Faire Bezahlung ist uns ein wichtiges Anliegen. Aufgrund der budgetären Vorgaben sind unsere finanziellen Möglichkeiten jedoch begrenzt. Aktuell können daher leider keine neuen Fair Pay-Anträge angenommen werden.
Jene Antragsteller, die bereits in den letzten Jahren Unterstützung erhalten haben, können ihre Anträge bis 7. Juni 2026 einreichen. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein, faire und transparente Rahmenbedingungen für alle Kulturschaffenden zu ermöglichen.
Wann kann die Fair-Pay-Förderung beantragt werden?
Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf maximal 80 Prozent Fair-Pay-Niveau. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.
Antragsberechtigt sind in Innsbruck ansässige juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben.
Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.
Abgabefrist für Fair-Pay-Anträge: 7. Juni 2026
Welche Unterlagen benötige ich?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Datenblatt „Fair Pay 2026“