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Grundlagen und Instrumente der Stadtplanung und Stadtentwicklung sind:
Alle Informationen zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts ÖROKO 2.0 finden Sie
unter http://oeroko.innsbruck.gv.at.
Mit 31.03.2020 tritt das vom Innsbrucker Gemeinderat beschlossene Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO 2.0) gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 als übergeordnetes Planungsinstrument für die künftige Entwicklung der Stadt Innsbruck in Kraft.
Das ÖROKO richtet sich in seinen Rechtswirkungen nach innen an die Stadtpolitik und die Verwaltung und gibt so der Gemeinde einen Rahmen für künftige Entscheidungen bei raumplanerischen Themen vor. Es ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren ausgerichtet und enthält Festlegungen:
Das ÖROKO 2.0 besteht aus dem Verordnungstext samt Anhängen und dem Verordnungsplan (siehe Tabelle unten). Darüber hinaus wurden verschiedene Berichte und Grundlagen zur Erläuterung des ÖROKO erarbeitet.
Nachfolgende Dokumente stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Zur besseren Lesbarkeit der Pläne, insbesondere des Verordnungsplans, empfehlen wir Ihnen das Dokument zuerst auf Ihren PC herunterzuladen und anschließend mit einer PDF-Betrachtungssoftware zu öffnen.
Dokument | Inhalt und Download |
Kundmachung |
Kundmachung vom 16.03.2020 |
Verordnungstext |
Ziele, Leitlinien und Maßnahmen ÖROKO 2.0 1a Verordnungstext ÖROKO 2.0 (900 KB) 1b Verordnungstext ÖROKO 2.0 Anhang Maßnahmenkatalog (14 MB) |
Verordnungsplan |
Räumliche Festlegungen ÖROKO 2.0 in zwei Plandarstellungen: 2a Verordnungsplan ÖROKO 2.0 (16,4 MB) 2b Verordnungsplan ÖROKO 2.0 "Grauplan" (25,4 MB) Anmerkung: Der "Grauplan" entspricht einem inhaltlich gleichen Verordnungsplan und unterscheidet sich lediglich in der Darstellung (gem. Anhang 3 zur Plangrundlagen- und Planzeichenverordnung 2016) |
Sonstige Planunterlagen |
3a Teilverordnungsplan Kenntlichmachungen ÖROKO 2.0 (28,9 MB) 3b Teilverordnungsplan Unbebaute Potenzialflaechen ÖROKO 2.0 (23,5 MB) Anmerkung: die Teilverordnungspläne geben den aktuellen Stand zur Erarbeitung des ÖROKO 2.0 wieder und bilden, im Gegensatz zu den Festlegungen im Verordnungsplan, keinen Planungshorizont ab. |
Umweltprüfung |
Endbericht zur Strategischen Umweltprüfung (Zusammenfassung) 4 Endbericht zur Strategischen Umweltprüfung (Zusammenfassung) (0,7 MB) |
Wirksam für das tatsächliche Baugeschehen, für die Bevölkerung, für Eigentümer/innen und Bauwerber/innen sind die auf dem ÖROKO aufbauenden Entscheidungen, wie Festlegungen in Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplanfestlegungen, Vertragsraumordnungen, Bauverfahren, Budgetentscheidungen etc. Diese können im Einzelfall auch zu Abänderung des ÖROKO 2.0 führen. Bitte informieren Sie sich, wenn nötig, über den aktuellen Stand des ÖROKO 2.0 bei der Bauberatung der Stadtplanung (4. Stock)!
Einen guten Überblick und Einstieg in das ÖROKO bietet das Magazin „Perspektive Stadtraum“. Hier werden die Inhalte des ÖROKO 2.0, die zukünftigen Herausforderungen und Möglichkeiten zur gemeinsamen Gestaltung eines lebenswerten Innsbrucks übersichtlich und in Kürze dargestellt.
Wir laden dazu ein, in dem Magazin zu schmökern, darüber mit anderen zu diskutieren und sich bei eigenen Projektideen Inspiration zu holen. Denn die Umsetzung des ÖROKO 2.0 braucht alle.
