Service für ÄrztInnen & Gesundheitsberufe

Wichtige Links und Infos für niedergelassene ÄrztInnen und Gesundheitsberufe in Innsbruck

Infektionswesen

Bei Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen an einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Meldeformular nach dem Epidemiegesetz.

Suchtgiftvignetten

Die Suchtgiftvignetten sowie die (grünen) Substitutionsnachweise können Sie per E-Mail an das Referat Gesundheitswesen bestellen.

Mutter-Kind-Pässe

Mutter-Kind-Pässe können Sie direkt im Referat Gesundheitswesen abholen.

Impfpässe & Impfplan

Ärztlicher Behandlungsschein

Zur Todesfallmeldung finden Sie hier das Formular zum downloaden.

Freiberufliche Gesundheitsberufe anmelden

Wo muss ich meinen freiberuflichen Gesundheitsberuf anmelden?

  • Sind Sie überwiegend freiberuflich tätig, müssen Sie Ihren freiberuflichen Gesundheitsberuf meistens über das Gesundheitsberuferegister anmelden. Darunter fallen unter anderem folgende Berufe: diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn, PhysiotherapeutIn, ErgotherapeutIn, LogopädIn, DiätologIn, Biomedizinische/r AnalytikerIn, RadiologietechnologIn und OrthoptistIn.
  • Sind Sie überwiegend im Angestelltenverhältnis beschäftigt, wenden Sie sich zur Registrierung an die Arbeiterkammer Tirol.
  • Mehr zu diesen Berufen finden Sie auch in der Broschüre „Gesundheitsberufe in Österreich 2020“ des Sozialministeriums.
  • Ausgenommen davon sind unter anderem HeilmasseurInnen. Diese melden sich bei jener Bezirksverwaltungsbehörde an, in deren örtlichen Zuständigkeit sich ihr Berufssitz befindet. Liegt Ihr Berufssitz in der Stadt Innsbruck, ist das Referat Grundverkehr zuständig. Anmelden können Sie sich über das Formular oder persönlich im Referat Grundverkehr (Terminvereinbarung erwünscht).

Sie können als selbständige/r Berufsausübende/r bei erstmaliger Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mit dem Erklärungsformular NeuFöG eine Gebührenbefreiung geltend machen.

Was ist bei der Änderung oder Auflassung des Berufssitzes zu tun?

  • Ändern Sie als HeilmasseurIn Ihren Berufssitz in oder nach Innsbruck, melden Sie dies bitte mit dem Formular an das Referat Grundverkehr.
  • Verlegen Sie den Berufssitz außerhalb Innsbrucks, melden Sie den neuen Berufssitz bitte der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Diese informiert dann die bisher zuständige Behörde.
  • Die Auflassung Ihres Berufssitzes bei gleichzeitiger Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit melden Sie dem Referat Grundverkehr als zuständige Behörde bitte ebenfalls über das Formular.