Wohnsitz­meldung

Sobald Sie eine Wohnung in Innsbruck dauerhaft beziehen, müssen Sie innerhalb von drei Tagen Ihren Wohnsitz im Stadtmagistrat Innsbruck anmelden.

Wenn Sie erstmals eine Wohnung in Innsbruck beziehen, innerhalb Österreichs umziehen oder einen Nebenwohnsitz begründen, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Stadt Innsbruck melden. Einige dieser Meldungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch online vorgenommen werden.

Wer muss sich anmelden?

Alle, die in Innsbruck eine Unterkunft beziehen, müssen sich innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug anmelden. Jede Person in einem Haushalt muss sich eigens anmelden, das gilt auch für Kinder.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Anmeldung?

  • Meldezettelformular: vollständig ausgefüllt und von der/dem UnterkunftgeberIn unterschrieben
    • Die Rubrik Religionsbekenntnis kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem die/der UnterkunftgeberIn den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
    • Die ZMR-Zahl können Sie ausfüllen, wenn Ihnen die Nummer bekannt ist
  • öffentliche Urkunden im Original, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • amtlicher Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass)

Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) im Original mitbringen.

Wo kann ich mich anmelden?

Es gibt drei Möglichkeiten, um einen Hauptwohnsitz zu melden:

  1. Persönlich im Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen oder im Referat Bürgerservice und Fundservice - Stadtteilbüro Igls und Vill. Bitte vergessen Sie nicht die benötigten Unterlagen.
  2. Postalisch oder per Bote: Dafür müssen Sie die Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften der Dokumente zusammen mit dem ausgefüllten Meldezettelformular (PDF) an das Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen schicken. Der Bote braucht keine Vollmacht.
  3. Online: Voraussetzungen:
    • ID-Austria
    • Volljährigkeit

Achtung:

  • Eine Anmeldung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Der Stadtmagistrat Innsbruck kann Sie bei Ihrem vorigen Hauptwohnsitz in Österreich abmelden, wenn Sie in Innsbruck einen neuen Hauptwohnsitz melden.
  • Einen Nebenwohnsitz können Sie persönlich oder per Post (siehe oben) anmelden, aber nicht online.

Muss ich mein Neugeborenes anmelden?

Wenn Ihr Neugeborenes in Österreich auf die Welt gekommen ist und ein Meldezettelformular im Krankenhaus ausgefüllt wurde, können Sie Ihr Kind gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt in Innsbruck anmelden. Dann müssen Sie Ihr Neugeborenes nicht separat beim Meldeamt anmelden.

Ich komme aus der EU, aus dem EWR-Raum oder aus der Schweiz: Muss ich mich anmelden?

Ja. Für die Wohnsitzmeldung gilt die Frist von drei Tagen. Wenn Sie sich als SchweizerIn, EU- oder EWR-BürgerIn außerdem länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten ab Einreise (§§ 51-53 Abs. 1 NAG) eine Anmeldebescheinigung von der Stadt Innsbruck ausstellen lassen.

Tun Sie dies nicht, kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Für die Anmeldung brauchen Sie neben der Wohnsitzmeldung (Achtung, hier gilt die Dreitagesfrist) außerdem eine sogenannte Dokumentation.

Wie melde ich mich von einem Wohnsitz ab?

Melden Sie sich innerhalb von Österreich bei einer anderen Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie automatisch an der vorigen Hauptwohnsitzadresse abgemeldet.

Wollen Sie einen Nebenwohnsitz oder einen Hauptwohnsitz in Österreich abmelden, können Sie dies in jeder österreichischen Gemeinde tun, so auch in Innsbruck beim Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten - An-, Abmeldungen, Meldebestätigungen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Abmeldung?

  • Meldezettelformular: Füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen Sie die Felder unter „Anmeldung“ frei. Auch die Unterschrift Ihres Unterkunftgebers brauchen Sie nicht.
  • amtlicher Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass)

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag:
7.30-15.00 Uhr

Freitag:
7.30-12.00 Uhr

Telefonische Auskunft:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr