Für die Stärkung des Gemeinwesens in Innsbrucks Stadtteilen werden jährlich 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Je Antrag werden pro Jahr maximal 7.000 Euro vergeben. Auch kleinere Projekte werden gezielt gefördert.
Welche inhaltlichen Kriterien zählen?
Quartierswirksamkeit und Ganzheitlichkeit im Konzept: Ihr Angebot oder Ihr Projekt kommt nicht nur dem eigenen Verein oder seinen Mitgliedern/NutzerInnen zugute, sondern richtet sich an die erweiterte Nachbarschaft (BewohnerInnen, UnternehmerInnen, Vereine). Vielfältige AkteurInnen vor Ort werden mitgedacht, einbezogen und im Idealfall beteiligt.
Aktualität, Relevanz und Kontinuität der sozialräumlichen Arbeit: Ihr Angebot oder Ihr Projekt greift aktuelle Themen und Ressourcen im Stadtteil auf, spricht unterschiedliche Zielgruppen bezüglich Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung etc. an oder involviert bestimmte Zielgruppen gezielt stärker ins Gemeinwesen.
Beispiele:
- Aktivitäten im öffentlichen Raum (Stadtteilfeste, Tausch-Angebote, Märkte, interaktive Kunst- und Kulturprojekte mit thematischem Stadtteilbezug)
- (Temporäre) Bereitstellung von Räumen für nicht-gewerbliche, quartierswirksame Initiativen und Vereine
- Angebote zur Vernetzung und Aktivierung von engagierten Menschen im Stadtteil
Förderansuchen können als Subventionsantrag für den Bereich „Soziales und Gesundheit“ mit dem Hinweis „Innsbrucker Stadtteilförderung“ gestellt werden.
Abgabefrist Anträge für 2024: 23. August 2024
Ab 1. September 2024 können bereits Anträge für das Jahr 2025 eingebracht werden.