Meldebestätigung

Für verschiedene Behördengänge und Anträge benötigen Sie eine Meldebestätigung, auch bekannt als Meldezettel. Hier können Sie sie beantragen.

Für die verschiedensten Behördengänge und Anträge wird immer wieder eine Meldebestätigung verlangt. In Innsbruck können Sie diese persönlich, schriftlich oder online mit ID Austria beantragen.

Es gibt zwei Varianten einer Meldebestätigung:

  • einfache Meldebestätigung mit Infos, seit wann und wo sie derzeit gemeldet sind
  • historische Meldebestätigung mit Infos von allen früheren An- und Abmeldungen

Wie bekomme ich eine Meldebestätigung für mich?

Eine einfache Meldebestätigung für Meldungen können Sie online anfordern. Sie benötigen dafür.

  • die ID Austria
  • eine online Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online Banking)

Wenn Sie keine Bürgerkarte besitzen, können Sie die Meldebestätigung formlos schriftlich oder persönlich beantragen. Sie müssen dabei ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.

Sie können nur für sich selbst oder für ihre minderjährigen Kinder eine Meldebestätigung anfordern. 

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Meldebestätigung für mich zu bekommen?

Was kostet eine Meldebestätigung?

Für den Antrag

Mündlich: gebührenfrei

Schriftlich: 14,30 Euro

Elektronischer Antrag mit ID Austria: gebührenfrei

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro
    Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der/dem AntragstellerIn verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:
    • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
    • Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
    • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro
    • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. ID Austria): 2,30 Euro pro Bogen

Wie bekomme ich eine Meldebestätigung für mein Kind?

Minderjährige Kinder können keine Meldebestätigung für sich selbst anfordern und damit auch nicht online. Um eine Meldebestätigung für Ihr minderjähriges Kind zu bekommen, müssen Sie den Antrag persönlich oder schriftlich an die Meldebehörde stellen. Dafür brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis des Kindes und des/der gesetzlichen VertreterIn im Original.

Wer sind meine Ansprechpersonen?

Bei Fragen wenden Sie sich an das Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen.