In Innsbruck gibt es zahlreiche Schulische Tagesbetreuungen und städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?
- Die Schulische Tagesbetreuung ist direkt mit den Volks-, Sonder-, und Mittelschulen verbunden und findet auch an den jeweiligen Schulen statt. Es gibt dort auch einen Mittagstisch. PädagogInnen sorgen für eine Lernbetreuung und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Dabei gibt es zwei Formen der Tagesbetreuung, die verschränkte und die getrennte Form.
- Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht LehrerInnen die Betreuung, sondern HortpädagogInnen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.
Finden Sie die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Nähe:
Schulische Tagesbetreuung
Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:
- Verschränkte Form: Die SchülerInnen sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeit wechselt sich mit dem Unterricht ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen Zuhause betreut werden.
- Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die SchülerInnen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt.
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.
Bei der Schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der jeweiligen Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.
Kosten Schulische Tagesbetreuung
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 26,25 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 35 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 5,10 Euro pro Essen |
Verabreichungszuschlag | 6,30 Euro pro Monat |
Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Schulleitung. Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular unmittelbar nach Erhalt wieder an die Schulleitung ab.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?
Volksschulen | Mo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr |
---|---|
Mittelschulen | Mo bis Fr. bis 16 Uhr |
Sonderschulen | Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr |
Schülerhorte
Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck. Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website der Kinderkrippe. Alle Einrichtungen finden Sie in der Suche oben.
Private Schülerhorte
Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des
Schülerhortes. Alle Einrichtungen finden Sie in der Suche oben.
Städtische Schülerhorte
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.
Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?
Die städtischen Schülerhorte sind von Mo. bis Fr. von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wie viel kostet der städtische Schülerhort?
Zeitraum | Kosten |
---|---|
1 bis 2 Tage pro Woche | 54 Euro pro Monat |
3 bis 5 Tage pro Woche | 76,90 Euro pro Monat |
Essensbeitrag | 4,20 Euro pro Essen |
Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, gelten die doppelten Preise.
Abhängig vom Familieneinkommen können Sie um Ermäßigung des Hortbeitrages ansuchen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der Schülerhortleitung. Bitte geben Sie diese spätestens zehn Tage nach Erhalt im Schülerhort, den Ihr Kind besucht, ab (Bitte alle notwendigen Unterlagen beilegen!) Ansuchen, die zu einem späteren Zeitpunkt einlangen, können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigen.
Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Wie melde ich mein Kind beim städtischen Hort an?
Im Jänner können Sie die Kinder im Schülerhort einschreiben, den das Kind im darauffolgenden Herbst besuchen soll. Sind Plätze frei, können Sie ihr Kind auch später oder während des Schülerhortjahres anmelden.
Sie müssen zur Anmeldung persönlich mit Ihrem Kind beim jeweiligen Schülerhort erscheinen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
- E-Cards des Kindes und der Eltern
- aktueller Meldezettel des Kindes und der Eltern
Kann ich mein Kind für den Schülerhort nachanmelden?
Mit dem Nachanmelde-Formular können Sie Ihr Kind auch nach der Einschreibefrist im Schülerhort anmelden. Eine Nachanmeldung ist aber keine Garantie für einen Schülerhortplatz.
Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?
Die Bemessungsgrundlage der Einkommensgrenze ist das monatliche Familiennettoeinkommen, welches sich ausfolgenden Beträgen zusammensetzt:
- Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, u.ä.) oder Einkommenssteuerbescheid
- Eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
- Notstandshilfe
- Arbeitslosengeld
- Karenzgeld
- Pension (inkl. Waisenpension)
- Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
- Sozialhilfe (lt. Bescheid)
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:
- Zu zahlende Alimentationszahlungen
- Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)
Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:
- Familienbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Familienbonus+
Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2022/23
Schulen | Leistungen | Tarif 1 | Tarif 2 | Tarif 3 | Tarif 4 |
---|---|---|---|---|---|
Volksschulen | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro | |
Mittelschulen | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro | |
Horte | 1-2 Tage | 54,00 Euro | 36,00 Euro | 18,00 Euro | befreit |
3-5 Tage | 76,90 Euro | 51,27 Euro | 25,64 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 4,20 Euro | 4,20 Euro | 4,20 Euro | 4,20 Euro | |
Sonderpädagogisches Zentrum | 1-2 Tage | 26,25 Euro | 17,50 Euro | 8,75 Euro | befreit |
3-5 Tage | 35,00 Euro | 23,33 Euro | 11,67 Euro | befreit | |
Essensbeitrag | 5,10 Euro | 3,97 Euro | 2,83 Euro | 1,70 Euro |
Bei den Volks- und Mittelschulen und dem Sonderpädagogischen Zentrum fällt unabhängig von den verschiedenen Tarifen zusätzlich ein Verabrechnungszuschlag von 6,30 Euro an!
Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe
Abhängig vom Einkommen, der Anzahl der Kinder und ob Sie alleinerziehend sind oder nicht, ergeben sich die oben angegebenen Tarife 1-4.
Ehe oder Lebensgemeinschaft | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind | 5. Kind | 6. Kind | ||
Tarif 1 | voller Betrag | über 2607 Euro | über 3174 Euro | über 3741 Euro | über 4307 Euro | über 4874 Euro | über 5441 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 2607 Euro | 3174 Euro | 3741 Euro | 4307 Euro | 4874 Euro | 5441 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 2116 Euro | 2577 Euro | 3037 Euro | 3497 Euro | 3957 Euro | 4417 Euro |
Tarif 4 | befreit | 1184 Euro | 1441 Euro | 1698 Euro | 1956 Euro | 2213 Euro | 2470 Euro |
AlleinerzieherInnen | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | 4. Kind | 5. Kind | 6. Kind | ||
Tarif 1 | voller Betrag | über 2040 Euro | über 2607 Euro | über 3174 Euro | über 3741 Euro | über 4307 Euro | über 4874 Euro |
Tarif 2 | 2/3 des Betrags | 2040 Euro | 2607 Euro | 3174 Euro | 3741 Euro | 4307 Euro | 4874 Euro |
Tarif 3 | 1/3 des Betrags | 1656 Euro | 2116 Euro | 2577 Euro | 3037 Euro | 3497 Euro | 3957 Euro |
Tarif 4 | befreit | 926 Euro | 1184 Euro | 1441 Euro | 1698 Euro | 1956 Euro | 2213 Euro |
Ferienbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung findet nicht automatisch auch während der Ferien statt.
Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?
Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres
Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.
Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
Bei Fragen zu den städtischen Schülerhorten, wenden Sie sich an das Referat Standortentwicklung und Tagesbetreuung .
Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle der Stadt Innsbruck.
Tage der offenen Tür für Schülerhorte:
19.01 und 20.01.2023: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
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Zuletzt aktualisiert am 14.11.2022