Bodenmarkierungen

Für Bodenmarkierungen muss es eine Verordnung geben - meist auch auf Privatgrund. Mehr Infos und AnsprechpartnerInnen gibt es hier.

Für Bodenmarkierung muss es grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) eine Verordnung geben. Die Bodenmarkierungen auf öffentlichen Straßen werden durch das Referat Straßenverwaltung - Bodenmarkierungen gegebenenfalls nach Verordnung durch die Behörde (Referat Straßenverkehr und Straßenrecht) aufgebracht.

Kann ich einen Schutzweg oder zusätzliche Markierungen vorschlagen oder entfernen lassen?

Haben Sie Fragen und Anliegen zu bestehenden Bodenmarkierungen oder wünschen Sie Bodenmarkierungen auf der öffentlichen Straße, wenden Sie sich an das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.

Bitte beachten Sie, dass die Behörde bei der Anordnung von Markierungen an Regeln gebunden ist. Neue Schutzwege ("Zebrastreifen") benötigen z. B. neben Mindest-Zahlen im FußgängerInnen- und im Fahrzeugverkehr auch eine normgerechte Beleuchtung und Aufstellflächen für Personen auf beiden Straßenseiten. Bei starkem Verkehr oder breiten Fahrbahnen sind auch Lichtsignale (Ampeln) oder der Einbau von Verkehrsinseln (Mittelinseln) erforderlich.

Darf ich eine Bodenmarkierung auf meinem Privatgrund anbringen?

Bodenmarkierungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (z. B. Schutzweg, Sperrfläche, ...) dürfen auch auf privaten (allgemein zugänglichen) Flächen nur angebracht werden, wenn dafür eine Verordnung der Behörde vorliegt, es sei denn, die Flächen wären nicht einmal für FußgängerInnen benützbar. Sobald zumindest Fußgängerverkehr möglich und gestattet ist, unterliegt eine Verkehrsfläche der Straßenverkehrsordnung. Die unbefugte Anbringung von Bodenmarkierungen ist strafbar.

Möchten Sie also eine Bodenmarkierung z.B. in ihrer Hauseinfahrt aufbringen, wenden Sie sich für die Genehmigung bitte an das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.

Darf ich selbst Bodenmarkierungen anbringen?

Die unbefugte Anbringung von Bodenmarkierungen ist strafbar. Wenn Sie z. B. einen privaten Parkplatz am Straßenrand kennzeichnen möchten, verwenden Sie statt einer weiß schraffierten „Sperrfläche“ eine rechteckige Tafel mit Parkverbots-Symbol und einem Zusatz wie "privat" oder "Besitzstörungsklage". Für die Genehmigung einer Bodenmarkierung wenden Sie sich an das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.

Wann werden Bodenmarkierungen aufgefrischt?

Bodenmarkierungen auf öffentlichen Straßen werde jährlich vom Referat Straßenverwaltung aufgefrischt. Dies kann nur bei Plusgraden geschehen. Möchten Sie melden, dass Bodenmarkierungen aufgefrischt werden sollen, wenden Sie sich bitte an das Referat Straßenverwaltung

Wer sind meine AnsprechpartnerInnen?