Impfungen - Angebote der Stadt Innsbruck

Impfen rettet Leben! Erfahren Sie hier, wogegen Sie sich im Referat Gesundheitswesen impfen lassen können.

Ankündigung öffentliche Impfstelle

Der Stadtsenat hat zugestimmt, in der Fallmerayerstraße 5 eine öffentliche Impfstelle in den Räumlichkeiten des Funkarztdienstes einzurichten. Die Vorbereitungen für die Umsetzung laufen und die erforderlichen Strukturen werden aufgebaut. Die Impfstelle wird unabhängig vom Funktarztdienst arbeiten und eigene Öffnungszeiten haben.

Den Eröffnungstermin und die Öffnungszeiten erfahren Sie hier, sobald diese feststehen.

Kinder- und Schulimpfungen

Das Referat Gesundheitswesen führt empfohlene Impfungen bei Kindern bis zum vollendetem 16. Lebensjahr durch.

Die kostenlosen Schulimpfungen werden direkt vor Ort von unseren Amtsärztinnen und Amtsärzten durchgeführt. Im Vorfeld erhalten die Eltern digital umfassende Informationen zur jeweiligen Impfung. Die Einwilligungserklärung wird den Schüler:innen rechtzeitig mit nach Hause gegeben.

Zum Impftermin in der Schule bringen die Kinder die unterschriebene Einwilligungserklärung sowie ihren Impfpass mit. Vor der Impfung überprüft die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes.

Schulimpfungen lassen sich unkompliziert in den Alltag integrieren und ersparen Eltern und Kindern zusätzliche Wege.

Folgende Impfungen werden in den Schulen durchgeführt:

  • Diphtherie (Krupp) / Tetanus (Wundstarrkrampf) / Pertussis (Keuchhusten) / Polio (Kinderlähmung) - 3. Schulstufe
  • Hepatitis-B (Auffrischung nach einer Grundimmunisierung im Säuglingsalter) - bei 12/13-Jährigen (6. bzw. 7. Schulstufe)
  • Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y - bei 11/12-Jährigen (6. Schulstufe)
  • Humane Papilloma-Viren (HPV-Impfung) - in der 5. Schulstufe

Verpasste Schulimpfungen können im Referat Gesundheitswesen nachgeholt werden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin:

Masern-Mumps-Röteln (MMR)

Die Masern-Mumps-Röteln Impfung wird in jedem Lebensalter kostenlos durchgeführt. Zum vollständigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln benötigen Sie zwei Impfungen. Sollten Sie nur eine oder keine Impfung haben, können Sie diese bei uns kostenlos nachholen.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung zur Impfung (unter dem Punkt Informationen zur Gratis-Schutzimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln mit M-M-RVAXPRO) und weitere Infos: Maserneliminationsprogramm | Land Tirol

Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis, Ihre E-Card sowie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung mit. Die Einverständniserklärung muss jährlich erneuert werden.

HPV–Impfung für 21- bis 30-Jährige

Im Rahmen der Impfaktion zur kostenfreien HPV-Impfung bis 30 Jahre bietet auch das Referat Gesundheitswesen Menschen mit Meldeadresse in Innsbruck bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Impfung gegen Humane Papilloma Viren mit dem Impfstoff Gardasil9® kostenfrei an. Unter 21-Jährige werden durch die Schulimpfaktion erreicht.

Die Impfaktion läuft mit Mitte 2026 aus. Da Zweitimpfungen ein halbes Jahr nach der der ersten stattfinden sollen, können keine Termine für Erstimpfungen mehr angeboten werden.

Sollten Sie bereits eine Teilimpfung erhalten und noch keinen Termin für die Zweitimpfung haben, nutzen Sie das Angebot im Rahmen des Impfnachmittags am 20. April.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung (unter dem Punkt "Sonstige HPV-Impfungen") und weitere Informationen: HPV-Impfprogramm | Land Tirol

Saisonale Impfungen wie Corona und Influenza 

Das Referat Gesundheitswesen beteiligt sich bei entsprechenden Ressourcen an öffentlichen Impfaktionen wie Corona- oder Influenzaschutzimpfungen.

Weitere Informationen zu wichtigen Impfungen

Diese Impfungen finden nicht im Referat Gesundheitswesen statt:

Reiseimpfungen

 Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie hier:

Impfungen für Gesundheitspersonal

Für Gesundheitspersonal gibt es Impf-Empfehlungen des Sozialministeriums.

Weitere Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie hier: Home | Impfen schützt einfach.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag: 
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen). 

Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 
8.00-12.00 Uhr