Tierhaltung & Tierschutz

Sie wollen ein Tier in Innsbruck halten? Dann gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie mehr Infos dazu.

Ich möchte ein Haustier aufnehmen. Was muss ich beachten?

Bevor Sie sich für die Anschaffung eines Haustieres entscheiden, sollten Sie sich einige Fragen stellen:

  • Sind bei Tieren aus dem Ausland alle Einreisebestimmungen erfüllt? (siehe "Was muss ich bei Tieren aus dem Ausland beachten?")
  • Habe ich ausreichend Platz, Zeit und finanzielle Möglichkeiten (laufende Futterkosten, Kosten für den Tierarzt usw.), um für das Tier eine gesetzeskonforme Haltung über einen langen Zeitraum (mehrere Jahre/Jahrzehnte je nach Tierart) garantieren zu können?
  • Wer betreut mein Haustier bei Urlaub und/oder Krankheit?
  • Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung eines Haustieres einverstanden?
  • Gibt es eine Allergie bei einem Familienmitglied?
  • Ist mein/e VermieterIn damit einverstanden?

Was muss ich bei Tieren aus dem Ausland beachten?

Sie wurden in heimischen Tierheimen oder bei heimischen ZüchterInnen nicht fündig und es soll ein Tier aus dem Ausland sein? Dann erkundigen Sie sich bitte vorab beim Referat Veterinärwesen, was Sie für einen legalen Import benötigen. Je nach Herkunftsland sind unterschiedliche Voraussetzungen nötig, unter anderem: 

Welche Besonderheit gibt es bei der Anschaffung eines Hundes?

Noch bevor Sie einen Hund anschaffen, müssen Sie einen Kurs zum Sachkundenachweis besuchen. Diesen müssen Sie bei der Anmeldung Ihres Hundes nachweisen können. Außerdem gibt es noch weitere Vorschriften und Fristen zu beachten.

Bei welchen Tieren besteht eine Meldepflicht?

Ich möchte mit meinem Tier verreisen – was ist zu beachten?

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft/Konsulat des Ziellandes.

Folgende Voraussetzungen sind generell zu beachten:

Benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin beim Referat Veterinärwesen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen Sie Untersuchungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten.

Wie halte ich meine Tiere artgerecht?

Grundlage für jede gesetzeskonforme Tierhaltung ist das österreichische Bundestierschutzgesetz.

Informieren Sie sich hier über die Mindest­anforderungen für die Haltung von Tieren gemäß dem Bundestierschutzgesetz.

Sie haben den Verdacht auf die Missachtung des Tierschutz­gesetzes?

Das Referat Veterinärwesen ist nur für Fälle in der Stadt Innsbruck zuständig. Handelt es sich um einen anderen Bezirk, melden Sie sich bitte bei der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt des jeweiligen Bezirks. 

Bitte melden Sie Ihren Verdacht dem Referat Veterinärwesen und geben Sie folgende Informationen an:

  • Ort
  • Zeit
  • Beschreibung des Vorfalles
  • Daten der Person, die das Gesetz übertreten hat
  • MelderIn
  • Kontaktdaten

Beim veterinärbehördlichen Lokalaugenschein wird der Name des/der MelderIn nicht weitergegeben.

Tierärztlicher Notdienst

Falls Ihr Haustier außerhalb der Ordinationszeiten Ihrer Tierärztin/Ihres Tierarztes Hilfe braucht, finden Sie hier eine monatlich aktualisierte Liste der diensthabenden TierärztInnen Tirols.

Tierseuchenbekämpfung

Was ist der Tierseuchenfonds?

Der Tierseuchen­fonds leistet Entschädigungs­zahlungen bei Tierseuchen und Tierverlusten (z.B. aufgrund diagnostischer Tötung) und trägt Kosten für Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.

Wer muss den Tierseuchen­beitrag zahlen?

Der Tierseuchen­beitrag wird von der Gemeinde über Auftrag des Landes Tirol zugunsten des Tierseuchenfonds eingehoben. In der Stadt Innsbruck Innsbruck ist das Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung - Hundesteuer dafür zuständig.

Beitragspflichtig sind LandwirtInnen, die Pferde, Rinder, Ziegen, Schweine oder Schafe halten.