Tuberkulose­fürsorge

Tuberkulose ist meldepflichtig. Die Krankheit betrifft vorwiegend die Lunge, kann aber auch andere Organe befallen.

Was ist Tuberkulose

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Krankheit. Sie wird durch Bakterien ausgelöst. Die Erreger befallen meist die Lunge und lösen unter anderem Husten aus. Sie können aber auch fast jedes andere Organ betreffen und schwere Erkrankungen auslösen.

Was passiert, wenn ein Tuberkulose-Fall auftritt?

Wenn in Ihrem Umkreis Tuberkulose aufgetreten ist, müssen Sie nach dem Tuberkulosegesetz eine Umgebungsuntersuchung durchführen lassen:

  • Um eine Infektionsquelle zu finden, wird eine röntgenologische Untersuchung der Lunge veranlasst.
  • Um eine Ansteckung zu finden, führt das Referat Gesundheitswesen einen Hauttest durch. Dazu werden Sie schriftlich eingeladen.

Personen, die wegen einer Erkrankung an Tuberkulose behandelt wurden, sind verpflichtet sich regelmäßig lungenfachärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Diese Kontrollen werden vom Referat Gesundheitswesen koordiniert.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag: 
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr