Home BAUEN | WOHNEN WOHNEN WOHNSITZMELDUNGEN
Die An- und Abmeldung von Wohnsitzen sowie die Änderung der Wohnsitzeigenschaft (Hauptwohnsitz - weiterer Wohnsitz) unterliegt bundesweit einheitlichen Fristen und anderen Regeln. Näheres erfahren Sie hier.
Das Meldezettel-Formular finden Sie hier.
An- Ab- und Ummeldungen sind im Rathaus (Melde- und Einwohnerwesen, 1.Stock) möglich.
Für die Anmeldung bzw. Abmeldung werden neben dem vollständig ausgefüllten und vom Unterkunftsgeber unterschriebenen Meldezettel-Formular öffentliche Urkunden im Original bzw. amtliche Lichtbildausweise im Original benötigt.
Meldepflichtige, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) im Original vorlegen.
Auch im Stadtteilbüro Igls und Vill nehmen wir für Sie An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes entgegen und leiten diese an das Meldeamt weiter.
Online-Anmeldung:
Mit der digitalen An-/Abmeldung und Ummeldung über oesterreich.gv.at können Sie Ihren neuen Hauptwohnsitz an- sowie Ihren alten Hauptwohnsitz abmelden. Zur Zeit sind An-/Ab- und Ummeldungen von Nebenwohnsitzen nicht möglich.
Voraussetzung für die Nutzung:
Hinweis für Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit:
§ 53 Abs. 1 NAG: EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt (§§ 51 und 52), haben, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, dies binnen vier Monaten ab Einreise der Behörde anzuzeigen. Bei Vorliegen der Voraussetzunegn (§§ 51 oder 52) ist von der Behörde auf Antrag eine Anmeldebescheinigung auszustellen.
Informationsblatt für EWR-BügerInnen
Antragsformular EWR-Anmeldebescheinigung
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1219
E-Mail senden
Mo-Fr 08:00-12.00 Uhr
Carmen Panhölzl DW 1115