Abbruch eines Gebäudes

Wenn Sie etwas abreißen wollen, müssen Sie eine Abbruchanzeige bei der Bau- und Feuerpolizei erstatten.

Für die Abbruchanzeige beim Referat Hochbau, Brandschutz und Bauphysik brauchen Sie folgende Unterlagen in zweifacher Ausführung:

  • Formular Abbruchanzeige (Excel oder PDF)
  • Lageplan mit
    • Katastergrenzen
    • Grundstücksnummer des Grundstücks, auf dem der Abbruch stattfindet
    • Grundstücksnummer der angrenzenden Grundstücke
  • Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruchs
  • Sicherungsmaßnahmen
  • abschließende Vorkehrungen
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: denkmalschutzrechtliche Bewilligung für den Abbruch

Eine Bestandsaufnahme und Beweissicherung ist vor Durchführung der Arbeiten unumgänglich.

Steht der Abbruch in Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben, benötigen Sie keine eigene Bauanzeige. Das Ansuchen für den Abbruch eines Gebäudes kann dann auch zusammen mit einem Bauansuchen gestellt werden (§ 49 Abs 2 TBO)