Wie trete ich aus?
Voraussetzung
Zuständig für Ihren Austritt ist jenes Standesamt, in dem Sie wohnhaft sind. Sie müssen also in Innsbruck mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, um im Standesamt Innsbruck aus Ihrer gesetzlich anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft austreten zu können.
Ablauf
Sie geben dieses
- Formular Kirchenaustritt zusammen mit den
- erforderlichen Unterlagen ausgefüllt
- per Online Formular, E-Mail, Post oder persönlich im Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Religionsaustritt oder im Stadtteilbüro Igls und Vill ab.
Welche Unterlagen benötige ich für den Austritt?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
- Taufschein
- Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
- Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
- Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft (z. B. ein Schreiben der Beitragsstelle)
- Ausgefülltes Formular Kirchenaustritt
Weitere Informationen finden Sie unter österreich.gv.at.
Wie trete ich in eine Religionsgemeinschaft ein?
Für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft wenden Sie sich an ein/e Vertreter/in Ihrer gewünschten Kirche, Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft. Das Standesamt ist nur für den Austritt zuständig.
Wer sind meine Ansprechpersonen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft - Religionsaustritt .
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Zuletzt aktualisiert am 07.11.2022