Vaterschafts­anerkennung

Wo können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen lassen und welche Dokumente brauchen Sie dafür?

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine schriftliche Erklärung, der Vater des Kindes zu sein. Daraus resultieren Rechtsfolgen wie Eintrag in die Geburtsurkunde des Kindes, Unterhaltspflicht, Erbrecht, Kontaktrecht usw.

Wie und wo können Sie die Vaterschaft anerkennen lassen?

Sie können die Vaterschaft

  • beim Standesamt des Wohnsitzes Ihres Kindes,
  • in der Kinder- und Jugendhilfe des Wohnsitzes Ihres Kindes,
  • bei der Botschaft (wenn Sie als Vater oder als Mutter kein/e EWR-BürgerIn sind)

anerkennen lassen.

Als Vater müssen Sie persönlich ins Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Geburt oder in das Amt Kinder- und Jugendhilfe kommen und die erforderlichen Unterlagen mitnehmen, um die Vaterschaft anerkennen zu lassen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Vaterschaftsanerkennung?

  • eine Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet von der Mutter
  • behördlicher Lichtbildausweis vom Vater (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Geburtsurkunden von Vater, Mutter und Kind
  • Staatsbürgerschaftsnachweise von Vater und Mutter
  • Meldebestätigungen von Vater, Mutter und Kind
  • Da je nach Fall unterschiedliche Dokumente erforderlich sind, ist für eine Vaterschaftsanerkennung immer ein persönliches Gespräch notwendig. Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Termin mit dem Amt Kinder- und Jugendhilfe.