Impfangebot der Stadt
Kinder- und Schulimpfungen
Das Referat Gesundheitswesen führt empfohlene Impfungenbei Kindern bis zum vollendetem 18. Lebensjahr durch. Mehr Infos zu Kinder- und Schulimpfungen gibt es unter Schulgesundheit.
Masern-Mumps-Röteln (MMR)
Die Masern-Mumps-Röteln Impfung wird in jedem Lebensalter kostenlos durchgeführt. Zum vollständigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln benötigen Sie zwei Impfungen. Sollten Sie nur eine oder keine Impfung haben, können Sie diese bei uns kostenlos nachholen.
Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie hier: Maserneliminationsprogramm | Land Tirol
Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis, Ihre E-Card sowie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung mit. Letztere muss jährlich aktualisiert werden.
HPV–Impfung für 21- bis 30-Jährige
Im Rahmen der Impfaktion zur kostenfreien HPV-Impfung bis 30 Jahre bietet auch das Referat Gesundheitswesen Menschen mit Meldeadresse in Innsbruck bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Impfung gegen Humane Papilloma Viren mit dem Impfstoff Gardasil9®kostenfrei befristet bis 31. Dezember 2025 an. Unter 21-Jährige werden durch die Schulimpfaktion erreicht.
Die Impfaktion für 21- bis 30-Jährige läuft mit Ende des Jahres aus. Da Zweitimpfungen ein halbes Jahr nach der ersten stattfinden sollen, können keine Termine für Erstimpfungen mehr angeboten werden.
Das Gesundheitsamt hat die Impfaktion von Anfang an nach Kräften unterstützt. Die Termine wurden entsprechend der verfügbaren Kapazitäten angeboten und waren daher limitiert.
Saisonale Impfungen wie Corona und Influenza
Das Referat Gesundheitswesen beteiligt sich bei entsprechenden Ressourcen an öffentlichen Impfaktionen wie Corona- oder Influenzaschutzimpfungen.
Weitere Informationen zu wichtigen Impfungen
Diese Impfungen finden nicht im Referat Gesundheitswesen statt:
Reiseimpfungen
Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie hier:
Impfungen für Gesundheitspersonal
Für Gesundheitspersonal gibt es Impf-Empfehlungen des Sozialministeriums.
Weitere Informationen rund um das Thema impfen finden Sie hier: Home | Impfen schützt einfach.
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Kontakt
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
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Dienstag:
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen).
Telefonische Auskunft:
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8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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