Jeder dritte Weg in Innsbruck wird zu Fuß zurückgelegt, in der Innenstadt sogar jeder zweite. Die Stadt Innsbruck sorgt dabei für die erforderlichen attraktiven Straßen und Gehwege und ein sicheres Vorankommen auch für Menschen mit Behinderung.
Mit intelligenten Lösungen im Straßen- und Wegebau, aber auch bei Ampelschaltungen und Wegweisern wird Innsbruck mehr und mehr zur Stadt der kurzen Wege. So leistet Innsbruck einen Beitrag zur Förderung des "Umweltverbundes" aus Fußgänger-, Rad- und öffentlichem Verkehr. Unter anderem gibt es dafür den "Masterplan Gehen".
Was ist der "Masterplan Gehen"?
Mit dem Beschluss des "Masterplan Gehen" setzt die Landeshauptstadt Innsbruck einen weiteren Schritt in Richtung Priorisierung und Förderung der aktiven Mobilität für Innsbrucks BürgerInnen. Ziel ist es zum einen, den Fußverkehr zu steigern und zum anderen, dass 80 Prozent aller Wege mit dem Rad, den Öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückgelegt werden (Modal Share).
Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, will die Stadt Innsbruck dem Fußverkehr bei allen Planungen Priorität vor anderen Verkehrsmitteln einräumen. Dazu soll die Infrastruktur verbessert und ausgebaut, die Aufenthaltsqualität erhöht und die Sicherheit für FußgängerInnen gewährleistet werden. Die Stadt Innsbruck soll aus Sicht der FußgängerInnen wieder erlebbar werden.
Wo kann ich einen Schutzweg beantragen?
Auf dem Schulweg Ihrer Kinder fehlt ein Schutzweg ("Zebrastreifen") oder eine Hecke nimmt die Sicht auf den Schutzweg? Dann können Sie einen Schutzweg oder Bodenmarkierung vorschlagen.
Wie barrierefrei ist Innsbrucks Straßenraum?
Bei Neu- und Umbauten achtet die Stadt Innsbruck besonders darauf, dass der Straßenraum speziell für seh- und gehbehinderte Menschen barrierefrei gestaltet wird. Dazu gehören unter anderem die barrierefreie Absenkung der Gehsteige im Bereich von Kreuzungen oder Schutzwegen und taktile Leitsysteme.
Sie haben Fragen oder Anregungen zu taktilen Leitsystemen? Dann wenden Sie sich an das Amt Tiefbau.
E-Scooter Bewusstseinskampagne
Falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen sind eine Gefahr, speziell für Menschen mit Behinderung. Mit dieser Kampagne wollen wir an Sie appellieren, mehr Rücksicht beim Abstellen der Roller oder anderer Fortbewegungsmittel walten zu lassen.
Wo gibt es Fußgängerzonen und welche Regeln gelten dort?
Die Innsbrucker Fußgängerzonen sie sind im Stadtplan ersichtlich. Dort dürfen Sie grundsätzlich von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr zur Durchführung von Ladetätigkeiten mit Kraftfahrzeugen fahren und halten. Das Parken ist nicht erlaubt.
Darüber hinaus dürfen die Fußgängerzonen ganztägig mit den Fahrzeugen befahren werden, die zur Durchführung der Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens notwendig sind, wenn diese Reparatur nicht aufgeschoben werden kann. Dafür ist mit diesen Fahrzeugen auch das Parken erlaubt. Weitere Ausnahmen bestehen für das Fahren mit Taxis, Krankentransportfahrzeugen und teilweise Fahrrädern.
Wenn Sie eine Bewilligung zum Befahren einer Fußgängerzone zwischen 10.30 Uhr und 06.00 Uhr benötigen finden Sie unter Genehmigung für Ladestätigkeit mehr Infos.
Ist das Radfahren in den Fußgängerzonen erlaubt?
Das Radfahren in einer Fußgängerzone ist prinzipiell nur erlaubt, wenn es mittels Verordnung und entsprechender Beschilderung gestattet ist. Bitte achten Sie auf die Beschilderung! Ist das Radfahren erlaubt, dann fahren Sie bitte nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Mehr Infos erhalten Sie im Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.
Wo kann ich mich informieren?
Sie finden umfangreiche Informationen zum Thema Gehen auf folgenden Websites:
Wohin kann ich mich mit Anliegen zum Zufußgehen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Straßenverwaltung - Fuß- und Radkoordination. Außerdem können Sie sich mit Ihren Anliegen jederzeit über das Portal Bürgermeldungen an die Stadt Innsbruck wenden.