Hier finden Sie Infos zur Ferienbetreuung von Kindern, die städtische Kindergärten, Schülerhorte oder Pflichtschulen besuchen. Zur Ferienbetreuung in städtischen Kinderkrippen erfahren Sie mehr bei den städtischen Kinderkrippen.
Betreuung in den Herbstferien
- Die städtischen Kindergärten und Schülerhorte haben während der Herbstferien je nach Bedarf für Kinder berufstätiger Eltern geöffnet. Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Die Betreuung von SchülerInnen der städtischen Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Herbstferien betreut?
- Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
- Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Herbstferien?
- Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Herbstferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Weihnachtsferien
- Für die Betreuung von Kindern der städtischen Kindergärten und Schülerhorte müssen Sie Ihr Kind separat in der Einrichtung anmelden, die Ihr Kind regelmäßig besucht.
- Die Betreuung von SchülerInnen der städtischen Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Wie sind die Betreuungszeiten während der Weihnachtsferien?
- Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Weihnachtsferien betreut?
Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Weihnachtsferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Sie melden Ihr Kind in der Einrichtung an, die Ihr Kind regelmäßig besucht.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Semesterferien
- Die städtischen Kindergärten und Schülerhorte haben während der Semesterferien je nach Bedarf für Kinder berufstätiger Eltern geöffnet.
- Die Betreuung von SchülerInnenn der städtischen Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Semesterferien?
- Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Semesterferien betreut?
Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Semesterferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Kindergärten/Schülerhorten abgefragt.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Osterferien
- Für die Betreuung von Kindern der städtischen Kindergärten und Schülerhorte müssen Sie Ihr Kind separat in der Einrichtung anmelden, die Ihr Kind regelmäßig besucht.
- Die Betreuung von SchülerInnen der städtischen Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Wie sind die Betreuungszeiten während der Osterferien?
- Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Osterferien betreut?
Voraussetzung für Osterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
- berufstätige Eltern
- Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Osterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.
Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Osterferien an?
- Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Sie melden Ihr Kind direkt in der Einrichtung an, die Ihr Kind regelmäßig besucht.
- Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Betreuung in den Sommerferien
- Die Kinderbetreuung während der Sommerferien wird für die städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Pflichtschulen über die Kinderfreunde Tirol organisiert.
- Für die Kinderbetreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind separat anmelden.
- Anmeldestart für die Ferienbetreuung ist der 8. Mai 2023.
Wie sind die Betreuungszeiten in den Sommerferien?
- Städtische Kindergartenkinder: Während der ersten 7 Ferienwochen wochentags von 7.00 bis 17.00 Uhr
- Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der ersten 7 Ferienwochen wochentags von 7.00 bis 18.00 Uhr
Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Sommerferien betreut?
Voraussetzung für Sommerferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:
- Kinder, die einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen – Kinder aus privaten Einrichtungen werden nachgereiht
- Kinder mit berufstätigen Eltern
- Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck
Voraussetzung für Sommerferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:
- Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen
Wie viel kostet die Betreuung in den Sommerferien?
Hier finden Sie alle Informationen zu den Kosten in den Sommerferien:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen AnsprechpartnerInnen.
Wer sind meine Ansprechpersonen zum Thema Ferienbetreuung?
Städtischer Kindergarten | Referat Bildungsservicestelle |
Städtischer Schülerhort | Referat Bildungsservicestelle |
Städtische Pflichtschule | Referat Nachmittagsbetreuung |
Städtische Kinderkrippe | die jeweilige Kinderkrippe, die Ihr Kind besucht. |
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Zuletzt aktualisiert am 11.05.2023