Subventionen

Subventionen unterstützen die verschiedensten Bereiche des Lebens. Finden Sie hier allgemeine Infos zu Antrag, Unterlagen, Ablauf und Nachweisunterlagen.

Was sind Subventionen?

Subventionen sind privatrechtlich geregelt. Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet, sie zu gewähren. Subventionen sind also freiwillige Unterstützungen der Stadt Innsbruck. Sie können, müssen aber nicht in einer Geldleistung bestehen. Folgende Arten werden unterschieden:

  • Jahressubventionen sind als Unterstützung für wiederkehrende und fortlaufende Kosten gedacht, wie z.B. Miete, Personal- oder Energiekosten von Einrichtungen.
  • Einzel- und Projektsubventionen unterstützen in der Regel einmalige, nicht-materielle Projekte.
  • Sondersubventionen unterstützen materielle Investitionen.

Geregelt sind die Subventionen in der Subventionsordnung.

In welchen Bereichen werden Subventionen gewährt?

Um einen Überblick zu bekommen, welche Subventionen beispielsweise gewährt werden, können Sie beim Subventions-Checker die gewährten Subventionen der vergangenen Jahre ansehen.

Wo & wie stelle ich einen Subventionsantrag?

Alle Subventionsanträge können Sie online stellen.

Die Unterschrift erfolgt über die Handysignatur bzw. ID Austria.

Alternativ können Sie eine händische (statuten- oder firmenmäßige) Unterschrift verwenden und das Dokument anschließend hochladen. Hier müssen Sie zusätzlich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) hinzufügen.

Achtung: Innerhalb eines Kalenderjahres werden die Subventionsbeträge aufsummiert.

Was benötige ich für meinen Antrag?

  • Handysignatur bzw. ID Austria
  • bei händischer Unterfertigung: Drucker und Scanner bzw. Fotoapparat 
  • Soweit der/die SubventionswerberIn eine juristische Person ist: Ein Dokument aus dem hervorgeht, wer vertretungsbefugt ist. Bei Vereinen ist das der aktuelle Vereinsregisterauszug, bei einer GmbH ein aktueller Firmenbuchauszug, usw.
  • IBAN des/der SubventionswerberIn
  • Unterlagen/Konzept zum Verwendungszweck
  • Finanzplan gegliedert nach :
    • Einnahmen (ohne andere Subventionen)
    • Personalkosten
    • Sachkosten
    • andere beantragte oder bereits gewährte Subventionen und den daraus resultierenden Teil für die Stadt Innsbruck
  • Statistische Daten, wie z.B.: Vereinsmitglieder, Nutzer-/Besucherzahlen, …
  • Ev. sonst. Unterlagen, wie z.B. Broschüren, Kataloge, …

Weitergehende Infos zu den Anforderungen und zum Prozess finden Sie in der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck.

In absoluten, vorher mit dem Referat abgestimmten Ausnahmefällen sind Subventionsanträge auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Welchen Weg geht mein Subventionsantrag?

  1. Sie senden den Onlineantrag ab.
  2. Es folgt die formale Prüfung im Referat für Subventionen & Liegenschaftsbewertung
    1. Ist der Antrag korrekt und vollständig?
    2. Sind die Kontaktdaten richtig?
    3. Haben die „richtigen“ Personen unterschrieben?
    4. Lautet das Konto auf den Verein? usw.
  3. Bei korrektem Antrag wird der Antrag an die Fachdienststelle (Sport, Kultur, Soziales, …) zur inhaltlichen Prüfung weitegeleitet.
  4. Daraufhin entscheidet ein Entscheidungsgremium über die Gewährung der Subvention:
    1. Bei Antragshöhe bis 3.000 Euro entscheidet der/die ressortzuständige politische ReferentIn.
    2. Bei über 3.000 Euro berät ein Ausschuss des Gemeinderats (zB Kulturausschuss, Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe, usw.).
    3. Die Entscheidung erfolgt danach:
      1. bis 10.000 Euro im Stadtsenat,
      2. bei Beträgen über 10.000 Euro im Gemeinderat,
      3. Achtung: Innerhalb eines Kalenderjahres werden die Subventionsbeträge aufsummiert.
  5. Der Antrag kommt zurück zur Fachdienststelle
  6. Sie erhalten ein Antwortschreiben und gegebenenfalls eine Auszahlung.
  7. Sie müssen die Nachweisunterlagen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres erbringen.

Wie und wann erbringe ich die Nachweisunterlagen?

Infos zu den erforderlichen Nachweisen stehen im Zusageschreiben, das Sie erhalten haben. Die Unterlagen müssen bis spätestens 30. Juni des auf die Subventionsauszahlung folgenden Jahres einlangen. Dafür gibt es das Nachweisformular.

Wie Sie die Nachweise einbringen sollen, steht ebenso in Ihrem Zusageschreiben. Prinzipiell benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Subventionsabrechnung
  • Rechnungsbelege, ausgestellt auf den/die FörderungsempfängerIn mit Zahlungsbestätigungen in Höhe des Förderbetrages (Das Vorlegen von Originalbelegen ist nur auf Anforderung erforderlich.)
  • Bei Reisen: Reiserechnungen mit Original-Reisetickets
  • Gesamtabrechnung in Form einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Bilanz
  • Nachweis über die Logoverwendung. Achten Sie auf die richtige Logoverwendung.
  • Rechnungen müssen auf die SubventionswerberIn ausgestellt sein.

