Öffentliche Impfstelle
Die amtliche Impfstelle in der Fallmerayerstraße 5 befindet sich in den Räumlichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Bitte beachten Sie, dass die Amtsärzt:innen der Impfstelle keine Notfallbehandlungen durchführen können und die Ärzt:innen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Freitag, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen) keine Impfungen durchführen.
Wann ist die Impfstelle geöffnet?
Die Impfstelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
- nach vorheriger Terminvereinbarung online oder telefonisch beim Referat Gesundheitswesen - Terminvereinbarung.
Eine Erweiterung der Öffnungszeiten ist geplant.
Welche Impfungen werden angeboten?
Kostenlose Schulimpfungen:
- Diphtherie (Krupp) / Tetanus (Wundstarrkrampf) / Pertussis (Keuchhusten) / Polio (Kinderlähmung) - 3. Schulstufe
- Hepatitis-B (Auffrischung nach einer Grundimmunisierung im Säuglingsalter) - bei 12/13-Jährigen (6. bzw. 7. Schulstufe)
- Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y - bei 11/12-Jährigen (6. Schulstufe)
- Humane Papilloma-Viren (HPV-Impfung) - in der 5. Schulstufe bis zum 21. Geburtstag
Impfungen, die in der Schule verpasst wurden, können kostenlos nachgeholt werden.
Kostenlose Impfungen für Erwachsene:
- Gürtelrose (Herpes Zoster)
- Bakterielle Lungenentzündung (Pneumokokken)
- Röteln/Masern/Mumps für alle Altersgruppen
Kostenpflichtige Impfungen:
- Humanes Papillomavirus (HPV) ab 21 Jahre (Impftarif 216 Euro, Zweitimpfungen für 21-30-jährige sind noch bis zum 30.6.2026 kostenlos)
- Keuchhusten/Wundstarrkrampf, Krupp (DPT-Impfung, Impftarif 34 Euro, mit zusätzlichem Wirkanteil gegen Kinderlähmung 49 Euro)
- Leberentzündung (Hepatitis B, Impftarif Erwachsene 47 Euro)
- Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME, Impftarif Erwachsene 43 Euro, Kinder 38 Euro abzüglich Zuschuss der Krankenkasse) die ÖGK bezuschusst die Impfung mit 4,80 Euro, die BVAEB mit 19,60 Euro.
Die Impftarife beinhalten den Impfstoff und die Durchführung der Impfung.
Weitere Impfungen, wie Hepatitis A, Meningitis (Hirnhautentzündung durch Meningokokken der Serogruppe B bzw. ACWY) oder RSV ab 60 Jahre, können auf Anfrage vereinbart werden. Bei bestehender Nachfrage sollen auch diese Impfstoffe in der Impfstelle bereitgehalten werden. Reiseimpfungen wie Japanische Meningoencephalitis oder Gelbfieber können aus Kapazitätsgründen derzeit noch nicht angeboten werden.
Wie bezahle ich kostenpflichtige Impfungen?
In der Impfstelle können Sie die Impftarife mit Karte bezahlen. Eine Barzahlung ist nur in der Stadtkasse im Rathaus, nach vorheriger Anmeldung in der Impfstelle, möglich.
Kinder- und Schulimpfungen
Das Referat Gesundheitswesen führt empfohlene Impfungen bei Kindern bis zum vollendetem 16. Lebensjahr durch.
Die kostenlosen Schulimpfungen werden direkt vor Ort von unseren Amtsärztinnen und Amtsärzten durchgeführt. Im Vorfeld erhalten die Eltern digital umfassende Informationen zur jeweiligen Impfung. Die Einwilligungserklärung wird den Schüler:innen rechtzeitig mit nach Hause gegeben.
Zum Impftermin in der Schule bringen die Kinder die unterschriebene Einwilligungserklärung sowie ihren Impfpass mit. Vor der Impfung überprüft die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes.
Schulimpfungen lassen sich unkompliziert in den Alltag integrieren und ersparen Eltern und Kindern zusätzliche Wege.
Folgende Impfungen werden in den Schulen durchgeführt:
- Diphtherie (Krupp) / Tetanus (Wundstarrkrampf) / Pertussis (Keuchhusten) / Polio (Kinderlähmung) - 3. Schulstufe
- Hepatitis-B (Auffrischung nach einer Grundimmunisierung im Säuglingsalter) - bei 12/13-Jährigen (6. bzw. 7. Schulstufe)
- Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y - bei 11/12-Jährigen (6. Schulstufe)
- Humane Papilloma-Viren (HPV-Impfung) - in der 5. Schulstufe
Verpasste Schulimpfungen können im Referat Gesundheitswesen nachgeholt werden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin:
Masern-Mumps-Röteln (MMR)
Die Masern-Mumps-Röteln Impfung wird in jedem Lebensalter kostenlos durchgeführt. Zum vollständigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln benötigen Sie zwei Impfungen. Sollten Sie nur eine oder keine Impfung haben, können Sie diese bei uns kostenlos nachholen.
Hier finden Sie die Einverständniserklärung zur Impfung (unter dem Punkt Informationen zur Gratis-Schutzimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln mit M-M-RVAXPRO) und weitere Infos: Maserneliminationsprogramm | Land Tirol
Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis, Ihre E-Card sowie die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung mit. Die Einverständniserklärung muss jährlich erneuert werden.
HPV–Impfung für 21- bis 30-Jährige
Im Rahmen der Impfaktion zur kostenfreien HPV-Impfung bis 30 Jahre bietet auch das Referat Gesundheitswesen Menschen mit Meldeadresse in Innsbruck bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die Impfung gegen Humane Papilloma Viren mit dem Impfstoff Gardasil9® kostenfrei an. Unter 21-Jährige werden durch die Schulimpfaktion erreicht.
Die Impfaktion läuft mit Mitte 2026 aus. Da Zweitimpfungen ein halbes Jahr nach der der ersten stattfinden sollen, können keine Termine für Erstimpfungen mehr angeboten werden.
Sollten Sie bereits eine Teilimpfung erhalten und noch keinen Termin für die Zweitimpfung haben, nutzen Sie das Angebot im Rahmen des Impfnachmittags am 20. April.
Hier finden Sie die Einverständniserklärung (unter dem Punkt "Sonstige HPV-Impfungen") und weitere Informationen: HPV-Impfprogramm | Land Tirol
Saisonale Impfungen wie Corona und Influenza
Das Referat Gesundheitswesen beteiligt sich bei entsprechenden Ressourcen an öffentlichen Impfaktionen wie Corona- oder Influenzaschutzimpfungen.
Weitere Informationen zu wichtigen Impfungen
Diese Impfungen finden nicht im Referat Gesundheitswesen statt:
Reiseimpfungen
Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie hier:
Impfungen für Gesundheitspersonal
Für Gesundheitspersonal gibt es Impf-Empfehlungen des Sozialministeriums.
Weitere Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie hier: Home | Impfen schützt einfach.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kontakt
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag:
8.00-11.00 Uhr
Dienstag:
14.00-16.00 Uhr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anliegen nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind Untersuchungen zum vorzeitigen Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (gilt nur für in Innsbruck gemeldete Personen).
Telefonische Auskunft:
Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag:
8.00-12.00 Uhr