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Das Referat Wasser- und Anlagenrecht ist für den Vollzug des Wasserrechts in der Landeshauptstadt Innsbruck zuständig.
Die Regelungen zur Wasserwirtschaft umfassen alle Rechtsvorschriften zum vorsorglichen Gewässerschutz und zur Verbesserung der Gewässer, geben den Rechtsrahmen für eine nachhaltige Nutzung der Gewässer vor und beinhalten den Hochwasserschutz.
Die grundlegenden Ziele der Wasserwirtschaft werden in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Die innerstaatliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt im Wasserrechtsgesetz (WRG) sowie in den darauf basierenden Verordnungen zum WRG. Neben den Qualitätszielverordnungen für Grundwasser und Oberflächengewässer gehören dazu vor allem die Begleitverordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) und die Verordnung zur Sanierung von Fließgewässern. Ergänzend zu den rechtlichen Vorgaben geben Leitfäden und Merkblätter wichtige Empfehlungen.
Das Referat Wasser- und Anlagenrecht ist im Behördenverfahren zuständig für die Genehmigung von Baugrundentwässerungen (Versickerung), Grundwassernutzungen, Bauwasserhaltungen, Kontaminationen, etc.
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Dr.in Romana Fimmel DW 5103
Stefanie Fritz DW 5101
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Mag. Christian Rath-Mitterstiller DW 4130
Petra Speiser DW 5105
Mag. Gregor Voithofer DW 5107