Home LEBEN | SOZIALES KIRCHENAUSTRITT
Die Erklärung über den Austritt aus gesetzlich anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften erfolgt seit 1868 über eine Behörde.
In Innsbruck wird diese Erklärung im Standesamt, im Bürgerbüro Arzl und im Bürgerbüro Igls entgegen genommen.
Weitere Informationen finden Sie hier, das Formular zum Download hier.
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1242
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Mo-Fr 7.00-12.00 Uhr
Manfred Dallapozza DW 1221