Magazin - Perspektive Stadtraum. Eine Erläuterung zum ÖROKO 2.0 (4,5 MB)
Der Flächenwidmungsplan regelt den konkreten Verwendungszweck jeder einzelnen Parzelle, also die Nutzungsart aller Flächen und legt damit die räumlich-funktionelle Gliederung des Gemeindegebietes fest. Im Wesentlichen werden folgenden Widmungskategorien unterschieden:
Der Flächenwidmungsplan der Stadt Innsbruck besteht aus verschiedenen Einzelplänen. Diese sind derzeit noch nicht digital abrufbar und können im Amt eingesehen werden. Sollten Sie sich für einen konkreten Bereich interessieren, wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter (siehe Übersichtsplan der Gebietseinteilung).
Infos zur aktuell laufenden Neuerlassung des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplans IBK-F2.0 erhalten Sie unter www.innsbruck.gv.at/flaechenwidmung. Hier stehen Ihnen während der Auflagefrist (6. 4. bis einschließlich 18. 5. 2022) alle Dokumente des Entwurfs als Download zur Verfügung.
Aufbauend auf die strategischen Festlegungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und den für die einzelenen Flächen rechtswirksamen Widmungen des Flächenwidmungsplanes gibt der Bebauungsplan Aufschluss über die Art der Erschließung und Bebauung des Baulandes. Der Bebauungsplan ist das planerische Instrument zur Regelung und nachvollziehbaren Gestaltung der Bauvorhaben, wenn erforderlich bis zu einer detaillierten Festlegung von Gebäudekomplexen und einzelnen Baukörpern.
Grundsätzlich finden sich im Bebauungsplan folgende Festlegungen:
Die Bebauungsplanung der Stadt Innsbruck setzt sich aus verschiedenen Einzelplänen zusammen, die nicht digital abrufbar sind und im Amt eingesehen werden können. Sollten Sie sich für einen konkreten Bereich interessieren, wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter (siehe Übersichtsplan der Gebietseinteilung).
Die Stadt Innsbruck hat Schutzzonen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz für besonders qualitätsvolle Stadtteile und Gebäudegruppen ausgewiesen. Diese Stadträume sollen in ihrem Charakter erhalten, architektonisch qualitätsvoll gestaltet und behutsam weiterentwickelt werden.
Bitte nehmen Sie vor jeglicher geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahme in Schutzzonen Kontakt mit dem Stadtmagistrat auf und lassen Sie sich über allfällige Auflagen und Förderungen beraten!
Wettbewerbe sind ein zentrales Instrument der Sicherung von Qualität und Transparenz beim Planen und Bauen. Sowohl die öffentliche Hand wie private Investorinnen und Investoren können mit diesem Verfahren die bestmögliche Lösung finden. Durch die Präsentationen der Ergebnisse ist die Information der interessierten Bevölkerung sichergestellt.
Wettbewerbsübersicht der Städtebau- und Architekturwettbewerbe der Stadtplanung Innsbruck seit 1985
Weiterführende Informationen zu Ausschreibungen und Ausgang aktueller Wettbewerbsverfahren erhalten Sie auch bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulten für Tirol und Vorarlberg (siehe Box "Mehr zum Thema").
Studien sind neben einer vorausschauenden örtlichen Raumplanung Voraussetzung für eine planvolle und damit auch geordnete Stadtentwicklung. Sie enthalten unter anderem Aussagen über Entwicklungstendenzen und -ziele und bereiten strategische Entscheidungen vor, die wiederum in die örtliche Raumplanung einfließen. (z.B. Studien zu Schutzzonen, Hochhausstudien, Einzelhandelsstudie, räumliche Entwicklungsstudien, ...).
Seit Herbst 2020 steht der Stadt Innsbruck die aktualisierte, übergeordnete Einzelhandelsstrukturanalyse für den Standortraum Innsbruck, Rum und Völs zur Verfügung. Der Auftrag erfolgte gemeinsam von Wirtschaftskammer Tirol und Stadt Innsbruck. Ziel ist, die 2002 begonnene Zeitreihe weiterzuführen und damit in einer Langfrist-Betrachtung ein Monitoring der verschiedenen Veränderungen im Handel zu erhalten. Betrachtet wird beispielsweise die verstärkte überörtliche Wettbewerbssituation, die wachsende Bedeutung des Online-Handels für die Konsumenten, das Bevölkerungswachstum, der Sortimentswechsels bei bestimmten Geschäftslagen, Expansionsbestrebungen von Einkaufszentren etc. Mit den Ergebnissen sollen Veränderungen in der Handelslandschaft dokumentiert werden und eine fundierte, aktualisierte Basis für weitere Entscheidungen zu Entwicklungen im Einzelhandel bezogen auf den Standort Innsbruck geschaffen werden.
