Home LEBEN | SOZIALES TOD
Sobald jemand ausserhalb des Landeskrankenhaus Innsbruck, Univ.-Kliniken verstorben ist, melden Sie uns bitte den Todesfall unverzüglich.
Während unserer Öffnungszeiten
Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Landeswarnzentrale unter der Telefonnummer +43 512 508 2270.
Nach jedem Sterbefall ist eine Totenbeschau, durch die/den diensthabende/n Amtsärztin/Amtsarzt durchzuführen.
dass die Beschau frühestens 3 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden darf.
nehmen sie an der/dem Verstorbenen keine Veränderung vor (auch kein An- bzw. Umkleiden).
Erst nach erfolgter Totenbeschau kann die/der Verstorbene vom Bestattungsunternehmen vom Sterbeort überführt werden.
Auch wenn eine Feuerbestattung vorgesehen ist oder bei einer Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland wenden Sie sich bitte an ihren Bestatter.
verständigen Sie die/den Hausärztin/Hausarzt zur Ausstellung des Behandlungsscheines
bei unklarer Todesursache könnte eine sanitätspolizeiliche Obduktion erforderlich werden
eine Bekanntgabe der Todesursache ist arztrechtlich nicht möglich (abgesehen von einer schriftlichen Entbindung zu Lebzeiten)
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1128
E-Mail senden
Mo, Di, Do, Fr 8.00-11.00 Uhr und nach Terminvereinbarung; Mi kein amtsärztlicher Parteienverkehr
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1242
E-Mail senden
Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Marion Bonetti-Hall DW 1110
Dorothea Mladek DW 1114
Gabriele Schweighofer-Harm DW 1112