In Innsbruck gibt es an 20 städtischen Volksschulen, 9 Mittelschulen und 2 Sonderschulen schulische Tagesbetreuung sowie 9 städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden.
Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?
- Die schulische Tagesbetreuung findet direkt in der besuchten Volks-, Sonder-, oder Mittelschule statt. Es wird ein Mittagstisch angeboten. PädagogInnen sorgen für eine Lern- und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Es gibt zwei Formen der Tagesbetreuung: die verschränkte (Lern- und Freizeitstunden wechseln sich über den ganzen Tag ab) und die getrennte Form (vormittags klassischer Unterricht und am Nachmitttag Tagesbetreuung). Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung ist Unterrichtszeit, somit ist die Anwesenheit verpflichtend.
- Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht LehrerInnen die Betreuung, sondern HortpädagogInnen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.
Finden Sie die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Nähe:
Schulische Tagesbetreuung
Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:
- Verschränkte Form: Alle SchülerInnen einer Klasse sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeitangebote und Unterrichtseinheiten wechseln sich über den Tag verteilt ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen zuhause betreut werden. Es besteht Besuchspflicht.
- Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die SchülerInnen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. An den angemeldeten Tagen besteht bis zum Betreuungsende Besuchspflicht.
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.
Bei der schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.
Kosten schulische Tagesbetreuung
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 26,25 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 35 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 5,10 Euro pro Essen |
Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle und im Referat Nachmittagsbetreuung .
Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle
oder Referat Nachmittagsbetreuung
ab.
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuung. bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?
Volksschulen | Mo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr |
---|---|
Mittelschulen | Mo bis Fr. bis 16 Uhr |
Sonderschulen | Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr |
Schülerhorte
Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck.
Städtische Schülerhorte
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.
Private Schülerhorte
Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des
Schülerhortes. Alle Standorte finden Sie in der Suche oben.
Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?
Die städtischen Schülerhorte sind von Mo. bis Fr. von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wie viel kostet der städtische Schülerhort?
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 54 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 76,90 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 4,30 Euro pro Essen |
Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, wird jeweils der doppelte Tarif verrechnet.
Der Elternbeitrag kann bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle
.
Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle
ab.
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuung. bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Wie melde ich mein Kind beim städtischen Hort an?
Im Jänner können Sie die Kinder im Schülerhort einschreiben, den das Kind im darauffolgenden Herbst besuchen soll. Sind Plätze frei, können Sie ihr Kind auch später oder während des Schuljahres anmelden.
Sie müssen zur Anmeldung persönlich mit Ihrem Kind beim jeweiligen Schülerhort erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
- E-Cards des Kindes und der Eltern
- aktueller Meldezettel des Kindes und der Eltern
Kann ich mein Kind für den Schülerhort nachanmelden?
Mit dem Nachanmelde-Formular können Sie Ihr Kind auch nach der Einschreibefrist im Schülerhort anmelden. Eine Nachanmeldung ist aber keine Garantie für einen Schülerhortplatz.
Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?
Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Tarife. Die Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens dient als Bemessungsgrundlage für die allfällige Gewährung einer der drei ermäßigten Tarife. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Tarife sind festgesetzt.
Für die Berechnung des monatlichen Familiennettoeinkommens werden folgende Bezüge herangezogen:
- Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, u.ä.) oder Einkommenssteuerbescheid
- Eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
- Notstandshilfe
- Arbeitslosengeld
- Karenzgeld
- Pension (inkl. Waisenpension)
- Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
- Sozialhilfe (lt. Bescheid)
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:
- Zu zahlende Alimentationszahlungen
- Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)
Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:
- Familienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Familienbonus+
Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2023/24
Schulen | Leistungen | Tarif 1 | Tarif 2 | Tarif 3 | Tarif 4 |
---|---|---|---|---|---|
Volksschulen | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro | |
Mittelschulen | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro | |
Horte | 1-2 Tage | 54,00 Euro | 36,00 Euro | 18,00 Euro | befreit |
3-5 Tage | 76,90 Euro | 51,27 Euro | 25,64 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 4,30 Euro | 4,30 Euro | 4,30 Euro | 4,30 Euro | |
Sonderpädagogisches Zentrum | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro |
Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe
Je nach Anzahl Ihrer Kinder, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht sowie der Höhe Ihres monatlichen Familiennettoeinkommens, ergibt sich die Einkommensgrenze für die allfällige zu gewährende Tarifstufe.
Ehe oder Lebensgemeinschaft | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind | 5. Kind | 6. Kind | ||
Tarif 1 | voller Betrag | über 2809 Euro | über 3420 Euro | über 4031 Euro | über 4640 Euro | über 5251 Euro | über 5862 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 2809 Euro | 3420 Euro | 4031 Euro | 4640 Euro | 5251 Euro | 5862 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 2280 Euro | 2776 Euro | 3272 Euro | 3768 Euro | 4263 Euro | 4759 Euro |
Tarif 4 | befreit | 1276 Euro | 1553 Euro | 1829 Euro | 2107 Euro | 2384 Euro | 2661 Euro |
AlleinerzieherInnen | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind | 5. Kind | 6. Kind | ||
Tarif 1 | voller Betrag | über 2198 Euro | über 2809 Euro | über 3420 Euro | über 4031 Euro | über 4640 Euro | über 5251 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 2198 Euro | 2809 Euro | 3420 Euro | 4031 Euro | 4640 Euro | 5251 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 1784 Euro | 2280 Euro | 2776 Euro | 3272 Euro | 3768 Euro | 4263 Euro |
Tarif 4 | befreit | 998 Euro | 1276 Euro | 1553 Euro | 1829 Euro | 2107 Euro | 2384 Euro |
Ferienbetreuung
Während der Ferien findet keine schulische Tagesbetreuung statt. Der städtische Schülerhort hat in den Ferien (Ausnahme Sommerferien) je nach Bedarf geöffnet. Für eine Betreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind jedenfalls extra anmelden.
Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?
Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres
Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.
Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle
der Stadt Innsbruck.
Bei Fragen zu Ermäßigungen und Rechnungen kontaktieren Sie bitte:
- für die schulische Tagesbetreuung Referat Nachmittagsbetreuung
- für Kindergärten und Schülerhorte Referat Rechnungs- und Förderabwicklung
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Zuletzt aktualisiert am 06.03.2023