Alle Bediensteten des Stadtmagistrats sind automatisch Mitglieder der Personalvertretung. Diese Mitgliedschaft ist kostenlos und gesetzlich verpflichtend.
Welche Aufgaben hat die Personalvertretung?
Die Personalvertretung hat den gesetzlichen Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern.
Ihre zentralen Aufgaben sind:
- Vertretung der Interessen der Bediensteten
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Dienstordnungen, Erlässen, Verfügungen und Verträgen
- Mitwirkung im Dienst- und Besoldungsrecht für:
- alle Bediensteten oder Gruppen daraus
- einzelne Bedienstete bei persönlichen dienstrechtlichen Anliegen
Wer sind die Obleute der Personalvertretung?
- Mag. Sabine Steffan
- Andreas Nußbaumer
Mitarbeitende des Stadtmagistrats Innsbruck können sich für weitere Fragen direkt bei der Personalvertretung melden:
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung