Ferienbetreuung

Sommerferien-Betreuung können alle Kinder mit Hauptwohnsitz Innsbruck nutzen. In den Herbst-, Weihnachts-, Semester- & Osterferien ist sie nur für Kinder städtischer Einrichtungen möglich.

Hier finden Sie Infos zur Ferienbetreuung von Kindern, die städtische Kindergärten, Schülerhorte oder Pflichtschulen besuchen. Zur Ferienbetreuung in städtischen Kinderkrippen erfahren Sie mehr bei den städtischen Kinderkrippen.

Betreuung in den Herbstferien

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Herbstferien betreut?

  • Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
    • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
    • berufstätige Eltern
    • Hauptwohnsitz in Innsbruck
  • Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
    • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Herbstferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Herbstferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Weihnachtsferien

Die Weihnachtsferien fanden von 27.-29. Dezember 2023 und 2.-5. Jänner 2024 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Weihnachtsferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Weihnachtsferien betreut?

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Weihnachtsferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Sie melden Ihr Kind in der Einrichtung an, die Ihr Kind regelmäßig besucht. Die Anmeldung war vom 27. November bis 7. Dezember 2023 möglich.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 4. Dezember 2023.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Semesterferien

Die Semesterferien fanden von 12.-16. Februar 2024 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Semesterferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Semesterferien betreut?

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Semesterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte:  Der Bedarf wird in den Kindergärten/Schülerhorten von 15. bis 26. Jänner 2024 abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 29. Jänner 2024.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Osterferien

Die Osterferien finden von 25.-29. März 2024 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Osterferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Osterferien betreut?

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Osterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Sie melden Ihr Kind direkt in der Einrichtung an, die Ihr Kind regelmäßig besucht. Die Anmeldung ist von 26. Februar bis 6. März 2024 möglich.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart ist am 4. März 2024

Betreuung in den Sommerferien

Die Betreuungszeiten während der Sommerferien sind vom 8. Juli bis zum 23. August 2024. In den Schließwochen, vom 26. August bis zum 6. September 2024, gibt es keine Betreuung.

Für die Kinderbetreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind separat anmelden.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Sommerferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der ersten 7 Ferienwochen wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der ersten 7 Ferienwochen wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Sommerferien betreut?

Voraussetzung für Sommerferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Kinder, die einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen – Kinder aus privaten Einrichtungen werden nachgereiht
  • Kinder mit berufstätigen Eltern
  • Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Sommerferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Sommerferien an?

Die Anmeldung wird über einen externen Partner organisiert. Der Link wird zum Anmeldebeginn hier zur Verfügung gestellt.

Wer sind meine Ansprechpersonen zum Thema Ferienbetreuung?

Städtischer KindergartenReferat Bildungsservicestelle
Städtischer SchülerhortReferat Bildungsservicestelle
Städtische PflichtschuleReferat Nachmittagsbetreuung
Städtische Kinderkrippedie jeweilige Kinderkrippe, die Ihr Kind besucht.