Für Interessierte steht der Bericht im Folgenden als Download zur Verfügung:
Bericht - Einzelhandelsstruktur-Analyse (12 MB)
Die Präsentation finden Sie hier:
Präsentation - Einzelhandelsstruktur-Analyse (4 MB)
Der Klimawandel bringt steigende Risiken mit sich, so etwa mehr Hitzewellen, lokale Starkniederschläge oder Starkwindereignisse. Die Folgen des Klimawandels sollen durch gezielte Anpassungsmaßnahmen abgemildert werden, um weiterhin eine hohe Lebensqualität in Innsbruck zu ermöglichen. Mit der seitens des Amtes Verkehrsplanung, Umwelt erstellten "Klimawandelanpassungs-Strategie" und dem "Aktionsplan 2020/21" (Link zum Artikel in Innsbruck informiert) wurden bereits konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen zur Verminderung der negativen Klimafolgen definiert, welche in nächster Zeit umgesetzt werden sollen. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen im "Aktionsplan 2020/21" liegt in der Minderung der Hitzeinseln im Stadtgebiet und umfasst den Ausbau grüner, weißer und blauer Infrastrukturen. Darunter sind städtisches Grün sowie hellere Oberflächen oder städtische Wasserflächen zu verstehen.
Um diese Maßnahmen zielgerichtet und mit einem möglichst effektiven Mitteleinsatz umsetzen zu können, benötigt die Stadt Innsbruck fundierte Planungsgrundlagen und -strategien. In einem ersten Schritt wurde deshalb eine Bestandsaufnahme und eine grobe Modellierung des aktuellen Stadtklimas in Innsbruck mit dem Fokus auf die bestehende Hitzebelastung seitens der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) erstellt. Die Erstellung der beiden Berichte wurde von den beiden Ämtern Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration sowie Verkehrsplanung, Umwelt in Auftrag gegeben. Der Stadtsenat nahm im Juli 2020 die Berichte zustimmend zur Kenntnis und beschloss weiterführende Schritte zur Erstellung einer hochaufgelösten Stadtklima-Analyse.
Die Präsentation der ZAMG zur Vorstellung der Ergebnisse im Stadtsenat finden Sie hier:
Präsentation - Bestandsaufnahme des Klimas in Innsbruck
Präsentation - Stadtklimamodellierung Innsbruck
Die vollständigen Berichte der ZAMG stehen Interessierten hier zum Download zur Verfügung.
Aufgrund des hohen Anteils der Studierenden an der Gesamtbevölkerung Innsbrucks hat das studentische Wohnen eine hohe Relevanz für den Innsbrucker Wohnungsmarkt. Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration befasste sich deshalb in einer vertiefenden Studie mit dem umfassenden Thema des studentischen Wohnens. Im Fokus standen neben einer Aktualisierung der Bestandsaufnahme und einer Bedarfsanalyse auch Fragen nach geeigneten Standorten und leistbaren sowie attraktiven Wohnformen für Studierende.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen dieser Studie sollen Grundlage für kommende Investitionen der öffentlichen Einrichtungen in neu zu schaffenden Wohnraum für Studierende sein. Ziel ist es, damit den Miet- und Wohnungsmarkt in Innsbruck zu entlasten.
Für Interessierte steht die Studie im Folgenden als Download zur Verfügung.
Studie „Studentisches Wohnen in Innsbruck 2019“ (7 MB)
Bereits im Jahr 2005/06 hat die Stadt eine Markt- und Potenzialanalyse des Hotel- und Beherbergungsmarktes (kurz: Hotelstudie) durchführen lassen. Aufgrund der sehr dynamischen Gästeentwicklung in den vergangenen Jahren sowie der Umsetzung unterschiedlicher Projekte und verschiedener marktrelevanter Veränderungen wurde nach über zehn Jahren eine Überarbeitung der Studie notwendig, die von der Fa. CONOS GmbH im Auftrag des Amts für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration sowie des Amts für Finanzverwaltung und Wirtschaft / Referat Wirtschaft und Tourismus bearbeitet wurde.
