Staatsangehörigkeit eines Drittstaates

Infos für Drittstaatsangehörige, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen.

Was sind Drittstaatsangehörige und Staatenlose?

  • Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben.
  • Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit.

Wann stelle ich einen Erstantrag?

Einen Aufenthaltstitel brauchen Sie, wenn Sie

  • aus einem Drittstaat kommen und
  • länger als 6 Monate in Österreich leben wollen.

Einen Erstantrag müssen Sie stellen, wenn

  • Sie noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz besitzen.
  • ihr Aufenthaltstitel für Österreich abgelaufen ist.

Wo und wann stelle ich einen Erstantrag?

Erstanträge müssen Sie grundsätzlich vor Ausreise bei der für Sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland stellen.

Sie müssen die Entscheidung im Ausland abwarten

Nur bestimmte Personengruppen dürfen direkt in Österreich einen Erstantrag stellen, zum Beispiel: 

  • Familienangehörige von Österreicher:innen
  • Kinder im Fall der Familienzusammenführung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt
  • Personen die zur visumfreien Einreise berechtigt sind, während ihres erlaubten visumfreien Aufenthalts in Österreich

Wie viel kostet ein Erstantrag?

  • befristeter Aufenthaltstitel: 218 Euro
  • unbefristeter Aufenthaltstitel: 275 Euro 

Wo finde ich das passende Formular?

Das Formular finden Sie hier:

Wann muss ich eine Verlängerung für meinen Aufenthaltstitel beantragen?

Die meisten Aufenthaltstitel gelten nur eine bestimmte Zeit lang. Wollen Sie länger in Österreich bleiben, müssen Sie den Aufenthaltstitel verlängern, bevor der gültige Aufenthaltstitel abläuft. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für Ihren Aufenthalt in Österreich weiterhin erfüllen.

Einige Aufenthaltstitel können nicht über die maximale Aufenthaltsdauer hinaus verlängert werden. Das betrifft zum Beispiel die Aufenthaltsbewilligungen für Au-Pair-Kräfte und Sozialdienstleistende.

Wann stelle ich den Antrag auf Verlängerung?

Den Antrag für die Verlängerung können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Sie müssen den Antrag spätestens an dem Tag stellen, an dem Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft.

Wann brauche ich einen Antrag auf Zweckänderung?

Wenn sich der Zweck Ihres Aufenthalts in Österreich ändert, müssen Sie einen Zweckänderungsantrag stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Au-pair-Kraft in Österreich sind und dann studieren möchten. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den geänderten Aufenthaltstitel erfüllen.

Was brauche ich für den Antrag auf Verlängerung oder Zweckänderung?

Welche Unterlagen Sie für einen Verlängerungsantrag oder einen Zweckänderungsantrag brauchen und wo Sie den Antrag stellen, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie bisher haben.

Wie viel kostet ein Antrag auf Verlängerung oder Zweckänderung?

  • Verlängerung:
    • befristeter Aufenthaltstitel: 218 Euro
    • unbefristeter Aufenthaltstitel: 275 Euro
  • Zweckänderung: Liegen zwei Anträge (Verlängerungsantrag und Zweckänderungsantrag) vor, müssen Sie für jeden Antrag die Gebühr separat bezahlen.

Wo finde ich das passende Formular?

Das Formular finden Sie hier:

Wie steige ich aus dem Asylgesetz in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) um?

Ich verfüge über einen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz:

Sie können frühestens 3 Monate vor Ablauf und spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz eine Niederlassungsbewilligung oder eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ nach dem NAG beantragen.

Ich bin Asylberechtigte:r oder subsidiär Schutzberechtigte:r:

Sie können einen „Daueraufenthalt – EU“ beantragen, wenn Sie 5 Jahren Asylberechtigte:r sind oder unter subsidiärem Schutz stehen. Zusätzlich müssen Sie alle Voraussetzungen für den „Daueraufenthalt – EU“ erfüllen, zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen.

Wie viel kostet der Antrag auf einen „Daueraufenthalt – EU“?

Der Antrag kostet: 275 Euro.

Wie stelle ich einen „Daueraufenthalt – EU“?

Benutzen Sie für Ihren Antrag folgendes Formular:

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