Home WIRTSCHAFT | GEWERBE STÄDTISCHE LIEGENSCHAFTEN
Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten ist Ihre erste Anlaufstelle für die Verhandlung, die Vorbereitung und den Abschluss von liegenschaftsbezogenen Verträgen, wie Pachtverträgen, Mietverträgen, Leihverträgen, Dienstbarkeitsverträgen und Prekarien, betreffend städtische Liegenschaften.
Der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften erfolgen durch Verhandlung, Vorbereitung und Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen, wie Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Übergabs- und Einbringungsverträgen.
Als Interessentin/Interessent für die Rechtseinräumung an städtischen Liegenschaften wenden Sie sich bitte unter Beibringung sämtlicher entscheidungsrelevanten Unterlagen (je nach Einzelfall in einem persönlichen Gespräch abzuklären) mit einem schriftlichen Ansuchen an das Referat Liegenschaftsangelegenheiten. Nach eingehender Prüfung kann Ihnen die Landeshauptstadt Innsbruck eine der nachstehenden Rechtseinräumungen auf städtischen Grundstücken gewähren:
Die Informationsblätter finden Sie in der rechten Infobox "Mehr zum Thema".