Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB)

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat sichert die städtebauliche und architektonische Qualität von größeren Bauvorhaben und Projekten.

Welche Funktion hat der Gestaltungsbeirat?

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) beurteilt Projekte hinsichtlich Architektur, Stadtgestaltung, Städtebau und Stadtentwicklung. Dadurch soll ein intensiveres und besseres Verständnis für diese Themen bei allen NutzerInnen und an der Planung oder dem Bau Beteiligten geschaffen werden.

Das gilt für das gesamte Stadtgebiet, in allen relevanten Bereichen des Bauens, der Pflege und Erneuerung des Baubestandes und der Gestaltung des öffentlichen Raumes einschließlich Grünanlagen, Sport- und Freiflächen sowie Verkehrsanlagen.

Als unabhängiges Sachverständigengremium unterstützt und berät der IGB außerdem die politischen EntscheidungsträgerInnen sowie die stadtplanerischen Verantwortlichen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Zusammenleben als Stadtgesellschaft, die Entwicklung des gemeinsamen Lebensraumes und die damit verbundene Lebensqualität.

Wann wird der Gestaltungsbeirat hinzugezogen?

Konsultiert wird der IGB, wenn das Bauvolumen 5.000 m³ bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten 10.000 m³ überschreitet oder Bauvorhaben die aufgrund ihrer Lage oder ihrer Ansicht für das Stadt- und Ortsbild von besonderer Bedeutung sind.

Fälle, wann der IGB hinzugezogen werden kann:

  • Begutachtung von Bauvorhaben
  • Projektbezogene Änderungen von Bebauungs- und/oder Flächenwidmungsplänen
  • Projekte der Stadt Innsbruck und beteiligten Kapitalgesellschaften
  • Wettbewerbe
  • Besondere Fragestellungen zu Stadtentwicklung und Stadtgestaltung

Wer ist Teil des Gestaltungsbeirates?

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat ist ein Team von ExpertInnen mit besonderen Kenntnissen auf den Gebieten der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsplanung.

Die vier Mitglieder werden vom Gemeinderat nach Anhörung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg bestellt.

Die Funktionsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des IGBs beträgt mindestens zwei und höchstens fünf Jahre.

Aktuelle Zusammensetzung

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitz: Arch. Ing. Bernd Vlay (Architekt, Wien)
  • Stellvertretung: Dipl. Ing. (univ.) Marie-Theres Okresek (Landschaftsplanerin, Wien)
  • Dipl. Arch. Kornelia Gysel (Architektin, Zürich)
  • Arch. DI Josef Fink (Architekt, Bregenz)

Ersatzmitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates:

  • Dipl.-Ing. Heike Langenbach (Landschaftsplanerin, Wien)
  • Dipl. Arch. Daniele Marques (Architekt, Luzern/CH)
  • Dipl. Arch. Dieter Jüngling (Architekt, Chur)
  • Arch. Mag.arch Andreas Cukrowicz (Architekt, Bregenz)

 

Gestaltungsbeirat Mitglieder 2023

Im Bild die aktuellen Mitglieder (v.l.): Josef Fink, Kornelia Gysel, Marie-Theres Okresek und Bernd Vlay (Vorsitz).© A. Steinacker

Wann & wie reiche ich ein Projekt beim Gestaltungsbeirat ein?

Zur Projektvorlage müssen Sie,

Welche Unterlangen sind erforderlich?

  • Formular Projekteinreichung Gestaltungsbeirat:
    • Detaillierte Analyse (städtebauliches Umfeld, Bestand, Vorhaben)
    • Beschreibung des Entwurfs (Baustruktur, Höhenentwicklung, Fassaden, Öffnungen, Materialität, Außenanlagen)
    • Bei Wiedervorlage bitte die Änderungen zum Vorprojekt beschreiben.
  • Bestandsfotos
  • Planunterlagen:
    • Alle für eine architektonisch/ städtebauliche Beurteilung notwendigen Planunterlagen
      • Schwarzplan des Projektes mit Umgebung
      • Lageplan inkl. Grünraum-/ Freiflächengestaltung mit relevantem Baumbestand
      • Sämtliche Grundrisse, Ansichten, Schnitte (inklusive angrenzende Gebäude/ Umgebung)
    • ein digitaler Plansatz im pdf-Format in möglichst wenigen einzelnen Dateien
    • zwei Plansätze in Papier und nicht gebunden:
      • zwei Planmappen mit Seitenzahlen und Datum
      • nicht gebunden
      • Din A4 – A3; wenn Formate größer als A3 bitte gefaltet, nicht gerollt.
      • wird optional eine Präsentation auf Fotopapier gewünscht, diese bitte zusätzlich zu den zwei gefalteten Planmappen (auf Normalpapier) abgeben
    • Bei Wiedervorlagen bitte die planliche Darstellung in möglichst vergleichbarer Form zur vorangegangenen Vorlage im Gestaltungsbeirat wählen.
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  • Baumassenmodell:
    • Projekt mit städtebaulich relevanter Umgebung
    • Maßstab = 1:500