Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen

Am Nachmittag werden SchülerInnen entweder in der schulischen Tagesbetreuung direkt an der Schule oder im Schülerhort betreut.

In Innsbruck gibt es an 20 städtischen Volksschulen, 9 Mittelschulen und 2 Sonderschulen schulische Tagesbetreuung sowie 9 städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden.

Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?

  • Die schulische Tagesbetreuung findet direkt in der besuchten Volks-, Sonder-, oder Mittelschule statt. Es wird ein Mittagstisch angeboten. PädagogInnen sorgen für eine Lern- und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Es gibt zwei Formen der Tagesbetreuung: die verschränkte (Lern- und Freizeitstunden wechseln sich über den ganzen Tag ab) und die getrennte Form (vormittags klassischer Unterricht und am Nachmitttag Tagesbetreuung). Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung ist Unterrichtszeit, somit ist die Anwesenheit verpflichtend.
  • Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht LehrerInnen die Betreuung, sondern HortpädagogInnen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.

Finden Sie die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Nähe:

Schulische Tagesbetreuung

Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:

  • Verschränkte Form: Alle SchülerInnen einer Klasse sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeitangebote und Unterrichtseinheiten wechseln sich über den Tag verteilt ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen zuhause betreut werden. Es besteht Besuchspflicht.
  • Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die SchülerInnen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. An den angemeldeten Tagen besteht bis zum Betreuungsende Besuchspflicht.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.

Bei der schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.

Kosten schulische Tagesbetreuung

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche26,25 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche35 Euro pro Monat
Essensbeitrag5,10  Euro pro Essen
Verabreichungszuschlag6,30 Euro pro Monat

Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Schülerhortleitung sowie im Referat Bildungsservicestelle.

Bitte geben Sie den vollständigen Antrag bis einschließlich 22. September 2023 im jeweiligen Schülerhort oder im Referat Bildungsservicestelle ab, damit bereits bei der ersten Vorschreibung für September die ermäßigte Tarifstufe berücksichtigt werden kann.

Bei unvollständigen Unterlagen kann erst ab dem Folgemonat und nicht rückwirkend ermäßigt werden.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?

VolksschulenMo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr
MittelschulenMo bis Fr. bis 16 Uhr
Sonderschulen

Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr

Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr

Schülerhorte 

Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck.

Städtische Schülerhorte

Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.

Private Schülerhorte

Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des
Schülerhortes. Alle Standorte finden Sie in der Suche oben. 

Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?

Die städtischen Schülerhorte sind von Mo. bis Fr. von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wie viel kostet der städtische Schülerhort?

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche54 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche76,90 Euro pro Monat
Essensbeitrag4,20 Euro pro Essen

Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, wird jeweils der doppelte Tarif verrechnet.

Abhängig vom Familieneinkommen können Sie um Ermäßigung des Hortbeitrages ansuchen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Schülerhortleitung sowie im Referat Bildungsservicestelle. Bitte geben Sie diese spätestens zehn Tage nach Erhalt im jeweiligen Schülerhort bzw. im Referat Bildungsservicestelle ab. (Bitte alle notwendigen Unterlagen beilegen!)

Ansuchen, die zu eine späteren Zeitpunkt einlangen, können erst nach Erhalt aller benötigter Unterlagen berücksichtigt werden. Hier ist eine Ermäßigung des Beitrages erst ab dem Folgemonat möglich, da nicht rückwirkend ermäßigt werden kann.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Wie melde ich mein Kind beim städtischen Hort an? 

Im Jänner können Sie die Kinder im Schülerhort einschreiben, den das Kind im darauffolgenden Herbst besuchen soll. Sind Plätze frei, können Sie ihr Kind auch später oder während des Schuljahres anmelden.

Sie müssen zur Anmeldung persönlich mit Ihrem Kind beim jeweiligen Schülerhort erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
  • E-Cards des Kindes und der Eltern
  • aktueller Meldezettel des Kindes und der Eltern

Kann ich mein Kind für den Schülerhort nachanmelden?

Mit dem Nachanmelde-Formular können Sie Ihr Kind auch nach der Einschreibefrist im Schülerhort anmelden. Eine Nachanmeldung ist aber keine Garantie für einen Schülerhortplatz.

Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?

Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Tarife. Die Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens dient als Bemessungsgrundlage für die allfällige Gewährung einer der drei ermäßigten Tarife. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Tarife sind festgesetzt.

Für die Berechnung des monatlichen Familiennettoeinkommens werden folgende Bezüge herangezogen:

  • Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, u.ä.) oder Einkommenssteuerbescheid
  • Eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
  • Notstandshilfe
  • Arbeitslosengeld
  • Karenzgeld
  • Pension (inkl. Waisenpension)
  • Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe (lt. Bescheid)
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:

  • Zu zahlende Alimentationszahlungen
  • Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)

Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:

  • Familienbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung
  • Familienbonus+

Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2022/23

SchulenLeistungenTarif 1Tarif 2Tarif 3Tarif 4
Volksschulen1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro
Mittelschulen1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro
Horte1-2 Tage54,00 Euro36,00 Euro18,00 Eurobefreit
3-5 Tage76,90 Euro51,27 Euro25,64 Eurobefreit
Essensbeitrag4,20 Euro4,20 Euro4,20 Euro4,20 Euro
Sonderpädagogisches Zentrum1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro

Bei den Volks- und Mittelschulen und dem Sonderpädagogischen Zentrum fällt unabhängig von den verschiedenen Tarifen zusätzlich ein Verabreichungszuschlag von 6,30 Euro an!

Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe

Je nach Anzahl Ihrer Kinder, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht sowie der Höhe Ihres monatlichen Familiennettoeinkommens, ergibt sich die Einkommensgrenze für die allfällige zu gewährende Tarifstufe.

Ehe oder Lebensgemeinschaft
 1. Kind2. Kind3. Kind4. Kind5. Kind6. Kind
Tarif 1voller Betragüber 2607 Euroüber 3174 Euroüber 3741 Euroüber 4307 Euroüber 4874 Euroüber 5441 Euro
Tarif 22/3 des Betrags2607 Euro3174 Euro3741 Euro4307 Euro4874 Euro5441 Euro
Tarif 31/3 des Betrags2116 Euro2577 Euro3037 Euro3497 Euro3957 Euro4417 Euro
Tarif 4befreit1184 Euro1441 Euro1698 Euro1956 Euro2213 Euro2470 Euro
AlleinerzieherInnen
 1. Kind2. Kind3. Kind4. Kind5. Kind6. Kind
Tarif 1voller Betragüber 2040 Euroüber 2607 Euroüber 3174 Euroüber 3741 Euroüber 4307 Euroüber 4874 Euro
Tarif 22/3 des Betrags2040 Euro2607 Euro3174 Euro3741 Euro4307 Euro4874 Euro
Tarif 31/3 des Betrags1656 Euro2116 Euro2577 Euro3037 Euro3497 Euro3957 Euro
Tarif 4befreit926 Euro1184 Euro1441 Euro1698 Euro1956 Euro2213 Euro

Ferienbetreuung

Während der Ferien findet keine schulische Tagesbetreuung statt. Der städtische Schülerhort hat in den Ferien (Ausnahme Sommerferien) je nach Bedarf geöffnet. Für eine Betreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind jedenfalls extra anmelden.

Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?

Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres
Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.

Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben. 

Bei Fragen zu den städtischen Schülerhorten, wenden Sie sich an das Referat Standortentwicklung und Tagesbetreuung

Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle der Stadt Innsbruck.

Zuletzt aktualisiert am 06.03.2023