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Im Zuge der Planung eines Bauvorhabens müssen Sie insbesondere die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung und des Tiroler Raumordnungsgesetzes einhalten (Planungsgrundlagen). Für Vorhaben in Schutzzonen müssen Sie darüber hinaus die Bestimmungen des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes beachten.
Bauliche Anlagen dürfen grundsätzlich nur auf Grundstücken errichtet werden, die sich nach ihrer Widmung, Lage, Form, Größe und Bodenbeschaffenheit für die vorgesehene Bebauung eignen und die eine dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende, rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche haben.
Die Gebäude und baulichen Anlagen sind auf den Grundstücken so anzuordnen, dass sie sicher zugänglich sind und dass der wirksame Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten gewährleistet ist.
Die Grundstücke müssen darüber hinaus über eine dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende Wasser- und Energieversorgung sowie Entsorgung der Abwässer und der Niederschlagswässer verfügen.
Sollten Sie im Zuge der Planung des Bauvorhabens rechtliche Fragen haben, können Sie sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 10.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) an eine/n Sachbearbeiter/in des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht (Rathaus 4. Stock) wenden.
Maria-Theresien-Straße 18
4. Stock
Tel.: +43 512 5360 4140
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Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung