Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen

Am Nachmittag werden SchülerInnen entweder in der schulischen Tagesbetreuung direkt an der Schule oder im Schülerhort betreut.

In Innsbruck gibt es an 20 städtischen Volksschulen, 9 Mittelschulen und 2 Sonderschulen schulische Tagesbetreuung sowie 9 städtische Schülerhorte, an denen Schulkinder nachmittags betreut werden.

Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Schülerhort?

  • Die schulische Tagesbetreuung findet direkt in der besuchten Volks-, Sonder-, oder Mittelschule statt. Es wird ein Mittagstisch angeboten. PädagogInnen sorgen für eine Lern- und eine abwechslungsreiche Freizeitbetreuung. Es gibt zwei Formen der Tagesbetreuung: die verschränkte (Lern- und Freizeitstunden wechseln sich über den ganzen Tag ab) und die getrennte Form (vormittags klassischer Unterricht und am Nachmitttag Tagesbetreuung). Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung ist Unterrichtszeit, somit ist die Anwesenheit verpflichtend.
  • Die Schülerhorte sind unabhängig von den Schulen. Dort übernehmen nicht LehrerInnen die Betreuung, sondern HortpädagogInnen. Neben dem Mittagstisch stehen hier ebenso Lernen und Freizeitgestaltung am Programm. Es gibt sowohl städtische als auch private Schülerhorte.

Finden Sie die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Nähe:

Schulische Tagesbetreuung

Es gibt 2 Formen der schulischen Tagesbetreuung:

  • Verschränkte Form: Alle SchülerInnen einer Klasse sind den ganzen Tag an der Schule. Freizeitangebote und Unterrichtseinheiten wechseln sich über den Tag verteilt ab. Bei dieser Form besteht an den Nachmittagen Schulpflicht und das Kind bleibt fix am Nachmittag an der Schule. Es kann nicht an einzelnen Tagen zuhause betreut werden. Es besteht Besuchspflicht.
  • Getrennte Form: Der Unterricht dauert bis zur Mittagszeit. Am Nachmittag werden die SchülerInnen betreut. Hier ist es möglich, dass das Kind nur an bestimmten Wochentagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. An den angemeldeten Tagen besteht bis zum Betreuungsende Besuchspflicht.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ferienbetreuung.

Bei der schulischen Tagesbetreuung ist die Direktion der Volksschule, Mittelschule, oder Sonderschule zuständig, die Ihr Kind besucht.

Kosten schulische Tagesbetreuung

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche26,25 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche35 Euro pro Monat
Essensbeitrag5,10  Euro pro Essen

Der Elternbeitrag und der Beitrag für das Mittagessen können bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle und im Referat Nachmittagsbetreuung.

Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle oder Referat Nachmittagsbetreuung ab.

Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuung. bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Wie lange ist die schulische Tagesbetreuung geöffnet?

VolksschulenMo. bis Do. bis 17:15 Uhr und Fr. bis 16:00 Uhr
MittelschulenMo bis Fr. bis 16 Uhr
Sonderschulen

Daniel-Sailer-Schule: Mo. bis Do. bis 17: 15 Uhr und Fr. bis 16 Uhr

Schule am Inn, Sonderschule: Mo. bis Fr. bis 16 Uhr

Schülerhorte 

Es gibt neun städtische und zahlreiche private Schülerhorte in Innsbruck.

Städtische Schülerhorte

Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Schülerhorten der Stadt Innsbruck. Eine
Übersicht über alle städtischen Schülerhorte finden Sie in der Suche oben.

Private Schülerhorte

Informationen zu den privaten Schülerhorten finden Sie auf der jeweiligen Website des
Schülerhortes. Alle Standorte finden Sie in der Suche oben. 

Wie lange sind die städtischen Schülerhorte geöffnet?

Die städtischen Schülerhorte sind von Mo. bis Fr. von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wie viel kostet der städtische Schülerhort?

ZeitraumKosten
1 bis 2 Tage pro Woche54 Euro pro Monat
3 bis 5 Tage pro Woche76,90 Euro pro Monat
Essensbeitrag4,30 Euro pro Essen

Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben, wird jeweils der doppelte Tarif verrechnet.

Der Elternbeitrag kann bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ermäßigt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der jeweiligen Einrichtung sowie im Referat Bildungsservicestelle.

Bitte geben Sie den vollständigen Antrag in der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Bildungsservicestelle ab.

Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Für jedes Betreuung. bzw. Schuljahr muss ein neuer Antrag im September gestellt werden. Ansuchen, die während des Jahres gestellt werden, können erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden.

Es kann nur für Kinder mit Hauptwohnsitz in Innsbruck um Ermäßigung angesucht werden. Weitere Informationen zu den Ermäßigungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Wie melde ich mein Kind beim städtischen Hort an? 

Anfang des Jahres können Sie Ihr Kind in dem Schülerhort einschreiben, den es im darauffolgenden Herbst besuchen soll.

Die Einschreibung findet dieses Jahr von 22. Jänner bis 2. Februar 2024 statt.

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit dem Schülerhort, den Ihr Kind besuchen soll.
  2. Sie kommen mit Ihrem Kind und allen erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin in den Schülerhort.
  3. Sie melden dort Ihr Kind an.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes und der Eltern
  • E-Cards des Kindes und der Eltern
  • aktueller Meldezettel des Kindes und der Eltern
  • aktuelle Arbeitsbestätigung der Eltern inkl. Stundenausmaß

Informationen zur Einschreibung in anderen Sprachen:

Tage der offenen Tür für Schülerhorte:
17. und 18. Jänner 2024: 14.00-17.00 Uhr

Kann ich mein Kind für den Schülerhort nachanmelden?

Mit dem Nachanmelde-Formular können Sie Ihr Kind auch nach der Einschreibefrist im Schülerhort anmelden. Eine Nachanmeldung ist aber keine Garantie für einen Schülerhortplatz.

Wie wird entschieden, wer eine Ermäßigung bekommt?

Neben dem Volltarif gibt es drei ermäßigte Tarife. Die Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens dient als Bemessungsgrundlage für die allfällige Gewährung einer der drei ermäßigten Tarife. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Tarife sind festgesetzt.

Für die Berechnung des monatlichen Familiennettoeinkommens werden folgende Bezüge herangezogen:

  • Nettoeinkommen lt. Lohn- bzw. Gehaltszettel (abzüglich nicht fixer Zulagen wie Überstundenzuschläge, Prämien, Weihnachtsgeld, u.ä.) oder Einkommenssteuerbescheid
  • Eingehende Unterhalts- und Alimentationszahlungen
  • Notstandshilfe
  • Arbeitslosengeld
  • Karenzgeld
  • Pension (inkl. Waisenpension)
  • Mietzinsbeihilfe/Wohnbeihilfe
  • Sozialhilfe (lt. Bescheid)
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Vom monatlichen Familiennettoeinkommen können besondere Erschwernisse abgezogen werden wie:

  • Zu zahlende Alimentationszahlungen
  • Darlehensrückzahlungen (mtl. Rückzahlungen für Wohnraumbeschaffung oder- sanierung, nicht jedoch Privatkredite für Konsumgüter)

Nicht zum Familiennettoeinkommen werden gezählt:

  • Familienbeihilfe
  • Lehrlingsentschädigung
  • Familienbonus+

Tarife für schulische Tagesbetreuung und Schülerhorte im Schuljahr 2023/24

SchulenLeistungenTarif 1Tarif 2Tarif 3Tarif 4
Volksschulen1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro
Mittelschulen1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro
Horte1-2 Tage54,00 Euro36,00 Euro18,00 Eurobefreit
3-5 Tage76,90 Euro51,27 Euro25,64 Eurobefreit
Essensbeitrag4,30 Euro4,30 Euro4,30 Euro4,30 Euro
Sonderpädagogisches Zentrum1-2 Tage26,25 Euro17,50 Euro8,75 Eurobefreit
3-5 Tage35,00 Euro23,33 Euro11,67 Eurobefreit
Essensbeitrag5,10 Euro3,97 Euro2,83 Euro1,70 Euro

Einkommensgrenzen zur Berechnung der Tarifstufe

Je nach Anzahl Ihrer Kinder, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht sowie der Höhe Ihres monatlichen Familiennettoeinkommens, ergibt sich die Einkommensgrenze für die allfällige zu gewährende Tarifstufe.

Ehe oder Lebensgemeinschaft

 1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5 Kinder6 Kinder
Tarif 1voller Betragüber 2.809 Euroüber 3.420 Euroüber 4.031 Euroüber 4.640 Euroüber 5.251 Euroüber 5.862 Euro
Tarif 22/3 des Betrags2.809 Euro3.420 Euro4.031 Euro4.640 Euro5.251 Euro5.862 Euro
Tarif 31/3 des Betrags2.280 Euro2.776 Euro3.272 Euro3.768 Euro4.263 Euro4.759 Euro
Tarif 4befreit1.276 Euro1.553 Euro1.829 Euro2.107 Euro2.384 Euro2.661 Euro

AlleinerzieherInnen

 1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5 Kinder6 Kinder
Tarif 1voller Betragüber 2.198 Euroüber 2.809 Euroüber 3.420 Euroüber 4.031 Euroüber 4.640 Euroüber 5.251 Euro
Tarif 22/3 des Betrags2.198 Euro2.809 Euro3.420 Euro4.031 Euro4.640 Euro5.251 Euro
Tarif 31/3 des Betrags1.784 Euro2.280 Euro2.776 Euro3.272 Euro3.768 Euro4.263 Euro
Tarif 4befreit998 Euro1.276 Euro1.553 Euro1.829 Euro2.107 Euro2.384 Euro

Ferienbetreuung

Während der Ferien findet keine schulische Tagesbetreuung statt. Der städtische Schülerhort hat in den Ferien (Ausnahme Sommerferien) je nach Bedarf geöffnet. Für eine Betreuung in den Sommerferien müssen Sie Ihr Kind jedenfalls extra anmelden.

Wen kontaktiere ich zum Thema Nachmittagsbetreuung?

Haben Sie Fragen zur schulischen Tagesbetreuung, wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres
Kindes. Hier finden Sie die für Sie zuständige Volksschule, Mittelschule oder Sonderschule.

Bei Fragen zu privaten Schülerhorten wenden Sie sich an den jeweiligen Schülerhort. Die
Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.

Als Anlaufstelle für Familien rund um das Thema Kinderbetreuung und Bildung dient das Referat Bildungsservicestelle der Stadt Innsbruck.

Bei Fragen zu Ermäßigungen und Rechnungen kontaktieren Sie bitte: