Wann brauche ich eine Anmeldebescheinigung?
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben und länger als 3 Monate in Österreich leben wollen, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung.
Sie müssen die Anmeldebescheinigung spätestens 4 Monate nach der Einreise beantragen.
Der Antrag auf eine Anmeldebescheinigung kostet 44 Euro.
Wann beantrage ich eine Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger:innen?
Eine Bescheinigung des Daueraufenthalts können Sie beantragen, wenn Sie
- seit mindestens 5 Jahren durchgehend in Österreich leben und
- in dieser Zeit die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht erfüllt haben.
Der Antrag auf eine Bescheinigung des Daueraufenthalts kostet 44 Euro.
Bekomme ich auch einen Lichtbildausweis?
Sie können einen Lichtbildausweis beantragen, sobald Sie eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Aufenthalts beantragen oder besitzen. Der Ausweis hat das Format einer Kreditkarte und gilt als Identitätsdokument, aber nicht als Reisedokument.
Wie viel kostet der Antrag auf einen Lichtbildausweis?
- Für Personen, die jünger als 16 Jahre alt sind: 39 Euro
- Für Personen, die 16 Jahre oder älter sind: 91 Euro
Ich habe eine Legitimationskarte? Brauche ich eine Bescheinigung?
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf. Sie brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel und keine weitere Dokumentation. Sie können zusätzlich eine Anmeldebescheinigung beantragen.
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