Finden Sie hier Ihren Kindergarten:
Es gibt 30 städtische und 33 private Kindergärten in Innsbruck. Auf der Karte und in der Liste links sind alle Kindergärten aufgelistet. Mehr Infos zu den einzelnen Kindergärten zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Ferienbetreuung und mehr finden Sie jeweils unter "Details". Spezifische Informationen zu den städtischen Kindergärten finden Sie auch hier und in den FAQs.
Legende:
Ab wann kann ein Kind den Kindergarten besuchen?
Kinder, die bis zum 1. September des Jahres drei Jahre alt geworden sind, können sich für einen Kindergartenplatz bewerben.
Beispiel: Ihr Kind wird am 25. August 2025 drei Jahre alt. Sie können das Kind für das Kindergartenjahr 2025/26 anmelden. Die Anmeldung erfolgt Anfang des Jahres 2025.
Wie lange sind die städtischen Kindergärten geöffnet?
Die städtischen Kindergärten sind grundsätzlich von 7.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Einige Kindergärten haben von 6.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nähere Informationen finden Sie unter "Details" des jeweiligen Kindergartens in der Kartenansicht.
Gibt es eine Ferienbetreuung in den städtischen Kindergärten?
Grundsätzlich bietet die Stadt Innsbruck ein ganzjähriges Betreuungsangebot bis auf zwei Schließwochen am Ende der Sommerferien. Die Ferienzeiten werden in allen Einrichtungen unterschiedlich organisiert. Nähere Informationen finden Sie im jeweiligen Kindergarten oder hier:
Wie viel kostet die Betreuung in den städtischen Kindergärten?
Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 6 Jahren:
- bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,30 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendes Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
- ganztags 34,90 Euro pro Monat + verpflichtendes Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben:
Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 4 Jahren
- bis 13.00 Uhr 81,90 Euro pro Monat mit oder ohne Essen möglich (4,30 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr 81,90 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
- ganztags 142 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
Kindergartenbeitrag für Kinder von 4 bis 6 Jahren
- bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,30 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendem Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
- ganztags 69,50 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,30 Euro pro Essen)
Stichtag ist jeweils der 1. September.
Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Kindergarten an?
Die Einschreibung findet am Beginn des Kalenderjahres statt. Sie können Ihr Kind für das Kindergartenjahr 2025/26 von 17. bis 28. Februar 2025 einschreiben.
- Sie vereinbaren einen Termin mit dem Kindergarten, den Ihr Kind besuchen soll.
- Sie kommen mit Ihrem Kind und allen erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin in den Kindergarten.
- Sie melden Ihr Kind dort an.
Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung/Anmeldung?
- Geburtsurkunde des Kindes und der Erziehungsberechtigen
- E-Card des Kindes
- aktuelle Meldezettel des Kindes und der Erziehungsberechtigen
- aktuelle Arbeitsbestätigung der Erziehungsberechtigen inkl. Stundenausmaß
Informationen zur Einschreibung in anderen Sprachen:
Tage der offenen Tür für städtische Kindergärten:
5. und 6. Februar 2025: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch anmelden?
Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Hier können Sie Ihr Kind offiziell nachanmelden:
Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach den ersten zwei Kindergartenwochen Ende September.
Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Kann ich den städtischen Kindergarten wechseln?
Wenn Sie Ihren Wohnort innerhalb der Stadt geändert haben, können Sie eine Wechselanfrage übermitteln.
Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Wechselplatz!
Was ist die Kindergartenbesuchspflicht?
Für einen guten Schulstart ist es von großem Vorteil, dass Ihr Kind mindestens ein Jahr eine Kinderbildungseinrichtung besucht. (siehe auch „Wie wird mein Kind in den städtischen Kindergärten auf die Schule vorbereitet?“).
Kinder, die bis zum 31. August des Jahres bereits fünf Jahre alt sind, müssen von September bis Juni (ausgenommen Schulferien) einen Kindergarten für mind. 20 Stunden pro Woche an 4 Tagen besuchen. Zusätzlich zu Feiertagen und Ferien kann Ihr Kind bis zu fünf Wochen Urlaub nehmen.
Beispiel: Ihr Kind wird am 25. August 2024 fünf Jahre alt. Es muss im Kindergartenjahr 2024/25 in den Kindergarten gehen. Die Anmeldung dafür findet Anfang des Jahres 2024 statt.
Gibt es eine Ausnahme der Kindergartenbesuchspflicht?
Ausnahmegründe der Besuchspflicht sind beispielsweise:
- Eine vorzeitige Einschulung.
- Gründe, die einen Besuch der Einrichtung unzumutbar machen (Krankheit, bzw. gesundheitliche Einschränkungen, entlegener Wohnort, etc.).
- Wenn häuslicher Unterricht bzw. Tageselternbetreuung in Anspruch genommen wird.
Eine Befreiung der Besuchspflicht Ihres Kindes müssen Sie jedes Jahr bis spätestens Ende Februar beantragen. Hier können Sie Ihr Kind offiziell von der Kindergartenpflicht befreien:
Gibt es noch mehr Infos zu den städtischen Kindergärten?
Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den FAQs der städtischen Kindergärten:
Wen kontaktiere ich zum Thema Kindergärten?
- In erster Linie wenden Sie sich bitte an die Leitung des Kindergartens, den Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Dort werden Ihre Anliegen kompetent beantwortet bzw. an die jeweilige Stelle im Amt weitergeleitet. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
- Haben Sie Fragen zu den städtischen Kindergärten, melden Sie sich beim Referat Pädagogische Beratung und Qualitätsmanagement
- Bei Fragen zu privaten Kindergärten wenden Sie sich an den jeweiligen Kindergarten. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
Gibt es eine Möglichkeit, Bildungsfragen in meiner Muttersprache zu besprechen?
Ja. Dafür gibt es das kostenlose Dolmetsch-Angebot des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Wir verstehen uns! - Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen“