Zuständig für:
- Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen
- Genehmigung für Ladetätigkeit & Ladezonen
- Genehmigung für Bau oder Arbeit auf oder neben der Straße
- Genehmigungen für Verkehrszeichen & Verkehrsspiegel
- Rechtliche Fragen und Genehmigung von Bodenmarkierungen (nicht Auffrischung), dazu gehören auch Schutzwege.
- Verkehrsführung bei Baustellen
Nicht zuständig für:
- Fragen zur Auffrischung von Bodenmarkierungen (Referat Straßenverwaltung - Bodenmarkierungen)
- Errichtung oder Wartung von Verkehrszeichen (Referat Straßenverwaltung - Verkehrsspiegel)
Kontakt
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr