Förderung nach SOG

Für Bauvorhaben in Schutzzonen können Sie eine Förderung nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz beantragen.

Bitte nehmen Sie vor jeder geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahme in Schutzzonen Kontakt mit dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz auf und lassen Sie sich über Auflagen und Förderungen beraten!

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden in Schutzzonen und bei charakteristischen Gebäuden nach dem SOG, die der Erhaltung der besonderen Charakteristik des Ortsteiles dienen.

Auf Gewährung einer entsprechenden Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Welche Unterlagen & Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden (Mehr-)Kosten, die aufgrund des SOG zusätzlich zu den Kosten, die auch aufgrund der Tiroler Bauordnung aufgewendet werden müssten, entstehen.

Die Förderung besteht aus der Gewährung von Zuschüssen. Das heißt, die Förderung wird nach Umsetzung und Bezahlung der Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Antrag: Wo & Wann beantrage ich die Förderung?

Den Antrag auf die Förderung nach SOG stellen Sie im Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz.

Fünf Schritte zur Förderung

  1. Noch vor Baubeginn stellen Sie ein Ansuchen um Bewilligung nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz, wo Sie die Maßnahmen beschreiben und mit Plänen darstellen.
  2. Das Referat prüft, ob eine Förderung möglich ist und definiert allenfalls Auflagen zur Änderung.
  3. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und das Referat prüft die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen bzw. der Auflagen während der Baumaßnahmen.
  4. Nach Fertigstellung der Arbeiten legen Sie dem Referat Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz Kopien der Rechnungen samt Zahlungsbestätigungen vor. Daraufhin ermittelt das Referat Ihre Mehrkosten.
  5. Stadtsenat bzw. Gemeinderat beschließen die Förderung und Sie bekommen die Förderung ausbezahlt.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?