Was sind die wichtigsten Termine?

Grundsätzlich können Subventionsansuchen bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Für das Folgejahr sind Ansuchen ab 1. Oktober möglich. Je früher Sie ansuchen, desto besser ist es!

Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Kultur:

  1. Kulturausschuss 17. Jänner 2023 – Abgabefrist: 28. Dezember 2022
  2. Kulturausschuss 15. März 2023 – Abgabefrist: 22. Februar 2023
  3. Kulturausschuss 3. Mai 2023 – Abgabefrist: 12. April 2023
  4. Kulturausschuss 5. Juli 2023 – Abgabefrist: 14. Juni 2023
     

Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Soziales:

  1. 1. Februar 2023 um 16.00 Uhr – Abgabefrist: 11. Jänner 2023
  2. 10. Mai 2023 um 16.00 Uhr – Abgabefrist: 19. April 2023
  3. 28. Juni 2023 um 16.00 Uhr – Abgabefrist: 7. Juni 2023


Abgabefristen für Subventionsanträge beim Amt Sport:

  1. 2. Monatshälfte März – Abgabefrist: 20. Februar 2023
  2. 2. Monatshälfte Juni – Abgabefrist: 12. Juni 2023
  3. 2. Monatshälfte Oktober – Abgabefrist: 20. September 2023
  4. 2. Monatshälfte November – Abgabefrist: 20. Oktober 2023

 

Abgabefristen für Subventionsanträge beim Referat Wirtschaft und Tourismus:

  1. Ausschuss: 30. März 2023 – Abgabefrist: 09. März 2023
  2. Ausschuss: 13. Juni 2023 – Abgabefrist: 30. Mai 2023

Welche Subventionen wurden bisher gewährt? 

Im Subventions-Checker können Sie die gewährten Subventionen der vergangenen Jahre ansehen.

Wer sind meine Ansprechpersonen für meinen Subventionsantrag?

Inhaltliche Fragen

Für inhaltliche Fragen kontaktieren Sie das zuständige Amt oder Referat: 

FamilienReferat Frauen und Generationen
FrauenReferat Frauen und Generationen
Integration/MigrationReferat Strategie und Integration
Kinder und JugendReferat Frauen und Generationen
Kinder- und Jugendförderung – BetriebsbeiträgeReferat Kinder- und Jugendförderung
Kirchliche AngelegenheitenReferat Stadtarchiv/Stadtmuseum
KulturReferat Kulturentwicklung und Förderungen - Kultursubventionen
ImmobilienReferat Immobilien
Land- und ForstwirtschaftAmt Wald und Natur
SeniorInnen & Betrieb von SeniorInnenstubenReferat Frauen und Generationen
Soziales und GesundheitReferat Stationäre Pflege und Sozialsubventionen - Sozialsubventionen
SportReferat Sportförderung und Sportstättenentwicklung
Unterricht und BildungAmt Schule und Bildung
Wirtschaft und TourismusReferat Wirtschaft und Tourismus

Für Fragen zum Ablauf des Subventionsantrages oder zum Online-Formular kontaktieren Sie bitte das Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung.

Fair-Pay-Förderung für Kultureinrichtungen

Die Stadt Innsbruck stellt für das Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen ab dem 1. Jänner 2023 bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen. Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. In einer ersten Phase erfolgt die Aufzahlung auf 80% Fair-Pay-Niveau. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.  

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben.

Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden. Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2023 gestellt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Wo finde ich weitere Informationen?

Innsbrucker Stadtteilförderung

Die Stadt Innsbruck fördert ab sofort stadtteilbezogene Projekte zur Stärkung des Gemeinwesens vor Ort. Dafür werden jährlich 30 000 Euro zur Verfügung gestellt. Je Antrag werden pro Jahr maximal 7000 Euro vergeben. Auch kleinere Projekte werden gezielt gefördert.

Welche inhaltlichen Kriterien zählen?

Quartierswirksamkeit und Ganzheitlichkeit im Konzept: Ihr Angebot oder Ihr Projekt kommt nicht nur dem eigenen Verein oder seinen Mitgliedern/NutzerInnen zugute, sondern richtet sich an die erweiterte Nachbarschaft (BewohnerInnen, UnternehmerInnen, Vereine). Vielfältige AkteurInnen vor Ort werden mitgedacht, einbezogen und im Idealfall beteiligt.

Aktualität, Relevanz und Kontinuität der sozialräumlichen Arbeit: Ihr Angebot oder Ihr Projekt greift aktuelle Themen und Ressourcen im Stadtteil auf, spricht unterschiedliche Zielgruppen bezüglich Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung etc. an oder involviert bestimmte Zielgruppen gezielt stärker ins Gemeinwesen.

Beispiele:

  • Aktivitäten im öffentlichen Raum (Stadtteilfeste, Tausch-Angebote, Märkte, interaktive Kunst- und Kulturprojekte mit thematischem Stadtteilbezug)
  • (Temporäre) Bereitstellung von Räumen für nicht-gewerbliche, quartierswirksame Initiativen und Vereine
  • Angebote zur Vernetzung und Aktivierung von engagierten Menschen im Stadtteil

Förderansuchen können als Subventionsantrag für den Bereich „Soziales und Gesundheit“ mit dem Hinweis „Innsbrucker Stadtteilförderung“ gestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2023