Kindergärten

In den Kindergärten der Stadt Innsbruck werden Kinder von 3 bis 6 Jahren betreut.

Finden Sie hier Ihren Kindergarten:

Es gibt 29 städtische und 33 private Kindergärten in Innsbruck. Auf der Karte und in der Liste links sind alle Kindergärten aufgelistet. Mehr Infos zu den einzelnen Kindergärten zum Beispiel zu Öffnungszeiten, Ferienbetreuung und mehr finden Sie jeweils unter "Details". Spezifische Informationen zu den städtischen Kindergärten finden Sie auch hier und in den FAQs.

Legende:

keine freien Plätze

1-3 freie Plätze

freie Plätze

Ab wann kann ein Kind den Kindergarten besuchen? 

Kinder, die bis zum 1. September des Jahres drei Jahre alt geworden sind, können sich für einen Kindergartenplatz bewerben.

Beispiel: Ihr Kind wird am 25. August 2025 drei Jahre alt. Sie können das Kind für das Kindergartenjahr 2025/26 anmelden. Die Anmeldung erfolgt Anfang des Jahres 2025.

Wie lange sind die städtischen Kindergärten geöffnet?

Die städtischen Kindergärten sind grundsätzlich von 7.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Einige Kindergärten haben von 6.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nähere Informationen finden Sie unter "Details" des jeweiligen Kindergartens in der Kartenansicht.

Gibt es einen Mittagstisch in den städtischen Kindergärten?

Sie können Ihr Kind in allen städtischen Kindergärten zum Mittagstisch anmelden. Der Mittagstisch kostet 4,40 Euro pro Essen. Diese Leistung müssen Sie selbst mit der jeweiligen Leitung vereinbaren.

Gibt es eine Ferienbetreuung in den städtischen Kindergärten?

Grundsätzlich bietet die Stadt Innsbruck ein ganzjähriges Betreuungsangebot bis auf zwei Schließwochen am Ende der Sommerferien. Die Ferienzeiten werden in allen Einrichtungen unterschiedlich organisiert. Nähere Informationen finden Sie im jeweiligen Kindergarten oder hier:

Wie viel kostet die Betreuung in den städtischen Kindergärten?

Seit September 2025 wird ein neues Tarifsystem angeboten, mit dem Sie passgenau Mittags- sowie Nachmittagszeiten für die einzelnen Wochentage buchen können. Das Tarifsystem gliedert sich in vier Betreuungstarife:

 BetreuungMittagessen buchbar
Tarif 17.00–13.00 UhrNein
Tarif 27.00–15.00 UhrJa
Tarif 37.00–16.30 UhrJa
Tarif 46.30–18.00 UhrJa

Tarif 1 ist der Basistarif und bei Aufnahme in einen städtischen Kindergarten automatisch an fünf Tagen hinterlegt. Ihr Kind ist also grundsätzlich berechtigt, den Kindergarten von Montag bis Freitag bis 13.00 Uhr gratis und ohne Mittagessen zu besuchen.

Je nach Umfang Ihrer Berufstätigkeit können Sie für die Wochentage, an denen Sie eine Betreuung benötigen, die Tarife 2, 3 oder 4 wählen. An den anderen Tagen bleibt Tarif 1 gültig. Das bedeutet, dass Ihr Kind an jedem Wochentag bis mindestens 13 Uhr betreut wird. Je nach Auslastung können etwaig Arbeitsnachweise erforderlich sein. Bitte beachten Sie, dass die Tarife 2 bis 4 nicht miteinander kombiniert werden können. An den Tagen, an denen Sie eine Nachmittagsbetreuung wünschen, müssen Sie also den jeweils höheren Tarif wählen.

Tarif 4 ist nur in städtischen Kindergärten mit erweiterten Öffnungszeiten verfügbar. Welche Kindergärten erweiterte Öffnungszeiten anbieten, erfahren Sie auf den Detail-Seiten der städtischen Kindergärten. Diese Detail-Seiten finden Sie in der Kindergarten-Suche.

