Urnen­bestattung außerhalb eines Friedhofs

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine  Ausnahmegenehmigung für eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs beantragen.

Ist eine Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofs möglich?

In Tirol besteht ein grundsätzlicher Friedhofszwang. Die Friedhöfe der Landeshauptstadt Innsbruck bieten neben klassischen Formen der Bestattung (in einem Erdgrab oder in einer Urnennische) auch neue Möglichkeiten für eine Urnenbeisetzung wie etwa das Baumgrab am Ostfriedhof. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Referat Friedhöfe.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auch eine Genehmigung zur Beisetzung einer Aschenurne außerhalb eines Friedhofs beantragt werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung?

Maßgeblich ist der Wille der verstorbenen Person. Es muss im Verfahren glaubhaft gemacht werden, dass die verstorbene Person außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden wollte. Sollte es sich hingegen um den Wunsch von Hinterbliebenen handeln, kann nach derzeitiger Gesetzeslage keine Genehmigung erteilt werden.

Sofern keine schriftliche Anordnung seitens der verstorbenen Person existiert, benötigen Sie eine andere Glaubhaftmachung: zum Beispiel eine schriftlich unterfertigte Zeugenerklärung von Angehörigen über den geäußerten Wunsch. Ein Hinweis auf den geäußerten Wunsch in der Begründung des Antrages alleine genügt nicht.

Diese schriftliche Zeugenerklärung (von mindestens 2 Personen) kann formlos erfolgen, es muss aber nachvollziehbar sein, um welche Personen es sich handelt (Angabe von Geburtsdatum und/oder genauer Anschrift).

Welche Beisetzungsformen sind außerhalb des Friedhofs möglich?

Es ist sowohl eine Erdbestattung als auch eine Verwahrung (insbesondere in einer Wohnung) grundsätzlich möglich. Der Ort der Beisetzung ist genau anzugeben und zu dokumentieren, zum Beispiel mit einem Lageplan oder Fotos.

Bei einer Erdbestattung verbleibt die Aschenurne am Grundstück. Die Beerdigung erfolgt in einer biologisch abbaubaren Urne in einem Erdgrab mit der Mindesttiefe von 0,50 Metern. Eine spätere Entnahme ist nicht mehr möglich.

Bei einer Verwahrung ist eine dauerhaft plombierte Urne aus beständigem, unzerbrechlichem Material zu verwenden. Wird der Verwahrungsort verändert, benötigen Sie eine neue Bewilligung.

Wo & wie erhalte ich die Genehmigung für eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs?

Sie müssen einen Antrag an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde stellen, in deren Bereich sich das Grundstück befindet, auf welchem die Urne beigesetzt werden soll.

Für den Bezirk Innsbruck-Stadt mit den Katastralgemeinden Amras, Arzl, Hötting, Igls, Innsbruck, Mühlau, Pradl, Wilten und Vill ist das Referat Umweltrecht und Grundverkehr zuständig.

Welche Unterlagen und Infos sind für die Genehmigung erforderlich?

  • Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des:der Verfügungsberechtigten
  • Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten der betroffenen Personen
  • Beisetzungsort: Grundstücksnummer, Katastralgemeinde, Grundstücksadresse, Grundstückseigentümer:in
    Im Falle einer Verwahrung zusätzlich genaue Bezeichnung des Verwahrungsortes wie Top Nr. der Wohnung, Stockwerk, Räumlichkeit und Beschreibung wie und wo die Urne im Raum verwahrt wird.
  • Begründung im Sinne des § 41a Gemeindesanitätsdienstgesetzes:
    • Wunsch der verstorbenen Person muss glaubhaft gemacht werden
    • Glaubhaftmachung der Verfügungsbefugnis über Urne
  • Lageplan mit Kennzeichnung der Beisetzungsstätte (Erdbestattung) oder eine vergleichbare Unterlage, aus welcher der konkrete Beisetzungsort hervorgeht oder beschrieben wird
  • Zustimmungserklärung des:der Grundeigentümer:in oder im Falle einer Verwahrung die Zustimmungserklärung des:der Wohnungsinhaber:in oder sonst über die Örtlichkeit des:der Verfügungsberechtigten (sofern nicht mit Antragsteller:in ident)
  • schriftliche Erklärung der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder die Glaubhaftmachung des mutmaßlichen Willens der verstorbenen Person, außerhalb eines Friedhofs beerdigt werden zu wollen (durch schriftliche Zeugenerklärung von 2 Personen)