Magistratsdirektorin

Die Magistratsdirektorin ist die Leiterin des Stadtmagistrats.

Mag.ª Gabriele Herlitschka, MSc

Mag. Gabriele Herlitschka, MSc

Mag. Gabriele Herlitschka, MSc© Roland Kubanda

Welche Aufgaben erfüllt die Magistratsdirektorin?

Die Magistratsdirektorin vertritt den Bürgermeister in der Eigenschaft als Vorständin des Magistrats und hat die Aufsicht über sämtliche Dienststellen des Magistrates. Zu den Kernaufgaben zählen die Betreuung der Angelegenheiten des Stadtsenats und Gemeinderates. Der Magistratsdirektorin obliegt die Leitung des inneren Dienstes und der Verwaltungsentwicklung.

Wofür ist die Magistratsdirektorin zuständig?

In Wahrnehmung der Aufgaben des inneren Dienstes hat die Magistratsdirektorin für einen einheitlichen, geregelten und gesetzmäßigen Geschäftsgang in allen Zweigen der Stadtverwaltung zu sorgen. Dazu ist sie allen Bediensteten gegenüber weisungsbefugt und hat umfassende Inspektions- und Einsichtsrechte.

Wer ist der Stellvertreter der Magistratsdirektorin?

  • StV Mag. Martin Rupprechter

Aufbauorganisation des Stadtmagistrats Innsbruck

Hier finden Sie die Aufbauorganisation bzw. das Organigramm des Stadtmagistrats Innsbruck:

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr