Home BÜRGERINNEN | POLITIK STADTSENAT
...besteht aus dem/der BürgermeisterIn, dem/der ersten und dem/der zweiten VizebürgermeisterIn und höchstens sechs weiteren Mitgliedern (StadträtInnen). Die Anzahl der StadträtInnen setzt der Gemeinderat fest.
Die StadträtInnen werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Im Stadtsenat besteht derzeit ein Mandatsverhältnis von 2 (GRÜNE) zu 2 (FPÖ) zu 1 (FI) zu 1 (ÖVP) zu 1 (SPÖ).
Der Stadtsenat ist zur Vorberatung in allen der Beschlussfassung des Gemeinderates unterliegenden Angelegenheiten berufen, soweit dafür nicht besondere Ausschüsse bestellt sind oder der Gemeinderat die Angelegenheit nicht unmittelbar in Behandlung nimmt.
Er ist zudem zur selbständigen Beschlussfassung in verschiedenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches berufen.
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GR-Geschäftsstelle: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mag.ª Susanne Plankensteiner DW 2302
Andrea Raggl DW 2306
Elisabeth Schapfl DW 2312
Claudia Spielmann DW 2304
Matthäus Walterskirchen DW 2310
Daniela Zagrajsek DW 2307