Verträge mit der Stadt Innsbruck

Wollen Sie städtischen Grund benutzen, benötigen Sie einen Vertrag mit der Stadt Innsbruck. Zuständig dafür ist das Referat Liegenschaftsangelegenheiten.

Wer ist erster Ansprechpartner bei der Nutzung von städtischen Grund?

Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten ist die erste Anlaufstelle für die Verhandlung, die Vorbereitung und den Abschluss von liegenschaftsbezogenen Verträgen, wie Pachtverträgen, Mietverträgen, Leihverträgen, Dienstbarkeitsverträgen und Prekarien, betreffend städtische Liegenschaften.

Welche Verträge kann ich mit der Stadt Innsbruck eingehen?

Der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften erfolgen durch Verhandlung, Vorbereitung und Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen, wie Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen.

Wie bekomme ich einen Vertrag mit der Stadt Innsbruck?

4 Schritte zum Vertrag mit der Stadt Innsbruck:

  1. Sie stellen ein schriftliches Ansuchen (per Mail) an das Referat Liegenschaftsangelegenheiten, dem Sie alle erforderlichen Unterlagen beigeben. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Informationsblättern.
  2. Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten prüft Ihr Anliegen, stimmt sich mit den betroffenen Fachdienststellen ab und übermittelt ein Angebot zum Vertragsabschluss.
  3. Wird das Angebot von Ihnen angenommen, arbeitet das Referat einen Vertrag aus, der zur Beschlussfassung in den Stadtsenat oder den Gemeinderat kommt.
  4. Der Stadtsenat oder Gemeinderat gewährt die Rechtseinräumung auf dem städtischen Grundstück oder lehnt sie ab. Sie werden darüber informiert.

Welche Rechtseinräumungen können gewährt werden?

  • An- und Vermietung von Grundstücken und Teilflächen
  • landwirtschaftliche Pachtverträge
  • Einräumung von Baurechten
  • Baugrubensicherungen
  • Gastgartenverträge
  • Nutzungsgestattungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für Leitungen, Ein- und berbauten etc.
  • weitere Rechtseinräumungen

Wie viel kostet die Rechtseinräumung durch die Stadt Innsbruck?

Die Kosten für die Inanspruchnahme des städtischen Grundes sind im Entgeltkatalog aufgeschlüsselt.