Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG)

Durch das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) werden nicht nur schützenswerte Stadtteile und Gebäude erhalten, sondern auch Vorhaben gefördert.

Bitte nehmen Sie vor jeder geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahme in Schutzzonen Kontakt mit dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz auf und lassen Sie sich über Auflagen und Förderungen beraten!

Wozu dient das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz?

Innsbruck entwickelt sich rasant weiter und der Druck zu Wachstum steigt. Dabei sollen kulturelle, ästhetische und identitätsstiftende Aspekte historisch gewachsener Straßenzüge und Plätze aber nicht verloren gehen. Deshalb liegt ein Schwerpunkt in Innsbruck darauf, baukulturell besondere Stadtteile zu erhalten und neue Bauten in das Etablierte einzubinden. Die Stadt Innsbruck hat Schutzzonen für besonders qualitätsvolle Stadtteile und Gebäudegruppen ausgewiesen. Stadträume sollen in ihrem Charakter erhalten, architektonisch qualitätsvoll gestaltet und behutsam weiterentwickelt werden.

Auch Stadtmöblierungen tragen wesentlich zum charakteristischen Erscheinungsbild von Stadträumen bei. Deshalb wird die Gestaltung von Gastgärten, Waren- und Webeständern im Einvernehmen mit dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz abgestimmt.

Als Unterstützung stehen der Gestaltungsleitfaden für Stadtmöblierung und der Gestaltungsleitfaden für Photovoltaik- und Solaranlagen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz auf. 

Der Ortsbildschutz findet seinen rechtlichen Rahmen im Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz - SOG.

Werkzeuge des Stadt- und Ortsbildschutzes

Was bedeutet es, wenn ein Gebäude in der Schutzzone liegt?

In Innsbruck sind Schutzzonen ausgewiesen. In diesen gelten „Erweiterte Bewilligungspflichten“ (§ 17 SOG) und Gestaltungsvorgaben, die über die Vorgaben der Tiroler Bauordnung hinausgehen. Inhaltlich zielt das SOG im Wesentlichen auf das Ortsbild ab, weshalb die gestalterischen Vorgaben primär das Äußere von Gebäuden betreffen. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im § 19 SOG definiert.

Beispielsweise ist der Fenstertausch, die Fassadensanierung, die Erneuerung des Fassadenanstrichs oder die Erneuerung der Dacheindeckung bewilligungspflichtig. In der Praxis werden die geplanten Maßnahmen mit den Zuständigen im Vorfeld abgestimmt.

Das entsprechende Formular finden Sie hier: 

Bei Bauvorhaben in Schutzzonen wird der Sachverständigenbeirat hinzugezogen.

Wozu dient der Sachverständigenbeirat?

Als unabhängiges, gutachterlich tätiges Fachgremium ist der Sachverständigenbeirat das zentrale Instrument des Ortsbildschutzes. Bei Bauverfahren muss der Beirat hinzugezogen werden. Er besteht aus sieben Mitgliedern, ist mit Architekt:innen sowie Vertreter:innen des Innsbrucker Stadtmagistrats, des Landes Tirol, der Universität Innsbruck und des Bundesdenkmalamtes besetzt und tagt rund 25 Mal im Jahr.

Der Beirat befasst sich mit Bauanfragen, Bauansuchen, Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen sowie Randbedingungen und Zielsetzungen für Architekturwettbewerbe in den Schutzzonen. Konkret können dies auch Details wie Beleuchtungen, Dachbodenausbauten oder Geschäftsportale sein.

Sie können Projekte bereits im Vorfeld des Baubewilligungsverfahrens mit dem Sachverständigenbeirat offen und qualifiziert diskutieren oder weiterentwickeln.

Bitte nehmen Sie vor jeder geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahme in Schutzzonen Kontakt mit dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz auf und lassen Sie sich über Auflagen und Förderungen beraten!

Gibt es eigene Förderungen für Gebäude in Schutzzonen?

Die Stadtgemeinde Innsbruck fördert gemeinsam mit dem Land Tirol Vorhaben in Schutzzonen, die der Erhaltung des Stadt- und Ortsbildes dienen.

Wen kontaktiere ich für Fragen zum SOG?

Die Sachbearbeiter:innen im Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz beraten Sie gerne schon vorab über Auflagen und Förderungen. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin.