Zuständig für:

Nicht zuständig für:

  • Bei allgemeinen Fragen zur Nachmittagsbetreuung in städtischen Pflichtschulen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung, Diese finden Sie in der Suche der Nachmittagsbetreuung.

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
7.30-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr

Freitag:
7.30-12.00 Uhr

Übergeordnetes Amt