Verkehrs­zeichen & Verkehrs­spiegel

Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel dürfen nicht einfach aufgestellt werden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Verkehrszeichen

Wer ist für Verkehrszeichen zuständig?

  • Referat Straßenverkehr und Straßenrecht
    • Für die Verordnung von Vorschriftszeichen (Halteverbote, Fahrverbote, Vorrang-Zeichen, Stop-Zeichen)
  • Referat Straßenverwaltung - Verkehrsspiegel
    • Für das Anbringen von Wegweisern, Gefahrenzeichen, etc.)
    • Für die Errichtung und Wartung der Verkehrszeichen
    • Für Vorschläge und Anregungen zu bestehenden Verkehrszeichen
    • Wenn Sie ein Verkehrszeichen gefunden haben und es abholen lassen wollen
    • Um beschädigte oder verschmutzte Verkehrszeichen zu melden

Darf ich auf meinem Privatgrund Vorschriftszeichen anbringen?

Auch auf privaten, (allgemein zugänglichen) Flächen dürfen Vorschriftszeichen (z. B. Halteverbote, Fahrverbote, etc.) nur angebracht werden, wenn dafür eine Verordnung der Behörde (Referat Straßenverkehr und Straßenrecht) vorliegt, es sei denn, die Flächen wären nicht einmal für FußgängerInnen benützbar. Sobald zumindest Fußgängerverkehr möglich und gestattet ist, unterliegt eine Verkehrsfläche der Straßenverkehrsordnung.

Die unbefugte Anbringung von Verkehrszeichen ist strafbar. Wenn Sie z. B. einen privaten Parkplatz am Straßenrand kennzeichnen möchten, verwenden Sie statt des kreisrunden Verkehrszeichens „Halten und Parken verboten“ eine rechteckige Tafel mit diesem Symbol und einem Zusatz wie „privat“ oder „Besitzstörungsklage“. Das gilt analog, wenn Sie den Verkehr auf einer privaten Zufahrtsstraße beschränken wollen, etwa mit einer Gewichtsbeschränkung.

Kann ich einen Vorschlag für eine Verkehrsregelung abgeben?

Haben Sie einen Vorschlag für eine Verkehrsregelung (oder deren Aufhebung), wenden Sie sich bitte an das Referat Straßenverkehr und Straßenrecht.

Verkehrsspiegel

Wie komme ich zu einem Verkehrsspiegel?

Sie können die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf einer öffentlichen Straße beantragen, wenn Sie die Sichtverhältnisse bei Ihrer Grundstücksausfahrt verbessern wollen.

Dafür müssen Sie eine Vereinbarung mit dem Referat Straßenverwaltung - Verkehrsspiegel abschließen.

Als AntragstellerIn:

  • tragen Sie die Kosten der Ersterrichtung des Verkehrsspiegels,
  • übernehmen die laufende Wartung (Überprüfung, Einstellung des Spiegels) und
  • die Instandhaltung bei Beschädigungen.

Die Erstaufstellung des Spiegels wird durch das Referat Straßenverwaltung - Verkehrsspiegel in Ihrem Auftrag durchgeführt.