Zuständig für:
- Staatsangehörigkeit EWR- & Schweizer Bürger:innen
- Staatsangehörigkeit eines Drittstaates
- Familie zusammenführen
- Notvignette
Nicht zuständig für:
- Antrag auf Visum
- Antrag auf die Österreichische Staatsbürgerschaft
Kontakt
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
13.00-16.15 Uhr