Monatliche Kosten 2025/26

 1 Tag
pro Woche
2 Tage pro Woche3 Tage pro Woche4 Tage pro Woche5 Tage pro Woche
Tarif 1:
7.00–13.00 Uhr
0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
Tarif 2:
7.00–15.00 Uhr
6 Euro12 Euro18 Euro24 Euro30 Euro
Tarif 3:
7.00–16.30 Uhr
10,50 Euro21 Euro31,50 Euro42 Euro52,50 Euro
Tarif 4:
6.30–18.00 Uhr
12 Euro24 Euro36 Euro48 Euro60 Euro

Für Mittagessen werden pro bestelltem Essen zusätzlich 4,40 Euro verrechnet.

Bei Fragen steht Ihnen das Referat Bildungsservicestelle gerne zur Verfügung. 

Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Kindergarten an?

Die Termine für die Einschreibung werden zeitnah bekannt gegeben.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung/Anmeldung?

  • Geburtsurkunde des Kindes und der Erziehungsberechtigen
  • E-Card des Kindes
  • aktuelle Meldezettel des Kindes und der Erziehungsberechtigen
  • aktuelle Arbeitsbestätigung der Erziehungsberechtigen inkl. Stundenausmaß

Informationen zur Einschreibung in anderen Sprachen:

Tage der offenen Tür für städtische Kindergärten:
Die Termine für die Tage der offenen Tür werden zeitnah bekannt gegeben.

Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch anmelden?

Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Hier können Sie Ihr Kind offiziell nachanmelden:

Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach den ersten zwei Kindergartenwochen Ende September.

Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Kann ich den städtischen Kindergarten wechseln?

Wenn Sie Ihren Wohnort innerhalb der Stadt geändert haben, können Sie eine Wechselanfrage übermitteln.

Die elektronische Nachanmeldung garantiert keinen Anspruch auf einen Wechselplatz!

Was ist die Kindergartenbesuchspflicht?

Für einen guten Schulstart ist es von großem Vorteil, dass Ihr Kind mindestens ein Jahr eine Kinderbildungseinrichtung besucht. (siehe auch „Wie wird mein Kind in den städtischen Kindergärten auf die Schule vorbereitet?“). 

Kinder, die bis zum 31. August des Jahres bereits fünf Jahre alt sind, müssen von September bis Juni (ausgenommen Schulferien) einen Kindergarten für mind. 20 Stunden pro Woche an 4 Tagen besuchen. Zusätzlich zu Feiertagen und Ferien kann Ihr Kind bis zu fünf Wochen Urlaub nehmen.

Beispiel: Ihr Kind wird am 25. August 2025 fünf Jahre alt. Es muss im Kindergartenjahr 2025/26 in den Kindergarten gehen. Die Anmeldung dafür findet Anfang des Jahres 2025 statt. 

Gibt es eine Ausnahme der Kindergartenbesuchspflicht?

Ausnahmegründe der Besuchspflicht sind beispielsweise:

  • Eine vorzeitige Einschulung.
  • Gründe, die einen Besuch der Einrichtung unzumutbar machen (Krankheit, bzw. gesundheitliche Einschränkungen, entlegener Wohnort, etc.).
  • Wenn häuslicher Unterricht bzw. Tageselternbetreuung in Anspruch genommen wird.

Eine Befreiung der Besuchspflicht Ihres Kindes müssen Sie jedes Jahr bis spätestens Ende Februar beantragen. Hier können Sie Ihr Kind offiziell von der Kindergartenpflicht befreien:

Gibt es noch mehr Infos zu den städtischen Kindergärten? 

Antworten auf die meisten Fragen finden Sie in den FAQs der städtischen Kindergärten:

Wen kontaktiere ich zum Thema Kindergärten?

  • In erster Linie wenden Sie sich bitte an die Leitung des Kindergartens, den Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Dort werden Ihre Anliegen kompetent beantwortet bzw. an die jeweilige Stelle im Amt weitergeleitet. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
  • Haben Sie Fragen zu den städtischen Kindergärten, melden Sie sich beim Referat Pädagogische Beratung und Qualitätsmanagement
  • Bei Fragen zu privaten Kindergärten wenden Sie sich an den jeweiligen Kindergarten. Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.

Gibt es eine Möglichkeit, Bildungsfragen in meiner Muttersprache zu besprechen?

Ja. Dafür gibt es das kostenlose Dolmetsch-Angebot des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Wir verstehen uns! - Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen“

www.bmbwf.gv.at/videodolmetsch