Zuständig für:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung
  • Verlängerung der Aufenthaltstitel
  • Dokumentation (für EU- und EWR-BürgerInnen und deren Angehörige)
  • Visum für Besuche aus Drittstaaten

Nicht zuständig für:

  • Erstanträge für den Aufenthalt in Österreich. Diese müssen Sie in der Österreichische Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland stellen. (Außer Sie dürfen ohne Visum nach Österreich einreisen oder sind sonstig rechtmäßig in Österreich (z.B. Aufenthaltstitel in anderem EU-Land) – dann können Sie den Erstantrag im Referat Aufenthaltsangelegenheiten stellen.)
  • Ein Visum beantragen.
  • Die Österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
13.00-16.15 Uhr