Ferienbetreuung

Sommerferien-Betreuung können alle Kinder mit Hauptwohnsitz Innsbruck nutzen. In den Herbst-, Weihnachts-, Semester- & Osterferien ist sie nur für Kinder städtischer Einrichtungen möglich.

Hier finden Sie Infos zur Ferienbetreuung von Kindern, die städtische Kindergärten, Schülerhorte oder Pflichtschulen besuchen. Zur Ferienbetreuung in städtischen Kinderkrippen erfahren Sie mehr bei den städtischen Kinderkrippen.

Betreuung in den Herbstferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Herbstferien von 28. bis 31. Oktober 2024 statt.

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Herbstferien betreut?

Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Herbstferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Herbstferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Herbstferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 1. Oktober 2024.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Weihnachtsferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Weihnachtsferien von 23. Dezember 2024 bis 3. Jänner 2025 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Weihnachtsferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Weihnachtsferien betreut?

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Weihnachtsferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Weihnachtsferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 2. Dezember 2024.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Semesterferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Semesterferien von 10. bis 14. Februar 2025 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten in den Semesterferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Semesterferien betreut?

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Semesterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Semesterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 20. Jänner 2025.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen.

Betreuung in den Osterferien

Im aktuellen Schuljahr fanden die Osterferien von 14. bis 21. April 2025 statt.

Wie sind die Betreuungszeiten während der Osterferien?

  • Städtische Kindergartenkinder: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen & Schülerhorte: Während der Ferienwoche werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Osterferien betreut?

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Ihr Kind muss einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen.
  • berufstätige Eltern
  • Hauptwohnsitz in Innsbruck

Voraussetzung für Osterferien-Betreuung in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Wie melde ich mein Kind für die Betreuung in den Osterferien an?

  • Städtische Kindergärten/Schülerhorte: Der Bedarf wird in den Einrichtungen abgefragt.
  • Städtische Pflichtschulen: Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert. Anmeldestart war am 24. März 2025.

Betreuung in den Sommerferien

Im aktuellen Schuljahr findet die Betreuung in den städtischen Kindergärten, Schülerhorten und Pflichtschulen vom 7. Juli bis zum 22. August 2025 statt. In den beiden Schließwochen vom 25. August bis zum 5. September 2025 haben die städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Pflichtschulen geschlossen.

Für die Kinderbetreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind separat anmelden. Die Anmeldung für die Sommerferienbetreuung ist ausschließlich im Zeitraum vom 2. bis 30. Mai 2025 möglich. Kosten sowie Voraussetzungen sind unter www.kinderstadt-tirol.at abrufbar.

Wo findet die Betreuung während der Sommerferien statt? 

Geöffnete städtische Kindergärten:

Geöffnete städtische Schülerhorte:

Geöffnete städtische Pflichtschulen:

Wie sind die Betreuungszeiten in den Sommerferien?

  • Städtische Kindergärten: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 17.00 Uhr
  •  Städtische Schülerhorte: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr
  • Städtische Pflichtschulen: Während der ersten 7 Ferienwochen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr

Welche Kinder werden in den städtischen Einrichtungen in den Sommerferien betreut?

Voraussetzung für die Sommerferien-Betreuung

 im städtischen Kindergarten/Schülerhort:

  • Kinder, die einen städtischen Kindergarten/Schülerhort besuchen. Kinder aus privaten Einrichtungen werden nachgereiht.
  • Kinder, deren Eltern berufstätig sind.
  • Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck.

in städtischen Pflichtschulen:

  • Ihr Kind muss eine städtische Pflichtschule besuchen.

Die Betreuung von SchülerInnen städtischer Pflichtschulen wird über einen externen Partner organisiert.

Wie viel kostet die Betreuung in den Sommerferien?

Informationen zu Kosten und Voraussetzungen für die Betreuung in den Sommerferien und die Anmeldung finden Sie hier:

Wer sind meine Ansprechpersonen zum Thema Ferienbetreuung?

Städtischer KindergartenReferat Bildungsservicestelle
Städtischer SchülerhortReferat Bildungsservicestelle
Städtische PflichtschuleReferat Nachmittagsbetreuung
Städtische Kinderkrippedie jeweilige Kinderkrippe, die Ihr Kind besucht.