Namensänderung

Sie wollen Ihren Namen ändern? Dann gibt es einiges zu beachten. Hier gibt es die Infos dazu.

Wenn Sie Ihren Namen behördlich ändern wollen, muss es dafür einen Grund geben. Dabei gibt es Unterschiede bei Vornamen und Nachnamen. Hier finden Sie, welche Gründe infrage kommen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Wollen Sie Ihren Namen im Zuge einer Eheschließung, Verpartnerung oder Scheidung ändern, wenden Sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe

Geht es um den Nachnamen Ihres Kindes nach der Geburt, melden Sie sich beim Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt

Wie kann ich meinen Nachnamen ändern?

Bei welchen Gründen kann ich meinen Nachnamen ändern?

Wenn Sie Ihren Familien- oder Nachnamen ändern lassen möchten, muss ein Grund vorliegen. Hier finden Sie die häufigsten Gründe für eine Namensänderung. Wenn Sie genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Referat Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Namensänderung.

Die Begriffe Familienname und Nachname werden im Folgenden synonym verwendet:

  • Ihr Nachname wirkt lächerlich oder anstößig.
  • Ihr Nachname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben.
  • Sie sind ausländischer Herkunft und wollen einen Nachnamen, der Ihnen die Einordnung im Inland erleichtert. Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden.
  • Sie wollen einen Nachnamen, den Sie früher zu Recht geführt haben.
  • Der/die minderjährige AntragstellerIn soll den Nachnamen der Person erhalten, die die Obsorge hat oder in deren dauerhaften Pflege sie/er sich befindet.
  • Sie wünschen aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Nachnamen ("Wunschname").

Wiederannahme eines früheren Familiennamens

  • Nach Scheidung der Ehe nehmen die ehemaligen Eheleute nicht automatisch ihren früheren Nachnamen an.
  • Haben Sie den Nachnamen des/der EhepartnerIn angenommen, können Sie diesen Namen auch in einer anderen Ehe führen. Sogar ihre neue Ehepartnerin oder Ihr neuer Ehepartner kann diesen Nachnamen annehmen.
  • Wollen Sie wieder einen früheren Familiennamen annehmen, müssen Sie eine Wiederannahme des früheren Familiennamens beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.

Die Kinder aus der Ehe behalten nach der Scheidung ebenfalls den bei der Eheschließung festgelegten Namen.

Sollten Sie vor 2013 geheiratet haben und möchten nun in aufrechter Ehe einen Doppelnamen annehmen, oder einen anderen Familiennamen, den Sie vor der Eheschließung geführt haben, ist dies durch eine Altfallbestimmung möglich. Auch hier ist es am besten, Sie wenden sich an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Ehe.

Wie kann ich meinen Vornamen ändern?

Bei welchen Gründen kann ich meinen Vornamen ändern lassen?

Für die Änderung Ihres Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:

  • Der bisherige Vorname wirkt lächerlich oder anstößig.
  • Der bisherige Vorname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben.
  • Sie sind ausländischer Herkunft und wollen einen Vornamen, der Ihnen die Einordnung im Inland erleichtert. Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht warden.
  • Sie wollen einen Vornamen, den Sie früher zu Recht geführt haben.
  • Sie wünschen aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname").
  • Das minderjährige Adoptivkind soll einen anderen Vornamen bzw. andere Vornamen erhalten als ihm bei der Geburt gegeben wurden. Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Adoption oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden.
  • Sie wollen nach Änderung Ihrer Religionszugehörigkeit einen zur nunmehrigen Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen erhalten oder einen zur früheren Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen ablegen. Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht werden.
  • Der Vorname entspricht nicht Ihrem Geschlecht.

Welche Unterlagen benötige ich?