Notvignette

Sie müssen ins Ausland, während Ihr Verlängerungsverfahren noch nicht entschieden ist? Hier finden Sie die Infos dazu.

Was ist eine Notvignette?

Sie müssen den Antrag zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels persönlich stellen, bevor Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft, siehe Verlängerung des Aufenthaltstitels

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, behalten Sie alle Rechte, die Sie mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel hatten. Mit einem begründeten Antrag kann die rechtzeitige Antragstellung auch im Reisepass mit einer (Not-)Vignette vermerkt werden.

Wann kann ich eine Notvignette beantragen?

Die Notvignette können Sie In besonderen Fällen einmalig beantragen. Diese gilt für 3 Monate. Sie wird ausgestellt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und dringend ins Ausland reisen müssen, während Ihr Antrag bearbeitet wird. Mit der Notvignette können Sie ohne Visum in alle Schengen-Staaten und nach Österreich reisen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Referat Aufenthaltsangelegenheiten.

Wie viel kostet eine Notvignette?

Eine Notvignette kostet 50 Euro.

Kontakt

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