Zuständig für:
- Substitutionsrezepte
- Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Vorzeitiger Mutterschutz
- Gesundheitsvorsorge: Impfungen
- Meldung des Todes außerhalb des Landeskrankenhauses Innsbruck während der Amtszeiten. Außerhalb der Amtszeiten wenden Sie sich bitte and die Landeswarnzentrale. Mehr Infos finden Sie unter: Amtswege im Todesfall
- Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten: Keuchhusten, Tuberkulosefürsorge
- Vorsorge für SexarbeiterInnen
- Schulgesundheit
- Service für ÄrztInnen & Gesundheitsberufe
Nicht zuständig für:
Leitung: Dr. Ulrich Schweigmann
Kontakt
Allgemein
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag:
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen).
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr
Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
keine
Telefonische Auskunft:
Montag bis Freitag:
9.00-12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr
Bestattungswesen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00-12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr