Geburt & Geburts­urkunde

Hier finden Sie einen Überblick über die Behördengänge rund um die Geburt mit Infos zur Geburtsurkunde oder zum Familiennamen des Kindes.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kind! Vieles wird sich nun in Ihrem Leben ändern. Ein Kind ist immer eine große Bereicherung. Am Beginn stehen allerdings auch einige Behördengänge. Erfahren Sie hier, welche Behördengänge Sie in der Stadt Innsbruck erledigen müssen, welche Frist für die Beurkundung gilt, wie der Familienname des Kindes festgelegt wird und welche weiteren Schritte vor und nach einer Geburt notwendig sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie eine Geburtsurkunde ausstellen lassen können.

Welche Behördengänge sind im Stadtmagistrat Innsbruck notwendig?

Hier erfahren Sie in einfachen Schritten, was nach einer Geburt in Innsbruck zu erledigen sind:

  1. Wird Ihr Kind in Innsbruck geboren, ist für die Geburtsbeurkundung das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt zuständig, auch wenn Sie nicht in Innsbruck wohnen.
  2. Sie erhalten schon im Krankenhaus (oder von Ihrer Hebamme) die Vornamenserklärung.
  3. Sie senden folgende Unterlagen per Mail an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt:
    1. ausgefüllte Vornamenserklärung
    2. beide amtlichen Lichtbildausweise der Eltern
  4. Nach der Übermittlung meldet sich ein/e MitarbeiterIn des Standesamtes telefonisch bei Ihnen, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren und die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen zu besprechen.
  5. Sie erhalten einen Termin beim Standesamt, bei dem viele Behördengänge erledigt werden, dazu gehören:
    1. Geburtsurkunde
    2. Staatsbürgerschaftsnachweis bei ÖsterreicherInnen
    3. eventuell Wohnsitzmeldung (wenn Sie in Innsbruck wohnen)
    4. bei unehelichen Kindern kann die gemeinsame Obsorge erklärt werden
    5. bei unehelichen Kindern: Vaterschaftsanerkennung
    6. Erklärung des Vornamens

Haben Sie einen Auslandsbezug, melden Sie sich bitte immer vorab telefonisch oder per E-Mail beim Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt, um alle Besonderheiten abzuklären.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beurkundung?

Grundsätzlich sind für die Beurkundung des Kindes folgende Unterlagen notwendig:

Verheiratete Eltern:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • bei ÖsterreicherInnen:
    • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
    • Lichtbildausweise der Eltern
  • bei fremder Staatsangehörigkeit: gültige Reisepässe/Personalausweise der Eltern
  • Akademische Grade (Bescheid mit Rechtskraft, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde)
  • Bei Wohnsitz der Eltern im Ausland: Meldebestätigung

Haben Sie einen Auslandsbezug, melden Sie sich bitte immer vorab telefonisch oder per E-Mail beim Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt, um alle Besonderheiten abzuklären.

Nicht verheiratete Eltern: (ledig, geschieden, verwitwet)

  • Dokumente wie bei verheirateten Eltern
  • weitere Dokumente (vorhergehende Heiratsurkunde, Scheidungspapiere oder Sterbeurkunde)
  • Anwesenheit des Vaters für Anerkennung der Vaterschaft, in bestimmten Fällen ist auch die Anwesenheit der Mutter notwendig
  • Ausländische Urkunden in internationaler Form oder übersetzt in die deutsche Sprache

Haben Sie einen Auslandsbezug, melden Sie sich bitte immer vorab telefonisch oder per E-Mail beim Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt, um alle Besonderheiten abzuklären.

Welche Frist gilt für die Beurkundung?

  • Sie haben längstens 40 Tage Zeit, um Ihr Kind zu beurkunden.
  • Versäumen Sie diese Frist, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, beispielsweise beim Papamonat, bei der Familienbeihilfe oder sonstigen Versicherungen.
  • Bitte beachten Sie, dass vor allem bei einem Auslandsbezug mehr Zeit für die Beurkundung einberechnet werden muss.

Welchen Familien­namen bekommt mein Kind?

Das Namensrecht leitet sich immer von der Staatsbürgerschaft der Eltern ab. Es gelten also die Bestimmungen des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft und nicht automatisch österreichisches Recht. Daher ist bei einem Auslandsbezug immer abzuklären, welches Namensrecht gilt.

Sind beide Elternteile österreichische StaatsbürgerInnen, dann gilt:

  • Kinder von verheirateten Eltern mit gemeinsamem Familiennamen tragen denselben Nachnamen wie die Eltern.
  • Kinder von verheirateten Eltern ohne gemeinsamen Familiennamen können den Familiennamen eines Elternteils oder einen Doppelnamen tragen. Bestimmen die Eltern den Familiennamen nicht, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.
  • Kinder von unverheirateten Eltern erhalten den Familiennamen der Mutter. Wollen Sie dem Kind den Namen des Vaters geben, können Sie eine Namensbestimmung im Standesamt durchführen.

Haben Sie einen Auslandsbezug, melden Sie sich bitte immer vorab telefonisch oder per E-Mail beim Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt, um alle Besonderheiten abzuklären.

Gesamt-Übersicht zur Geburt

Die Plattform österreich.gv.at bietet eine Gesamt-Übersicht, mit aktuellen Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz, Elternteilzeit und vieles mehr.

Wie bekomme ich eine Geburts­urkunde?

Bei der Beurkundung Ihres Kindes bekommt Ihr Kind gebührenfrei eine Geburtsurkunde und im Falle einer Österreichischen Staatsbürgerschaft auch einen Staatsbürgerschaftsnachweis.

Benötigen Sie später eine Geburtsurkunde und sind Sie in Österreich geboren, kann jedes Standesamt Ihre Geburtsurkunde ausstellen. In manchen Fällen muss aber die Geburt erst nachgetragen werden. Deshalb bitten wir Sie, sich telefonisch oder per E-Mail an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt zu wenden.