Welche Kindergärten gibt es in Innsbruck?
Es gibt 30 städtische und 33 private Kindergärten in Innsbruck. Hier finden Sie eine Übersicht:
Wie werden Kinder in städtischen Kindergärten betreut?
Die PädagogInnen berücksichtigen die Individualität und Persönlichkeit des Kindes und dessen familiäre Ausgangssituation. Sie legen Wert auf ganzheitliche Förderung, kompetente Bildung und Erziehung. Die Kinder erfahren Förderung durch anregende Sinnestätigkeiten und ausreichend Bewegung.
Wie lange sind die städtischen Kindergärten geöffnet?
Die Kindergärten sind von 7.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.
Gibt es einen Mittagstisch in den städtischen Kindergärten?
Alle Kindergärten der Stadt bieten Mittagstische an. Kosten: 4,10 Euro/Essen
Wie viel kostet die Betreuung 2023/24 in den städtischen Kindergärten?
Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 6 Jahren:
- bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendes Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
- ganztags 33,30 Euro pro Monat + verpflichtendes Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Innsbruck haben:
Kindergartenbeitrag für Kinder von 3 bis 4 Jahren
- bis 13.00 Uhr 78,20 Euro pro Monat mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr 78,20 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
- ganztags 135,60 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
Kindergartenbeitrag für Kinder von 4 bis 6 Jahren
- bis 13.00 Uhr kostenlos mit oder ohne Essen möglich (4,10 Euro pro Essen)
- bis 14.00 Uhr kostenlos + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
- ganztags 66,40 Euro pro Monat + verpflichtendem Mittagessen (4,10 Euro pro Essen)
Stichtag ist jeweils der 1. September.
Gibt es auch eine Ferienbetreuung?
Die Ferienbetreuung ist unterschiedlich organisiert. Hier finden Sie mehr Infos dazu:
Einschreibung: Wie melde ich mein Kind für den städtischen Kindergarten an?
Die Einschreibung findet dieses Jahr von Montag 23.1. bis Freitag 3.2.2023 statt.
- Sie vereinbaren einen Termin mit dem Kindergarten, den Ihr Kind besuchen soll.
- Sie kommen mit Ihrem Kind und allen erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin in den Kindergarten.
- Sie melden dort Ihr Kind an.
Welche Unterlagen benötige ich für die Einschreibung?
- Geburtsurkunde des Kindes
- E-Card des Kindes
- aktuelle Meldezettel des Kindes und der Eltern
Nachanmeldung: Kann ich mein Kind auch später noch anmelden?
Sie haben die Einschreibung nicht wahrnehmen können oder sind erst kürzlich nach Innsbruck gezogen? Hier können Sie ihr Kind offiziell nachanmelden.
Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach den ersten zwei Kindergartenwochen Ende September.
Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Nachanmeldung keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz geltend macht!
Kann ich den städtischen Kindergarten wechseln?
Wenn Sie Ihren Wohnort innerhalb des Stadtgebiets geändert haben, können Sie eine Wechselanfrage übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass diese elektronische Wechselanfrage keinen Anspruch auf einen Wechselplatz geltend macht!
Wen kontaktiere ich zum Thema Kindergärten?
- Haben Sie fragen zu den städtischen Kindergärten, melden Sie sich bei der Referat Bildungsservicestelle .
- Bei Fragen zu privaten Kindergärten wenden Sie sich an den jeweiligen Kindergarten. Die Kontaktinfos erhalten Sie in der Suche oben.
Gibt es eine Möglichkeit, Bildungsfragen in meiner Muttersprache zu besprechen?
Dafür gibt es das kostenlose Dolmetsch-Angebot des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Wir verstehen uns! - Video- und Telefondolmetschen in Bildungseinrichtungen“
Downloads & Formulare:
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Zuletzt aktualisiert am 23.08.2023