Grundsteuer

Sind Sie Eigentümer:in eines Grundstücks in Innsbruck, müssen Sie dafür eine Grundsteuer bezahlen.

Die Grundsteuerbescheide erlässt das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Grundsteuer der Stadt Innsbruck.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Der Grundsteuerbescheid beruht auf dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid (= Grundlagenbescheid) des Finanzamtes . Darin berechnet das Finanzamt unter anderem den Wert der Liegenschaft nach dem Bewertungsgesetz. Erhält das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Grundsteuer diese Unterlagen, erlässt es den Grundsteuerbescheid. Für die Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag * 500 % gerechnet.

Wann wird der Grundsteuerbescheid erlassen?

Der Grundsteuerbescheid gilt solange, bis ein neuer ausgestellt wird. Ein neuer Grundsteuerbescheid kann erst erlassen werden, wenn das Finanzamt den Wert des Grundstückes festgelegt hat. Wechselt der:die Eigentümer:in des Grundstücks, bleibt der Grundsteuerbescheid solange aufrecht, bis ein neuer erlassen werden kann. Es ist also möglich, dass der:die vorherige Eigentümer:in weiterhin die Grundsteuer bezahlen muss und bei Festsetzung des neuen Grundsteuerbescheides eine Gutschrift für die Zahlungen erhält, während der:die neue Eigentümer:in zu diesem Zeitpunkt eine Nachzahlung erbringen muss.

Wer sind meine Ansprechpartner:innen bei der Grundsteuer?

  • Fragen zu Grundsteuerbescheid (Grundsteuerbefreiungsbescheid), Zahlung, Säumniszuschlagsbescheiden, Verspätungszuschlägen, Lastschriftanzeigen oder Abgabenbescheiden richten Sie bitte an das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Grundsteuer.
  • Wollen Sie einen Abbuchungsauftrag ändern oder hat sich Ihre Kontonummer geändert? Dann wenden Sie sich bitte an das Referat Stadtkasse.
  • Bei Fragen zum Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid (= Grundlagenbescheid) wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Wie kann ich die Grundsteuerbefreiung beantragen?

Einen Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung können Sie hier beantragen: