensqualität der Stadt Innsbruck bei.

Unsere Werte

MitarbeiterInnenorientierung – BürgerInnenorientierung – Wirtschaftlichkeit – Nachhaltigkeit

Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck

Die Compliance-Richtlinie gilt für alle MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats Innsbruck.

Was versteht man unter dem Begriff „Compliance“ und was bedeutet die Compliance-Richtlinie für die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats Innsbruck?

Der Begriff „Compliance“ stammt von dem englischen Wort „to comply with“ und heißt übersetzt so viel wie „einhalten, beachten, berücksichtigen“. Es ist für uns MitarbeiterInnen selbstverständlich, dass wir die Gesetze und Verordnungen einhalten, wozu also „Compliance“? Die Compliance-Richtlinie schafft Strukturen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen und die es den MitarbeiterInnen ermöglichen, sich innerhalb dieser Strukturen zurecht zu finden. Mit der Compliance-Richtlinie präsentiert sich der Stadtmagistrat Innsbruck auch nach außen und gewährleistet, dass die MitarbeiterInnen den BürgerInnen der Stadt Innsbruck korrekt und im Einklang mit den Grundprinzipien der Stadtverwaltung Innsbruck begegnen.

Die Compliance-Richtlinie gilt für alle MitarbeiterInnen, von den Führungskräften bis zu den FerialpraktikantInnen. Sie schützt den Ruf der Stadt Innsbruck und vermeidet schädigende und gefährliche Praktiken. Juristische Sachverhalte, wie beispielsweise Korruption oder Datenschutzverletzungen, werden klar definiert.

Die Compliance-Richtlinie schafft keine zusätzliche Kontrolle durch die Führungsebene, sondern ist eine Hilfe für MitarbeiterInnen, die sie in allen Zweifelsfällen in Anspruch nehmen können. Die Einhaltung der Compliance-Richtlinie schützt die MitarbeiterInnen und garantiert deren Unangreifbarkeit.

Die Compliance-Richtlinie sichert den guten Ruf des Stadtmagistrats Innsbruck. Sie soll gewährleisten, dass die einzelnen MitarbeiterInnen stolz sein können, in der Stadtverwaltung Innsbruck zu arbeiten.

Module der Compliance-Richtlinie des Stadtmagistrats Innsbruck

Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in der Compliance-Richtlinie auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in einer geschlechtsspezifischen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Compliance-Beauftragte

Hier finden Sie den Kontakt zu den Compliance-Beauftragten.

Geschäftsordnung

Hier finden Sie die Geschäftsordnung zur Umsetzung der Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck.

Anonyme Hinweise & Whistle-Blowing Portal

Es steht jeder Person frei, sich anonym an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Rahmen des Whistleblowing-Systems (Hinweisgebersystem) zu wenden. Dadurch sollten allfällige Missstände in der Verwaltung im Korruptionszusammenhang aufgezeigt, Schäden verhindert oder zumindest begrenzt werden können.

Außerdem hat die Stadt Innsbruck ebenso ein eigenes Whistle-Blowing Portal zur anonymen Meldung eingerichtet.

Zuletzt aktualisiert am 11.11.2022