Nachmittagsbetreuung für Schüler:innen

Am Nachmittag werden Schüler:innen entweder in der schulischen Tagesbetreuung direkt an der Schule oder im Schülerhort betreut.

Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?

  • Die schulische Tagesbetreuung findet direkt in der besuchten Volks-, Sonder-, oder Mittelschule statt. Es wird ein Mittagstisch angeboten. Pädagog:innen sorgen für eine Lern- und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Es gibt zwei Formen der Tagesbetreuung: die verschränkte (Lern- und Freizeitstunden wechseln sich über den ganzen Tag ab) und die getrennte Form (vormittags klassischer Unterricht und am Nachmitttag Tagesbetreuung). Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung ist Unterrichtszeit, somit ist die Anwesenheit verpflichtend.
  • Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht Lehrer:innen die Betreuung, sondern Hortpädagog:innen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.

Finden Sie die städtische Nachmittags­betreuung in Ihrer Nähe:

In Innsbruck gibt es an 20 städtischen Volksschulen, 9 Mittelschulen und 2 Sonderschulen schulische Tagesbetreuung sowie 9 städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden. Mehr Infos zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie jeweils unter "Details".

Legende:

keine freien Plätze

1-3 freie Plätze

freie Plätze

freie Plätze unbekannt

Schulische Tagesbetreuung

Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:

  • Verschränkte Form: Alle Schüler:innen einer Klasse sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeitangebote und Unterrichtseinheiten wechseln sich über den Tag verteilt ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen zuhause betreut werden. Es besteht Besuchspflicht.
  • Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die Schüler:innen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. An den angemeldeten Tagen besteht bis zum Betreuungsende Besuchspflicht.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.

Bei der schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.

Wie viel kostet die schulische Tagesbetreuung?

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche26,25 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche35 Euro pro Monat
Mittagessen5,10  Euro pro Essen

Gibt es Ermäßigungen?

Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Nachmittagsbetreuung.

Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Nachmittagsbetreuung ab.

Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuungs- bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Hier gibt es weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen.

Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?

VolksschulenMo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr
MittelschulenMo bis Fr. bis 16 Uhr
Sonderschulen

Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr

Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr

Gibt es eine Ferienbetreuung in der schulischen Tagesbetreuung?

Während der Ferien findet keine schulische Tagesbetreuung statt. Sie können Ihr Kind aber für eine Ferienbetreuung anmelden.  Mehr Infos finden Sie hier:

Schülerhorte 

Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck. Jedes Kind, das eine Volksschule besucht, kann sich für einen Schülerhortplatz bewerben.

Private Schülerhorte

Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des Schülerhortes. Alle Standorte zeigt der Bildungsatlas des Landes Tirol.

Städtische Schülerhorte

Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.

Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?

Die städtischen Schülerhorte sind Montag bis Freitag von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Gibt es einen Mittagstisch in den städtischen Schülerhorten?

Sie können Ihr Kind in allen städtischen Schülerhorten zum Mittagstisch anmelden. Der Mittagstisch kostet 4,10 Euro pro Essen. Diese Leistung müssen Sie selbst mit der jeweiligen Leitung vereinbaren.

Gibt es eine Ferienbetreuung in den städtischen Schülerhorten?

Die städtischen Schülerhorte haben in den Ferien (Ausnahme Sommerferien) je nach Bedarf geöffnet. Für eine Betreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind jedenfalls extra anmelden. Mehr Infos finden Sie hier:

Wie viel kostet die Betreuung in den städtischen Schülerhorten?

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche59,90 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche85,40 Euro pro Monat
Mittagessen4,75 Euro pro Essen

Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, wird ein erhöhter Tarif verrechnet.

Gibt es Ermäßigungen? 

Der Elternbeitrag kann bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Rechnungs- und Förderabwicklung.

Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Rechnungs- und Förderabwicklung ab.

Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuungs- bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Hier gibt es weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen.

Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Schülerhort an? 

Die Anmeldung für das Schülerhortjahr erfolgte digital über die Plattform FRIDA im Zeitraum
vom 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026. Für die Nutzung von FRIDA ist eine ID Austria erforderlich.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung über FRIDA erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Einschreibungstermin in der städtischen Einrichtung.

Bei Fragen zur Anmeldung unterstützt Sie das Referat Bildungsservicestelle gerne persönlich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung/Anmeldung?

  • Geburtsurkunde des Kindes und der Erziehungsberechtigen
  • E-Card des Kindes
  • aktueller Meldezettel des Kindes und der Erziehungsberechtigen
  • aktuelle Arbeitsbestätigung der Erziehungsberechtigen inklusive Stundenausmaß
  • Haushaltsbestätigung (bei Alleinerziehenden)
  • Karenzmeldung (falls zutreffend)
  • Deutschkurs- oder Ausbildungsbestätigung (falls vorhanden)

Tage der offenen Tür für Schülerhorte:
19. und 20. November 2025: 14.00-17.00 Uhr

An diesen Tagen konnten Sie die Einrichtungen besichtigen und direkt mit den Pädagog:innen ins Gespräch kommen.

Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch für den städtischen Schülerhort anmelden?

Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Über die Plattform FRIDA können Sie Ihr Kind auch nach dem offiziellen Einschreibezeitraum nachanmelden:

Die Zuteilung freier Plätze erfolgt laufend nach verfügbaren Kapazitäten.

Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Schülerhortplatz.

Kann ich den städtischen Schülerhort wechseln?

Wenn Sie innerhalb der Stadt Innsbruck umgezogen sind oder aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen eine andere Einrichtung wünschen, können Sie über die Plattform FRIDA eine Wechselanfrage stellen.

Die Zuteilung freier Plätze erfolgt laufend nach verfügbaren Kapazitäten.

Die elektronische Wechselanfrage garantiert keinen Anspruch auf einen Wechselplatz.

Gibt es noch mehr Infos zu den städtischen Schülerhorten? 

Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den FAQs der städtischen Schülerhorten:

Tarife, Ermäßigungen & Einkommens­grenzen für schulische Tagesbetreuung und städtische Schülerhorte

Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?

Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Tarife. Die Höhe des monatlichen Familien­nettoeinkommens dient als Bemessungsgrundlage für die allfällige Gewährung einer der drei ermäßigten Tarife. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Tarife sind festgesetzt.

Für die Berechnung des monatlichen Familiennettoeinkommens werden folgende Bezüge herangezogen:

  • Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen) oder Einkommenssteuerbescheid
  • eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
  • Notstandshilfe
  • Arbeitslosengeld
  • Karenzgeld
  • Pension (inkl. Waisenpension)
  • Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe (lt. Bescheid)
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:

  • zu zahlende Alimentationszahlungen
  • Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)

Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:

  • Familienbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung
  • Familienbonus+

Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2026/27

SchulenLeistungenTarif 1Tarif 2Tarif 3Tarif 4
Volksschulen, Mittelschulen, Sonder­pädagogisches Zentrum1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Mittagessen5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro
Horte1-2 Tage59,90 Euro39,93 Euro19,97 Eurobefreit
3-5 Tage85,40 Euro56,93 Euro28,47 Eurobefreit
Mittagessen4,75 Euro3,71 Euro2,61 Euro1,57 Euro

Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe

Je nach Anzahl Ihrer Kinder, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht sowie der Höhe Ihres monatlichen Familiennettoeinkommens, ergibt sich die Einkommensgrenze für die allfällige zu gewährende Tarifstufe.

Ehe oder Lebensgemeinschaft

 Kinder
Tarif 1voller Betragüber 3.310 Euroüber 4.031 Euroüber 4.750 Euroüber 5.468 Euroüber 6.188 Euroüber 6.909 Euro
Tarif 22/3 des Betrags3.310 Euro4.031 Euro4.750 Euro5.468 Euro6.188 Euro6.909 Euro
Tarif 31/3 des Betrags2.687 Euro3.271 Euro3.855 Euro4.441 Euro5.024 Euro5.608 Euro
Tarif 4befreit1.504 Euro1.830 Euro2.155 Euro2.482 Euro2.809 Euro3.135 Euro

Alleinerziehende

 Kinder
Tarif 1voller Betragüber 2.590 Euroüber 3.310 Euroüber 4.031 Euroüber 4.750 Euroüber 5.468 Euroüber 6.188 Euro
Tarif 22/3 des Betrags2.590 Euro3.310 Euro4.031 Euro4.750 Euro5.468 Euro6.188 Euro
Tarif 31/3 des Betrags2.102 Euro2.687 Euro3.271 Euro3.855 Euro4.441 Euro5.024 Euro
Tarif 4befreit1.176 Euro1.504 Euro1.830 Euro2.155 Euro2.482 Euro2.809 Euro

Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?

  • In erster Linie wenden Sie sich bitte an die Leitung der Einrichtung, die Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Dort werden Ihre Anliegen kompetent beantwortet oder an die jeweilige Stelle im Amt weitergeleitet. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
  • Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.
  • Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
    Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
  • Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle der Stadt Innsbruck.

Bei Fragen zu Ermäßigungen und Rechnungen kontaktieren Sie bitte: