Was sind Subventionen?
Subventionen sind privatrechtlich geregelt. Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet, sie zu gewähren. Subventionen sind also freiwillige Unterstützungen der Stadt Innsbruck. Sie können, müssen aber nicht in einer Geldleistung bestehen. Folgende Arten werden unterschieden:
- Jahressubventionen sind als Unterstützung für wiederkehrende und fortlaufende Kosten gedacht, wie z.B. Miete, Personal- oder Energiekosten von Einrichtungen.
- Einzel- und Projektsubventionen unterstützen in der Regel einmalige, nicht-materielle Projekte.
- Sondersubventionen unterstützen materielle Investitionen.
Geregelt sind die Subventionen in der Subventionsordnung.
In welchen Bereichen werden Subventionen gewährt?
- Familien (Referat Frauen und Generationen)
- Frauen (Referat Frauen und Generationen)
- Integration/Migration (Referat Strategie und Integration)
- Kinder und Jugend (Referat Frauen und Generationen)
- Betriebsförderung für private Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (Referat Bildungsservicestelle)
- Kirchliche Angelegenheiten (Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum)
- Kultur (Referat Kulturentwicklung und Förderungen - Kultursubventionen)
- Immobilien (Referat Immobilien)
- Land- und Forstwirtschaft (Amt Wald und Natur)
- SeniorInnen & Betrieb von SeniorInnenstuben (Referat Frauen und Generationen)
- Soziales und Gesundheit (Referat Stationäre Pflege und Sozialsubventionen - Sozialsubventionen)
- Sport: Innsbrucker Sportvereine die einem Tiroler Fachverband angehören, oder die drei Dachverbände können Förderungen für Veranstaltungen, Sportstätten oder den laufenden Sportbetrieb ansuchen (Referat Sportförderung und Sportstättenentwicklung)
- Unterricht und Bildung (Amt Schule und Bildung)
- Wirtschaft und Tourismus (Referat Wirtschaft und Tourismus)
Um einen Überblick zu bekommen, welche Subventionen beispielsweise gewährt werden, können Sie beim Subventions-Checker die gewährten Subventionen der vergangenen Jahre ansehen.
Wo & wie stelle ich einen Subventionsantrag?
Alle Subventionsanträge können Sie online stellen.
Die Unterschrift erfolgt über die Handysignatur bzw. ID Austria.
Alternativ können Sie eine händische (statuten- oder firmenmäßige) Unterschrift verwenden und das Dokument anschließend hochladen. Hier müssen Sie zusätzlich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) hinzufügen.
Achtung: Innerhalb eines Kalenderjahres werden die Subventionsbeträge aufsummiert.
Was benötige ich für meinen Antrag?
- Handysignatur bzw. ID Austria
- bei händischer Unterfertigung: Drucker und Scanner bzw. Fotoapparat, gültige amtliche Ausweiskopie (Pass, Führerschein oder Personalausweis)
- Soweit der/die SubventionswerberIn eine juristische Person ist: Ein Dokument aus dem hervorgeht, wer vertretungsbefugt ist. Bei Vereinen ist das der aktuelle Vereinsregisterauszug, bei einer GmbH ein aktueller Firmenbuchauszug, usw.
- IBAN des/der SubventionswerberIn
- Unterlagen/Konzept zum Verwendungszweck
- Finanzplan gegliedert nach :
- Einnahmen (ohne andere Subventionen)
- Personalkosten
- Sachkosten
- andere beantragte oder bereits gewährte Subventionen und den daraus resultierenden Teil für die Stadt Innsbruck
- Statistische Daten, wie z.B.: Vereinsmitglieder, Nutzer-/Besucherzahlen, …
- Ev. sonst. Unterlagen, wie z.B. Broschüren, Kataloge, …
Weitergehende Infos zu den Anforderungen und zum Prozess finden Sie in der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck.
In absoluten, vorher mit dem Referat abgestimmten Ausnahmefällen sind Subventionsanträge auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Welchen Weg geht mein Subventionsantrag?
- Sie senden den Onlineantrag ab.
- Es folgt die formale Prüfung im Referat für Subventionen & Liegenschaftsbewertung
- Ist der Antrag korrekt und vollständig?
- Sind die Kontaktdaten richtig?
- Haben die „richtigen“ Personen unterschrieben?
- Lautet das Konto auf den Verein? usw.
- Bei korrektem Antrag wird der Antrag an die Fachdienststelle (Sport, Kultur, Soziales, …) zur inhaltlichen Prüfung weitegeleitet.
- Daraufhin entscheidet ein Entscheidungsgremium über die Gewährung der Subvention:
- Bei Antragshöhe bis 3.000 Euro entscheidet der/die ressortzuständige politische ReferentIn.
- Bei über 3.000 Euro berät ein Ausschuss des Gemeinderats (zB Kulturausschuss, Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe, usw.).
- Die Entscheidung erfolgt danach:
- bis 10.000 Euro im Stadtsenat,
- bei Beträgen über 10.000 Euro im Gemeinderat,
- Achtung: Innerhalb eines Kalenderjahres werden die Subventionsbeträge aufsummiert.
- Der Antrag kommt zurück zur Fachdienststelle
- Sie erhalten ein Antwortschreiben und gegebenenfalls eine Auszahlung.
- Sie müssen die Nachweisunterlagen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres erbringen.
Wie und wann erbringe ich die Nachweisunterlagen?
Infos zu den erforderlichen Nachweisen stehen im Zusageschreiben, das Sie erhalten haben. Die Unterlagen müssen bis spätestens 30. Juni des auf die Subventionsauszahlung folgenden Jahres einlangen. Dafür gibt es das Nachweisformular.
Wie Sie die Nachweise einbringen sollen, steht ebenso in Ihrem Zusageschreiben. Prinzipiell benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte und unterschriebene Subventionsabrechnung
- Rechnungsbelege, ausgestellt auf den/die FörderungsempfängerIn mit Zahlungsbestätigungen in Höhe des Förderbetrages (Das Vorlegen von Originalbelegen ist nur auf Anforderung erforderlich.)
- Bei Reisen: Reiserechnungen mit Original-Reisetickets
- Gesamtabrechnung in Form einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Bilanz
- Nachweis über die Logoverwendung. Achten Sie auf die richtige Logoverwendung.
- Rechnungen müssen auf die SubventionswerberIn ausgestellt sein.
Was sind die wichtigsten Termine?
Grundsätzlich können Subventionsansuchen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Für das Folgejahr sind Ansuchen ab 1. September möglich. Je früher Sie ansuchen, desto besser ist es!
Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Kultur:
- Kulturausschuss 17. Jänner 2024 – Abgabefrist: 28. Dezember 2023
- Kulturausschuss 6. März 2024 – Abgabefrist: 14. Februar 2024
Aufgrund der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen findet im Mai 2024 kein Kulturausschuss statt. Anträge über 3000 EUR, die nach dem 14. Februar 2024 eingehen, können daher voraussichtlich erst im Juni behandelt werden.
Abgabefristen für Subventionsanträge beim Referat Stationäre Pflege und Sozialsubventionen - Sozialsubventionen:
- 5. Oktober – Abgabefrist: 4. September 2023
- 30. November – Abgabefrist: 31. Oktober 2023
Abgabefristen für Subventionsanträge bei Gesundheitssubventionen:
Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Sport:
- 28. September – Abgabefrist: 20. September 2023
- 30. November – Abgabefrist: 13. November 2023
Welche Subventionen wurden bisher gewährt?
Im Subventions-Checker können Sie die gewährten Subventionen der vergangenen Jahre ansehen.
Wer sind meine Ansprechpersonen für meinen Subventionsantrag?
Inhaltliche Fragen
Für inhaltliche Fragen kontaktieren Sie das zuständige Amt oder Referat:
Familien | Referat Frauen und Generationen |
Frauen | Referat Frauen und Generationen |
Integration/Migration | Referat Strategie und Integration |
Kinder und Jugend | Referat Frauen und Generationen |
Kinder- und Jugendförderung – Betriebsbeiträge | Referat Kinder- und Jugendförderung |
Kirchliche Angelegenheiten | Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum |
Kultur | Referat Kulturentwicklung und Förderungen - Kultursubventionen |
Immobilien | Referat Immobilien |
Land- und Forstwirtschaft | Amt Wald und Natur |
SeniorInnen & Betrieb von SeniorInnenstuben | Referat Frauen und Generationen |
Soziales und Gesundheit | Referat Stationäre Pflege und Sozialsubventionen - Sozialsubventionen |
Sport | Referat Sportförderung und Sportstättenentwicklung |
Unterricht und Bildung | Amt Schule und Bildung |
Wirtschaft und Tourismus | Referat Wirtschaft und Tourismus |
Für Fragen zum Ablauf des Subventionsantrages oder zum Online-Formular kontaktieren Sie bitte das Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung.
Fair-Pay-Förderung für Kultureinrichtungen
Die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2024 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen ab dem 1. Jänner 2024 bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf 80% Fair-Pay-Niveau. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben.
Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden. Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2024 gestellt werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Datenblatt „Fair Pay 2024“
Wo finde ich weitere Informationen?
Innsbrucker Stadtteilförderung
Die Stadt Innsbruck fördert ab sofort stadtteilbezogene Projekte zur Stärkung des Gemeinwesens vor Ort. Dafür werden jährlich 30 000 Euro zur Verfügung gestellt. Je Antrag werden pro Jahr maximal 7000 Euro vergeben. Auch kleinere Projekte werden gezielt gefördert.
Welche inhaltlichen Kriterien zählen?
Quartierswirksamkeit und Ganzheitlichkeit im Konzept: Ihr Angebot oder Ihr Projekt kommt nicht nur dem eigenen Verein oder seinen Mitgliedern/NutzerInnen zugute, sondern richtet sich an die erweiterte Nachbarschaft (BewohnerInnen, UnternehmerInnen, Vereine). Vielfältige AkteurInnen vor Ort werden mitgedacht, einbezogen und im Idealfall beteiligt.
Aktualität, Relevanz und Kontinuität der sozialräumlichen Arbeit: Ihr Angebot oder Ihr Projekt greift aktuelle Themen und Ressourcen im Stadtteil auf, spricht unterschiedliche Zielgruppen bezüglich Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung etc. an oder involviert bestimmte Zielgruppen gezielt stärker ins Gemeinwesen.
Beispiele:
- Aktivitäten im öffentlichen Raum (Stadtteilfeste, Tausch-Angebote, Märkte, interaktive Kunst- und Kulturprojekte mit thematischem Stadtteilbezug)
- (Temporäre) Bereitstellung von Räumen für nicht-gewerbliche, quartierswirksame Initiativen und Vereine
- Angebote zur Vernetzung und Aktivierung von engagierten Menschen im Stadtteil
Förderansuchen können als Subventionsantrag für den Bereich „Soziales und Gesundheit“ mit dem Hinweis „Innsbrucker Stadtteilförderung“ gestellt werden.
Anträge für das Jahr 2024 sind bereits möglich und werden im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe am 5. März 2024 behandelt. Abgabefrist: 2. Februar 2024
Wo finde ich weitere Informationen?
Bei der Beantragung im Kulturbereich sind folgende Punkte zu beachten: Leitfaden zur Beantragung