Diese liefert interessante Aufschlüsse über die aktuelle Situation am Hotelstandort Innsbruck, sie analysiert wesentliche Trends, Tendenzen und Entwicklungen in der nationalen sowie internationalen Hotellerie-Branche und gibt eine Potentialeinschätzung des Hotel- und Beherbergungsmarktes Innsbrucks auf Basis aktueller Marktentwicklungen ab.
Den zugehörigen Endbericht finden Sie hier: Hotelstudie 2017
Weitere Informationen auf Insbruck Informiert
Die vor ort ideenwerkstatt® mit Ideenfindung sowie Machbarkeitsstudie zum Rotundenareal, alte Hungerburgbahntalstation und Rotunde, sind nun abgeschlossen.
Wir wollen uns bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken!
Die Ergebnisse und die Abschlusspräsentation finden Sie unter: www.rotundenareal.at
Der Stadtsenat hat am 10.08.2016 das Ergebnis der konkretisierenden Planungen für den so genannten „Entwicklungsraum 1“ (die Flächen am Talboden westlich der Universität und am südlichen Harterhofplateau) zustimmend zur Kenntnis genommen.
In einer Informationsveranstaltung zum kooperativen Planungsverfahren am 06.10.2016 im Kolpinghaus Hötting-West informierten die Stadtpolitik, das beauftragte ExpertInnenteam und die städtischen Fachämter über Details zur geplanten Entwicklung. In einer Ausstellung zu den Themenbereichen Städtebau, Freiraum, Siedlungswasserbau und Naturschutz sowie Verkehr konnten die rund 220 BesucherInnen daraufhin im direkten Austausch weitere Auskünfte einholen und Anregungen, Wünsche oder Kritik schriftlich bekannt geben.
Ein erfahrenes Expertenteam aus den Bereichen Raumplanung, Städtebau und Architektur, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung und Umwelt untersucht aktuell die Möglichkeiten für die zukünftige, teilweise sehr langfristige Stadtteilentwicklung im Gebiet von Hötting-West, Kranebitten und Harterhofplateau. Dabei geht es vor allem um die Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Infrastrukturen und Verkehrserschließungen. Nach ersten Workshops mit den städtischen Fachämtern hat das Expertenteam potenzielle Entwicklungsräume und verschiedene Nutzungsmöglichkeiten untersucht und aufgezeigt. Am 02. Oktober 2014 wurden die Vorschläge in einem öffentlichen Workshop den BewohnerInnen des Stadtteiles vorgestellt.
Fotodokumentation: Bild 1 - Bild 2 - Bild 3 - Bild 4 - Bild 5 - Bild 6 - Bild 7 - Bild 8
Die Landeshauptstadt Innsbruck und die sechs umgebenden Planungsverbände 14 Seefelder Plateau, 15 Telfs und Umgebung - Salzstraße, 16 Hall und Umgebung, 17 Völs - Kematen und Umgebung - Sellrain, 18 Westliches Mittelgebirge und 19 Südöstliches Mittelgebirge haben sich 2007 zum größten Planungsverband Tirols, dem Stadtregions-Planungsverband Innsbruck und Umgebung, zusammengeschlossen.
Der Planungsverband ist ein Gemeindeverband nach der Tiroler Gemeindeordnung 2001 und somit eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016, §§ 23 -26 sowie die Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 08.05.2007 über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung (LGBl. Nr. 29/2007).
Der Planungsverband mit Sitz in Innsbruck umfasst insgesamt 42 nach Größe, Funktion, Ausstattung und geografischer Lage sehr unterschiedliche Gemeinden. Sie sind in hohem Maße miteinander verflochten und stehen auf vielfältige Weise in gegenseitiger Abhängigkeit. Daher treffen auch sehr verschiedene Interessen aufeinander, die es verstärkt auf gemeinsame Ziele auszurichten gilt.
Alle Informationen zum Planungsverband Innsbruck und Umgebung finden Sie unter >> http://www.piu.gv.at .
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4105
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Mo-Fr 8.00-10.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
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