Was ist das Ziel der städtischen Kommunikation?
Als Grundpfeiler der Kommunikation sieht die Stadt Innsbruck Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Ziel ist es, Bürger:innen einfach und barrierefrei über Themen der Stadt zu informieren und wesentliche Vorhaben, Services und Angebote bekannt zu machen.
Welche Kanäle nutzt die Stadt Innsbruck für die Kommunikation?
Die Stadt Innsbruck nutzt:
- eigene Kanäle:
- Website der Stadt Innsbruck: www.innsbruck.gv.at
- Website in Leichter Sprache: ls.innsbruck.gv.at
- Amtsblatt „Innsbruck informiert“ samt zugehörigen Newsroom
- Social-Media-Kanäle: Instagram, Facebook, X, Youtube und LinkedIn
- bezahlte externe Kanäle: Medien, Online-Websites oder -Plattformen, Plakatwände, Beklebungen an Bussen und viele mehr
Sämtliche entgeltliche Leistungen werden an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemeldet. Bezahlte Leistungen sind unter anderem Stellenausschreibungen, Traueranzeigen, Informations- und Werbekampagnen, Social-Media-Kampagnen und vieles mehr.
Die Meldungen an die KommAustria sind hier öffentlich einsehbar:
Welche Regelungen gibt es für die Kommunikation der Stadt Innsbruck?
Die Kommunikation stützt sich auf gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (MedKFTG) und das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA). Darüber hinaus geben Compliance-Richtlinien der Stadt Innsbruck vor, wie unter anderem mit Medien oder öffentlichen Aufträgen umgegangen werden muss:
Wie werden Medien beauftragt?
Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen, wenn die Stadt Innsbruck somit etwas „beschafft“, halten die städtischen Mitarbeitenden jedenfalls die allgemeinen Grundsätze und Verfahrensregeln des Vergaberechts ein. Unter den wichtigsten Pfeilern sind dabei die Gebote der Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung. Außerdem hinterfragt die Stadt Innsbruck stets den Bedarf, die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit bei der Vergabe von Aufträgen.
Wie gehen Mitarbeitende bei der Vergabe von Medienaufträgen vor?
- Mitarbeitende prüfen, ob der Auftrag für die Medientransparenzgesetze relevant ist.
- Sie prüfen, ob ein grenzüberschreitendes Interesse besteht. Sollte dies der Fall sein, wird bei der Vergabe der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und erfolgt eine europaweite Ausschreibung.
- Sie führen ein nichtdiskriminierendes Verfahren durch.
- Sie vergeben Aufträge anhand nachvollziehbarer, transparenter, objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien. Dabei beachten sie zum Beispiel die Reichweite und Eignung des Mediums für den konkreten Kommunikationszweck, die lokale Relevanz und weitere medienspezifische und qualitätsbezogene Aspekte.
- Sie dokumentieren die Beschaffungsvorgänge nachvollziehbar.
Welche Medien wählt die Stadt Innsbruck aus?
Mitarbeitende achten darauf,
- ausgewählte Zielgruppen bestmöglich zu erreichen.
- inhaltlich und formal zum Stadtmagistrat Innsbruck passende Medien auszuwählen.
- städtische Inhalte in einem qualitätsvollen redaktionellen Umfeld zu platzieren.
- unterschiedliche Medien, Formate und Kanäle zu nutzen, um bestmöglich, zweckmäßig und zielgerichtet zu kommunizieren (Media-Mix)